Auch wenn die Synagogen der jüdischen Gemeinde nach der
Zerstörung in der „Reichskristallnacht" am 9. November 1938 aus dem Wiener
Stadtbild größtenteils verschwunden sind, so bleibt es doch bemerkenswert, dass
dies nicht in gleicher Weise auch die Dokumentenlage betrift.
Der Standort in
der Seitenstettengasse ist in diesem Zusammengang ohnehin als Ausnahme zu
betrachten. Zwar wurde die Baulichkeit im Interieurbereich in Mitleidenschaft
gezogen, doch blieb das Gebäude als solches erhalten und ist auch heute in
seiner ursprünglichen Funktion in Gebrauch. Von einer Introvertiertheit war in
dieser stadträumlichen Situation immer schon die Rede, denn nur „Eingeweihte"
wussten und wissen, dass sich hinter der neutralen Fassade eine Synagoge
befindet.
Obgleich an sämtlichen Wiener Synagogen-Standorten die
verbliebenen Trümmer längst entfernt wurden und in vielen Fällen eine Belegung
mit anderen Bauten erfolgte, so sind in den Archiven nach wie vor historische
Dokumente eingelagert. Für die bereits mehrfach in dieser Zeitschrift
vorgestellte digitale Rekonstruktionsarbeit konnte davon Gebrauch gemacht
werden. Insbesondere dienlich waren die Einreichplanunterlagen, welche
erfreulicherweise eine weitgehend umfassende Grundlage lieferten. Nicht
archiviert wurden allerdings die Ausführungsplanunterlagen, nicht zuletzt
aufgrund des Umstandes, dass dies behördenseitig nicht vorgesehen ist. Derlei
Unterlagen werden schließlich für privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen
konzipiert. Nachdem der zurückliegende Zeitraum in etwa ein Jahrhundert beträgt,
bestehen in den meisten Fällen bauausführende Firmen und planende Büros (bzw.
deren Rechtsnachfolger) gar nicht mehr und es ist unklar, was letztlich mit den
produzierten Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist geschah. Bislang ist
für keinen einzigen Standort ein entsprechender Nachlass mit derartigen
Dokumenten aufgetaucht.
Wenn man sich mit dieser Thematik befasst, kommt bald die
Frage nach den Besitzverhältnissen auf. Was „geschah" nach dem Jahre 1938 mit
den Liegenschaften? Wenn man die verschiedenen Standorte in Wien besucht, so
finden sich hier für gewöhnlich Wohnbauten. Allenfalls ist ein Hinweis auf die
Gemeinde Wien bzw. die eine oder andere Wohnbaugenossenschaft vor Ort gegeben.
Doch wie kam es zu diesem Folgebau? Diese Fragen lassen sich anhand einer
Grundbuchsrecherche schlüssig erörtern.
In das Grundbuch kann jeder Einsicht nehmen, und zwar sowohl
in das Hauptbuch als auch in die Urkundensammlung. Studierende in den
immobilienwirtschaftlichen Weiterbildungslehrgängen an der TU Wien setzten sich
im Wege einer Übungsarbeit für die LV „Grundbuchs- und Vermessungswesen" mit dem
Zeitraum beginnend um das Jahr 1938 bis in die Gegenwart auseinander. Wenn man
die Entwicklungen rund um die stattgefundenen Eigentümerwechsel betrachtet, so
schält sich ein Muster in der Vorgangsweise heraus.
In weiterer Folge werden 21 Standorte behandelt:
2., Tempelgasse 3 (1853-58)
2., Große Schiffgasse 8 (1864 / Umbau 1923)
2., Malzgasse 16 (1884 / Verlegung 1906)
2., Zirkusgasse 22 (1885-87)
2., Leopoldsgasse 29 (1892-93)
2., Pazmanitengasse 6 (1911-13)
5., Siebenbrunnengasse 1a (1908)
6., Schmalzhofgasse 3 (1883-84)
8., Neudeggergasse 12 (1897-1903)
9., Müllnergasse 21 (1888-89)
10., Humboldtgasse 27 (1895-98)
11., Braunhubergasse 7 (1898)
13., Eitelberggasse 22 (1924-26)
15., Turnergasse 22 (1871-72)
15., Storchengasse 21 (1930)
16., Hubergasse 8 (1885-86)
18., Schopenhauerstraße 39 (1888-89)
19., Dollinergasse 3 (1897)
20., Kluckygasse 11 (1898)
21., Holzmeistergasse 12 (1876-77)
23., Dirmhirngasse 112 (1900 / Umbau 1922)
Die jeweilige Beschreibung enthält einen kurzen
chronologischen Ablauf, wobei eine entsprechende Hervorhebung der besonderen
Momente erfolgte. Hinsichtlich der Auswahl wird auf die Publikation „Jüdische
Andachtsstätten in Wien vor dem Jahre 1938"[1] verwiesen. Die beteiligten
Studierenden sind jeweils zwischen den eckigen Klammern angeführt.
2., Tempelgasse 3 (1853-58)
[A. Meinl; G. Dutzler]
Eigentümer im November 1938: Israelitische Kultusgemeinde
(Wien).
Das Eigentumsrecht wurde bereits im Juli 1927 zugunsten der
IKG Wien einverleibt. Es existieren laut Rechtspfleger im BG Leopoldstadt bzw.
BG Innere Stadt für den Zeitraum 1938-1945 keine Urkunden. Der Teilungsplan vom
15. November 1979 mit Abteilungsbescheid der MA 64 vom 22. Mai 1980 zeigt, daß
eine neue Einlagezahl (EZ) vergeben wurde. Dem Schenkungsvertrag vom 28. August
1980 kann entnommen werden, dass die Israelitische Kultusgemeinde dem Verein
„Österreichische Agudas Israel Organisation" vom Gutsbestand der Liegenschaft EZ
5817 KG Leopoldstadt die durch Teilung der Grundstücke 1144 und 1145 neu
geschaffenen Grundstücke 1144/1 und 1144/2 - samt dem auf dem neuen Grundstück
1144/1 befindlichen Haus in der Tempelgasse 3 - schenkte. Im Falle einer
Vereinsauflösung des Vereins geht das Eigentum allerdings wieder an die IKG Wien
zurück. An diesem Standort befinden sich heutzutage ein Wohnhaus
(Desider-Friedmann-Hof) und das sozialmedizinische Zentrum „ESRA".
2., Große Schiffgasse 8 (1864 / Umbau 1923)
[S. Kastner]
Eigentümer im November 1938: Verein „Beth Hamidrasch Thora Ez
Chaim" (Baum des Lebens)
Im März 1935 folgte die Umbenennung von „Thora Ez Chaim
Verein in Wien", dem ursprünglichen Eigentümer seit 1892, in den noch heute
bestehenden Vereinsnamen. Dr. Oskar Lukas erwarb die Liegenschaft vom
„Stillhaltekommissar" vier Jahre später (Der Eintrag über die Kaufbestätigung
vom 30. November 1939 ist allerdings unleserlich). Laut Urkunde vom 25. November
1948 erfolgte die grundbücherliche Einverleibung beim ursprünglichen Eigentümer
(Rechtsgrundlage: Drittes Rückstellungsgesetz). Der „Ariseur" hatte zwar im Zuge
des Rückstellungsverfahrens berufen, konnte sich mit der Behauptung des
„redlichen Erwerbs" jedoch nicht durchsetzen. Beide Parteien verzichteten
schließlich auf alle weiteren gegenseitigen Ansprüche, wobei die Liegenschaft
entschädigungslos zurückgestellt wurde. Das Vorhaus - mit Betsaal im 1. Stock -
blieb erhalten; der Hinterhofbereich wurde seither nicht mehr verbaut.
2., Malzgasse 16 (1884 / Verlegung 1906)
[C. Buchgraber; G. Weixler]
Eigentümer im November 1938: Schulverein „Beth Hamidrasch
Talmud Tora" (Haus des Lernens für Talmud und Tora)
Das 1884 errichtete Bethaus wurde 1906 beim Neubau der
Volksschule „Talmud Thora" nach rückwärts verlegt. Der Schulverein, der seit
Juni 1925 Alleineigentümer war, hatte bis 2. Feber 1939 die Eigentumsrechte
inne. Der „Reichskommissar" für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem
Deutschen Reich – Stab Stillhaltekommissar für Vereine, Organisationen und
Verbände" übertrug diese Position per Bescheid der IKG Wien. 1956 ergab sich der
bemerkenswerte Umstand, dass der Schulverein die Rückübergabe bei der
Rückstellungskommission erfolgreich durchsetzte. Im Erkenntnis wurde u.a.
festgehalten, „dass bei der gegenständlichen Vermögensentziehung die Regeln des
redlichen Verkehrs nicht eingehalten wurden".
Der Gebäudekomplex beherbergt bis heute eine Thora Talmud
Schule und ist von der Straße her nicht einsehbar.
2., Zirkusgasse 22 (1885-87)
[H. Gschwandtner; M.-Th. Tauber]
Eigentümer im November 1938: „Verband türkischer Israeliten
(Sephardim)"
Das Eigentumsrecht wurde am 15. Juli 1927 für den Verband
türkischer Israeliten (Sephardim) einverleibt. Der Verein wurde jedoch auf Grund
des „Reichserlasses des Reichskommissars für die Wiedervereinigung Österreichs
mit dem deutschen Reich" aufgelöst und das Vermögen in die „Zentralstelle für
jüdische Auswanderung in Wien" (Die Eichmann-Behörde; Anm. d. Red.) eingewiesen.
Das Eigentumsrecht wurde zu 100% für die
„Aufbaufonds-Vermögensverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung"
einverleibt. Im darauf folgenden Jahr wurde die Stadt Wien als alleinige
Eigentümerin eingetragen. Im September 1940 wurde das Eigentum nach Kauf von der
Stadt Wien für Werner Backofen und gleichzeitig ein Vorkaufsrecht für die Stadt
Wien einverleibt. Die Einleitung des Rückstellungsverfahrens wurde gemäß dem
Beschluss der Rückstellungskommission vom 12. November 1951 vorgemerkt und auf
Grund eines Teilerkenntnisses das alleinige Eigentumsrecht für die Israelitische
Kultusgemeinde Wien einverleibt, das Vorkaufsrecht der Stadt Wien für erloschen
erklärt. Allerdings erwarb die Stadt Wien das Eigentumsrecht wieder mit
Kaufvertrag im Jahre 1975. Errichtet wurde in den Jahren 1985-87 ein
Gemeindebau.
2., Leopoldsgasse 29 (1892-93)
[R. Symoni; K. Breitfellner]
Eigentümer im November 1938: Verein „Beth Israel"
Seit 1892 war die gegenständliche Liegenschaft bereits im
Alleineigentum des Synagogenvereines, dessen Vermögen im Jahre 1938 an die
Israelitische Kultusgemeinde überging. Fünf Jahre später kaufte die Wiener Firma
Hollindia Handelsgesellschaft Lorenz & Co das Grundstück von der IKG Wien.
Interessanterweise findet sich im Kaufvertrag nachstehende Anmerkung: „Auf das
Rechtsmittel, diesen Vertrag wegen Verletzung über die Hälfte des wahren Wertes
anzufechten, wird beiderseits verzichtet". Da jedoch der Hollindia-Firmeninhaber
im Jahre 1946 als illegales Mitglied der NSDAP verhaftet wurde, folgte die
Bestellung eines öffentlichen Verwalters. Aufgrund des Vergleichs vor der
Rückstellungskommission vom 4. Dezember 1950 wurde das Eigentumsrecht für die
Israelitische Kultusgemeinde abermals einverleibt; jedoch wurde im Jahre 1958 an
Leopold Anton Bachinger verkauft. Dieser veräußert bereits im darauf folgenden
Jahr an die Wiener Firma Josef Ofenböck & Co. 1961 wurde ein Wohnhaus
baubewilligt und Wohnungseigentum begründet. Diese Nutzung ist seitdem
unverändert geblieben.
2., Pazmanitengasse 6 (1911-13)
[E. Aschauer; C. Bernegger]
Eigentümer im November 1938: Leopoldstädter Tempelverein
„Aeschel Awrachom" (Zelt Abrahams), auch genannt „Am Volkert"
Das alleinige Eigentumsrecht für den Bethausverein basierte
auf dem Kaufvertrag vom Februar 1911. Am 21. September 1936 erfolgte die
Umbenennung des Vereins, wie oben angeführt. Aufgrund des Bescheides des
„Leopoldstädter Reichskommissärs für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem
Deutschen Reich" wurden Stillhaltekommissäre für Vereine, Organisationen und
Verbände am 12. April 1938 installiert und am 13. Juni 1939 die Eigentümerschaft
für die „Aufbaufonds-Vermögensverwaltungsgesellschaft" einverleibt. Am 5. Juli
1941 hingegen wurde die Stadt Wien in weiterer Folge Alleineigentümerin, wobei
vermerkt wird, dass die Einweisung des Grundstückes in die zuvor angeführte
Gesellschaft irrtümlich erfolgt sei. Die Einleitung des Rückstellungsverfahrens
wurde im Jahre 1949 angemerkt. Nachdem jedoch offensichtlich dem
Rückstellungsbegehren nicht stattgegeben wurde, wurde am 21. Oktober 1958 diese
Anmerkung zufolge Beschlusses der Rückstellungskommission gelöscht; die Stadt
Wien blieb Eigentümerin. Ab 1958 Begründung eines Baurechts (zeitlich beschränkt
bis 20. Dezember 2037) für die GESIBA „Gemeinnützige Siedlungs- und
Bauaktiengesellschaft", welche an diesem Standort eine Wohnhausanlage
errichtete.
5., Siebenbrunnengasse 1a (1908)
[C. Grassl]
Eigentümer im November 1938: Israelitischer Tempelverein
„Beth Aharon" (Haus Arons) für die Bezirke Wieden und Margareten in Wien
Dieser Tempelverein erwarb am 10. Dezember 1907 die
Liegenschaft und war bis ins Frühjahr 1939 als Alleineigentümer vermerkt.
Mittels Bescheid vom 29. März 1939 verfügte der Stillhaltekommissar Hellmann die
Einweisung der Liegenschaft in das Eigentum der
„Aufbaufonds-Vermögensverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung". Dieser
Bescheid stützte sich auf die Vereinsauflösung, welche nach der damals geltenden
Gesetzeslage durchzuführen war. Friedrich und Else Skwara erwarben bereits am
29. September 1939 die Liegenschaft und zwar je zur Hälfte. Bemerkenswerterweise
weist der Kaufvertrag keine Unterschriften auf, sondern lediglich die
offenkundig von Notar Dr. Reiter mittels Schreibmaschine eingesetzten Namen.
Weiters fehlen Geburtsdaten der Käufer. Unter Berücksichtigung der unten
angeführten Tatsache, dass beide Käufer während des Rückstellungsverfahrens 1951
von einem Abwesenheitskurator vertreten werden mussten, stellt sich allerdings
die Frage, ob die angeführten Käufer je existierten. Die Einleitung des
Rückstellungsverfahrens gemäß Beschluss der Rückstellungskommission wurde am 21.
Februar 1948 grundbücherlich vermerkt. Erst das Bundesgesetz vom 11. Juli 1951
(II. Rückstellungsanspruch) ermöglichte dem Antragsteller Israelitische
Kultusgemeinde Wien offensichtlich, dem angeführten Abwesenheitskurator den
Vergleich vom 30. Oktober 1951 über die Rückstellung unter gegenseitigem
Forderungsverzicht abzuringen. Mittels Kaufvertrag vom 20. Dezember 1968 erwarb
die „Österreichische Jungarbeiterbewegung" die Liegenschaft mit der Absicht,
eine Wohnhausanlage (Schaffung eines Arbeiterwohnheimes) zu errichten. Zehn
Jahre später wurde das nach wie vor aufrechte Wohnungseigentum begründet.
6., Schmalzhofgasse 3 (1883-84)
[T. Török; P. Weheim]
Eigentümer im November 1938: Tempelverein für die Bezirke
Mariahilf und Neubau
Der angeführte Tempelverein wurde im Jahre 1927
Alleineigentümer. Am 30. November 1939 folgte die Einleitung der
Vereinsauflösung und das Liegenschaftseigentum der
„Aufbaufonds-Vermögensverwaltungsgesellschaft" einverleibt (19. März 1940). Noch
im selben Jahr erwarben Franz Lang, Bäckermeister, und Selma Lang,
Bäckermeistersehegattin, das Eigentumsrecht. Auf Grund des Beschlusses der
Rückstellungskommission vom 8. November 1951 wurde kurz darauf die Einleitung
des Rückstellungsverfahrens angemerkt. Auf Grund des Teilerkenntnisses dieser
Kommission vom 22. Jänner 1952 wurde das Eigentumsrecht für die Israelitische
Kultusgemeinde Wien einverleibt, wobei die privatrechtlichen Befugnisse auf die
eines öffentlichen Verwalters eingeschränkt waren; diese Beschränkung wurde nach
einem weiteren Beschluss der Rückstellungskommission am 28. Juni 1958 gelöscht.
In weiterer Folge erwarb die „Union-Baumaterialien-Gesellschaft" mittels
Kaufvertrags vom 14. Dezember 1970 die Liegenschaft; im Jahr 1973 wurden dem
Grundbuchskörper vier Grundstücke (Hirschengasse 20-22) zugeschrieben. Im Jahre
1976 kaufte die Stadt Wien die Liegenschaft und räumte am 3. Juli 1980 dem
Kuratorium Wiener Pensionistenvereine ein bis 3. Dezember 2056 gültiges Baurecht
ein. Dieses Kuratorium betreibt nunmehr an diesem Standort ein Pensionistenheim.
8., Neudeggergasse 12 (1897-1903)
[N. Haberler]
Eigentümer im November 1938: Tempelverein für den VIII.
Bezirk der Stadt Wien
Zum Stand 15. Juli 1927 (Wiederherstellung der
Grundsbuchsurkunden nach dem Brand des Justizpalastes) war der Tempelverein als
Alleineigentümer einverleibt. Aufgrund des Bescheides des „Reichskommissärs für
die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich - Stab
Stillhaltekommissar für Vereine, Organisationen und Verbände" - vom 16. Jänner
1939 wurde das Eigentumsrecht für die Mautner Markhof Brauerei Schwechat
Aktiengesellschaft einverleibt. Im September 1940 wurde die Amtsbestätigung vom
28. Juni 1940 angemerkt, wonach der Name des Eigentümers nunmehr „Brauerei
Schwechat Aktiengesellschaft" lautete. Die Einleitung des
Rückstellungsverfahrens wurde infolge des Beschlusses der
Rückstellungskommission beim Bezirksgericht für ZRS Wien am 20. Februar 1948
angemerkt. In weiterer Folge wurde noch im gleichen Jahr aufgrund von deren
Erkenntnis das Eigentumsrecht für die Israelitische Kultusgemeinde Wien
einverleibt. Fünf Jahre später wurde an die Stadt Wien veräußert (1953); im
diesbezüglichen Kaufvertrag wurde im Übrigen die Liegenschaft „Kluckygasse 11"
(ehem. Brigittenauer Tempel) gleichzeitig abgewickelt. Die Stadt Wien
verpflichtete sich in diesem Kaufvertrag auch gleichzeitig, nach Instandsetzung
des Hauses in 1020 Wien, Malzgasse 7, insgesamt 12 Wohnungen von der IKG Wien
vorgeschlagenen Wohnungssuchenden zuzuweisen. In der Neudeggergasse 12 wurde in
den Jahren 1955-56 ein Gemeindebau für Wohnzwecke errichtet.
9., Müllnergasse 21 (1888-89)
[A. Aschenbrenner]
Eigentümer im November 1938: Israelitischer Bethausverein
„Chewra Beth Hatfila" (Vereinigung im Haus des Gebetes)
Dieser Bethausverein war grundbücherlicher Eigentümer von
1927 bis 1939. Nach der zwangsweisen Vereinsauflösung trat die IKG Wien an
dessen Stelle. Obgleich der Kaufvertrag mit Alois Stefan bereits am 23.
September 1940 abgeschlossen war, folgte die grundbücherliche Einverleibung erst
im Jahre 1942. In weiterer Folge wurde aufgrund des Beschlusses der
Rückstellungskommission vom 12. Dezember 1947 das Eigentum abermals für die IKG
Wien einverleibt (25. September 1950), die es im Jahre 1970 an die
„Gemeinnützige Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft ‚Neues Leben’
registrierte Gen.m.b.H." veräußerte. Diese Genossenschaft errichtete im Jahre
1974 eine Wohnhausanlage und 1977 erfolgte die Begründung von Wohnungseigentum.
Es sei in diesem Zusammenhang insbesondere auf die
Liegenschaft „18., Schopenhauerstrasse 39" in Wien verwiesen (siehe dortige
Beschreibung), wo parallele Begebenheiten hinsichtlich „Verkauf" und
Darlehenskonstruktion bei den handelnden Personen gegeben sind.
10., Humboldtgasse 27 (1895-98)
[B. Gantner; M. Kofler]
Eigentümer im November 1938: Israelitischer Tempelverein für
den 10. Gemeindebezirk in Wien
Der angeführte Verein erwarb im Jahre 1917 mittels
Kaufvertrag die Liegenschaft. Am 3. September 1937 fand die Eintragung der
Namensänderung in „Israelitischer Tempel- und Schulverein für den 10.
Gemeindebezirk Favoriten in Wien" nach erfolgter Statutenänderung statt. Im
Frühjahr 1939 wurde die Vereinsauflösung eingeleitet. Bereits am 8. November
1939 wurde in weiterer Folge das Eigentumsrecht zu 3/4 für Richard Vojta und 1/4
für Friedrich Vojta einverleibt. Aufgrund des Antrages der Israelitischen
Kultusgemeinde (28. Februar 1949) wurde durch die Rückstellungskommission die
Liegenschaft zurückgestellt und das Eigentumsrecht dem Antragsteller
überantwortet. Auf Kaufpreisentschädigung wurde kein Anspruch zuerkannt,
da der Einzug der Liegenschaft als sogenannte Aufbauumlage
erfolgt sei. Am 1. September 1954 erfolgte ein Eigentumsübergang auf die EMKA
(„Wirtschaftsgenossenschaft von Wiener Molkereien, Käsereien und
Milchgroßhandel") mit der Auflage, nach Absprache mit der IKG Wien eine
Marmortafel zu errichten. In diesem Jahr wurde die auch heute noch vorhandene
Wohnhausanlage errichtet. Die nächste Eigentumsübertragung folgte kurz darauf im
Frühjahr 1956, und zwar an den „Verein der Freunde des Wohnungseigentums",
mitsamt Parifizierung und Förderungszusage durch die Mietkommission.
11., Braunhubergasse 7 (1898)
[W. Früchtl; J. Höbart; A. Kirschner; A. Moussa]
Eigentümer im November 1938: Tempelverein für den XI. Bezirk:
Simmering
Das Eigentumsrecht am Eckgrundstück zwischen der
Braunhubergasse und Hugogasse erlangte der Tempelverein im Jahre 1884. Auch
dieser Verein wurde Ende der 1930er-Jahre enteignet und die Liegenschaft an die
Aufbaufonds-Vermögensverwaltungsgesellschaft übertragen. In weiterer Folge
erwarben am 3. Mai 1940 die Privatpersonen Anton und Julie Duraz
(Bauunternehmer) das Grundeigentum. Im Jahr 1948 wurde die Einleitung des
Rückstellungsverfahrens im Grundbuch angemerkt, welches im Jahr 1952 mit einem
Vergleich zwischen dem Ehepaar Duraz und der IKG Wien endete: Es kam zu keiner
Rückübertragung, jedoch verpflichteten sich die Eigentümer, eine Gedenktafel
betreffend den ehemaligen Bestand und die Zerstörung des Tempels anzubringen
(was mittels einverleibter Reallast sichergestellt wurde) sowie eine
Entschädigungszahlung von ATS 35.000 zu leisten. Ursprünglich befand sich die
Liegenschaft im Bezirk Schwechat (1966 wurde der Gerichtsbezirk auf Wien
Favoriten geändert). Im Jahre 1977 trat die „Gemeinnützige Bau- und
Siedlungsgenossenschaft FRIEDEN – registrierte Genossenschaft m.b.H." als
Eigentümer in Erscheinung. Nach Errichtung einer mit Bundes- und Landesmitteln
geförderten Wohnhausanlage wurde Wohnungseigentum begründet.
13., Eitelberggasse 22 (1924-26) [A. Kutschera; M.
Müller; P. Schneiter; A. Stipschitz]
Eigentümer im November 1938: Tempelverein „Hietzing"
Ende des Jahres 1891 erfolgte die Parzellierung einer
Großliegenschaft (Eigentümer: Julius Frankl); am 25. April 1906 wurde das
Eigentumsrecht je zur Hälfte für Alexander Zirner und Ella Zirner einverleibt.
Knapp zwei Jahrzehnte später erwarb der Tempelverein das Grundstück und führte
im Jahre 1929 eine Grundstücksteilung durch. Aufgrund des Erkenntnisses des
„Reichskommissars für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen
Reich-Stab-Stillhaltekommissar Verein für Organisation und Verbände" vom 12.
April 1939 wurde das Eigentumsrecht für die
„Aufbaufonds-Vermögensverwaltungsgesellschaft" einverleibt (13. Juni 1939), d.h.
Auflösung des Tempelvereins des XIII. Bezirks (Wien) und Vermögensübergabe zu
Gunsten der genannten Gesellschaft. In weiterer Folge erwarb Franziska Gauf -
Ehegattin des mit dem Abbruch beauftragten „Demolierungsunternehmens Walter
Gauf" - das Grundstück. Allerdings wurde bereits am 22. Juli 1948 das
Rückstellungsverfahren beim Landesgericht für Zivilrechtsachen angemerkt.
Aufgrund des vollstreckbaren Erkenntnisses der Rückerstattungskommission wurde
das Eigentumsrecht für die Israelitische Kultusgemeinde Wien einverleibt (29.
August 1950). 1968 veräußerte die IKG Wien das Grundstück an die
„Cottage-Baugesellschaft", welche danach eine Wohnungsanlage errichtete. An
dieser heute noch bestehende Anlage wurde Wohnungseigentum begründet.
15., Turnergasse 22 (1871-72)
[K. Träxler; C. Hörhager; J. Commentz; Th. Winter]
Eigentümer im November 1938: Israelitische Kultusgemeinde
Wien
Das Gebäude wurde von der Israelitischen Vorortgemeinde
Fünfhaus in den Jahren 1871/72 errichtet. Nachdem in Ausführung des Gesetzes vom
21. März 1890 betreffend die Regelung der äußeren Rechtsverhältnisse der
Israelitischen Religionsgemeinschaft die Übertragung des Vermögens der
gleichzeitig aufgelösten Israelitischen Kultusgemeinde Sechshaus an die IKG in
Wien angeordnet worden war, wurde am 10. Juni 1909 die IKG als Grundeigentümerin
im Grundbuch eingetragen und diese Situation sollte bis 21. August 1940 währen.
Nach Abschluss eines Kaufvertrages vom 3./28. Mai 1949 wurde das Eigentumsrecht
für Leopold Hölzl einverleibt. Im November 1947 war der Rückstellungsprozess
mittels Antrag eingeleitet und im Grundbuch angemerkt worden. Mangels
Durchsetzung des Anspruches wurde diese Anmerkung am 6. Dezember 1951 wieder
gelöscht. Am 18. November 1965 traten Olga Hölzl (1/2), Ingeborg Hussmann (1/4)
und Marlene Weber (1/4) das Erbe Hölzls an. Mit einem Wohnbauförderungsdarlehen
der Stadt Wien (1962 und 1964 in zwei Tranchen gewährt) setzte die Familie das
mittlerweile auf der Liegenschaft befindliche Wohnhaus in Stand. Im Jahre 1973
wurde die Stadt Wien mit Kauf- und Leibrentenvertrag zur nachfolgenden
Eigentümerin.
15., Storchengasse 21 (1930)
[H. Brun]
Eigentümer im November 1938: Bethausverein „Emunas Awes"
(Glaube der Väter)
Zunächst war dieser Bethausverein als Grundeigentümer
vermerkt (1925). Im Jahre 1939 übernahm mit Kaufvertrag vom 29. Jänner 1939 die
Israelitische Kultusgemeinde Wien die Liegenschaft. Drei Jahre später folgte die
Veräußerung an die „Gesellschaft zur Förderung des Zimmererhandwerks" mit Sitz
in Berlin. Der Kaufvertrag, durch die geheime Staatspolizei bestätigt und gemäß
„Gesetz über den Einsatz des jüdischen Vermögens" durchgeführt, beurkundete den
Eigentumsübergang. In weiterer Folge wurde die Liegenschaft am 29. Mai 1943 an
die „Holzbaugesellschaft des Deutschen Zimmererhandwerks mit beschränkter
Haftung" übertragen. Die Einleitung eines Rückstellungsverfahrens seitens der
Israelitischen Kultusgemeinde wurde im Jahre 1947 angemerkt. Während des
laufenden Verfahrens wurde zur Sicherung der Ansprüche der Antragsgegnerin eine
Zwangsverwaltung für die Liegenschaft eingesetzt. Ein Teilerkenntnis über die
Rückstellung wurde am 17. März 1952 im Grundbuch eingetragen; die Liegenschaft
war von nun an die nächsten vier Jahrzehnte wieder im Eigentum der
Israelitischen Kultusgemeinde. Am 7. April 1992 wurde die Liegenschaft an die
„Dr. M. Immobilienverwertungsgesellschaft" (Geschäftsführer Dr. Roman Müller)
verkauft. Im Jahre 1993 wurde die Liegenschaft erneut veräußert, und zwar an die
„K.U.R.S Bauträger- und Vermögensverwaltungsgesellschaft". Am 27. März 2003
erwarb die gemeinnützige „Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft" die Liegenschaft
im Zwangsversteigerungsverfahren. Bis zum heutigen Tage harren Renovierung und
Ausbau der Durchführung.
16., Hubergasse 8 (1885-86)
[M. Mayrl]
Eigentümer im November 1938: Tempelbauverein der
Israelitischen Cultusgemeinde Hernals,
Ottakring und Neulerchenfeld
Die Liegenschaft wurde im Jahr 1882 vom Tempelbauverein
erworben. Aufgrund einer Verordnung des k.k. Ministeriums für Kultus und
Unterricht vom 4. Dezember 1891 und eines Erlasses der k.k.
niederösterreichischen Statthalterei wurde im Juni 1909 das Eigentumsrecht für
die Israelitische Kultusgemeinde in Wien einverleibt. Im April 1942 wurde die
Liegenschaft von der IKG Wien an Josef Kaufmann zwangsverkauft. Einem Beschluss
der Rückstellungskommission zufolge wurde im September 1947 die Einleitung des
Rückstellungsverfahrens grundbücherlich angemerkt. Im April des darauf folgenden
Jahres erging ein Erkenntnis dieser Kommission, wonach Kaufmann verpflichtet
wurde, die Liegenschaft der Israelitischen Kultusgemeinde Wien sofort
zurückzustellen und in die Einverleibung von deren Eigentumsrecht einzuwilligen.
Der Umstand, dass Kaufmann die Betriebsräumlichkeiten im Arsenal angeblich nur
als Treuhänder für eine politisch verfolgte Person innehatte, änderte nichts an
der Beurteilung der Kommission. Nach Eintritt der Vollstreckbarkeit des
Erkenntnisses wurde im Juni 1948 das zwangsweise Eigentumsrecht der
Israelitischen Kultusgemeinde Wien einverleibt. Zwei Jahrzehnte danach, nämlich
im Juni 1969, wurde die Liegenschaft der Stadt Wien übertragen und deren
Eigentumsrecht einverleibt. Der Erwerb der Liegenschaft diente vertragsgemäß zur
Schaffung von Arbeiterwohnstätten. Zur Verwirklichung dieses Zweckes hat die
Stadt Wien im April 1971 der „GESIBA Gemeinnützige Siedlungs- und
Bauaktiengesellschaft" das Baurecht bis 31.12.2049 vertraglich eingeräumt.
18., Schopenhauerstraße 39 (1888-89)
[W. Schrenk; A. Cwiertniowitz]
Eigentümer im November 1938: Israelitische Kultusgemeinde
(Wien)
Erbaut im Hof des Hauses Wiener Straße 39 (später als
Schopenhauerstraße bezeichnet) in den Jahren 1888/89 von der Israelitischen
Vorortgemeinde Währing; ab 1890 unter der direkten Verwaltung der IKG Wien
(Grundlage: Israelitengesetz vom 23. Jänner 1890, wobei die jüdische
Vorortegemeinde ihren bisher autonomen Status verlor). Im Jahre 1909 erlangte
die IKG Wien das Eigentumsrecht an der Liegenschaft. Im Jahre 1940 kam es zum
„Verkauf" an den Wiener Kaufmann Robert Ritter von Meissl, dem am 4. Juni 1942
das Eigentumsrecht grundbücherlich einverleibt wurde. Bemerkenswert ist
jedenfalls die offenkundige Verquickung mit dem ehemaligen Synagogenstandort in
der Müllnergasse 21 (9. Bezirk; siehe Beschreibung), welcher von Bäckermeister
Alois Stefan „gekauft" wurde, zumal für die Finanzierung beider Liegenschaften
ein gemeinsames Darlehen - ohne Eigenmittel - von der Wiener Genossenschaftsbank
aufgenommen wurde. Im Frühjahr 1944 übertrug Meissl sein Eigentumsrecht an Frau
Marie Stefan, die Gattin des angeführten Alois Stefan. In weiterer Folge wurde
gegen Ende des Jahres 1947 die Einleitung des Rückstellungsverfahrens im
Grundbuch angemerkt. Grundlage dafür war ein Beschluss der
Rückstellungskommission vom 18. Oktober 1947, welcher im Jahr darauf zur
(Wieder-) Einverleibung des Eigentumsrechts für die IKG Wien führte. Im Jahre
1977 trat die Salzburger „Wohnungseigentumsbau gemeinnützige Wohn- und
Siedlungsgesellschaft m.b.H." als Bauträger auf den Plan und erwarb die
Liegenschaft mit Kaufvertrag am 10. November 1977; in weiterer Folge wurde das
heutige Wohnungseigentum begründet.
19., Dollinergasse 3 (1897)
[A. Wanke; K. Weichselbaum]
Eigentümer im November 1938: Tempelverein „Döbling"
Dr. Robert Ellinger hatte die Liegenschaft am 2. November
1906 käuflich erworben. Bereits am folgenden 3. November 1906 verkaufte er die
Liegenschaft um den gleichen Kaufpreis an den Tempelverein. Das führt zur
Annahme, dass der erste Verkäufer Josef Lebeau (später im Grundbuch auch als
Lebratt geführt) nicht direkt an den Israelitischen Tempelverein verkaufen
wollte. Robert Ellinger als Zwischeneigentümer war „Beamter in Wien 2". 1907
folgte die Adaptierung des vorbestehenden Wohnhauses zum Zwecke einer Synagoge.
Mit Bescheid vom 7. Dezember 1938 der NSDAP (Gauleitung Wien) wurde der
Israelitische Tempelverein aufgelöst. Dieser „Eigentumsübergang" an die „N.S.
Volkswohlfahrt e.V. Berlin" wurde auch grundbücherlich vollzogen - allerdings
voreilig, wie sich bald herausstellte. In der zweiten Jahreshälfte 1939 wurde
vom „Stillhaltekommissar für Vereine, Organisationen und Verbände beim
Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich"
durch Bescheid erklärt, dass die vorangegangene Quasi-Enteignung des
Israelitischen Tempelvereins unwirksam sei, und zwar wegen Unzuständigkeit des
Gauleiters. In weiterer Folge wurde die Liegenschaft zum 1. Juni 1939 mittels
Bescheid in das Eigentum von Emil und Stefanie Polese (Großkaufmannsehegatten in
Wien) je zur Hälfte einverleibt. 1948 wurde offenbar ein Rückstellungsantrag
eingebracht. 1953 war das Rückstellungsverfahren anscheinend abgeschlossen, weil
die entsprechende bücherliche Anmerkung aufgrund eines Beschlusses der
Rückstellungskommission vom 6. November 1953 gelöscht wurde. Im Jahre 1957 wurde
Stefanie Polese Alleineineigentümerin; eine Situation, welche bis 1985 währte.
Nun wurde das Eigentum an der Liegenschaft abermals in zwei gleiche Teile
aufgeteilt (Dr. Tasso Polese und Gerhard Pinkl). Als deren Rechtsnachfolger
finden sich von 1993-98 Mag. Peter Bertalanffy (1721/1864 Anteile) und Mag.
Helga Bertalanffy (143/1864 Anteile), welche im Jahre 1995 mit der Errichtung
von Neubauwohnungen begannen. In den darauf folgenden fünf Jahren verschoben
sich die Anteile, zumal im Jahre 1999 Wohnungseigentum begründet wurde. Im Jahre
2003 wurden die bestehenden 149/2252 (Minderheits-)Anteile in die „Peter und
Helga von Bertalanffy Privatstiftung" eingebracht.
20., Kluckygasse 11 (1898)
[P. Klaban; C. Reiß; A. Schekolin; J.-P. Spiess]
Eigentümer im November 1938: Tempelverein „Brigittenau"
Nach dem Stand des Grundbuches per Juli 1927 war der
Brigittenauer Israelitische Tempelverein Alleineigentümer der Liegenschaft. Auf
Grund des Bescheides des „Hauptkommissars für die Wiedervereinigung Österreichs
mit dem Deutschen Reich – Stab-Hilfskommission für Vereine, Organisationen und
Verbände" vom 13. April 1939 wurde der Tempelverein aufgelöst und das
Eigentumsrecht für die „Aufbaufonds-Vermögensverwaltungsgesellschaft"
einverleibt. Kurz darauf wurde an Robert Supperer veräußert. Infolge Beschlusses
der Rückstellungskommission beim Landesgericht für Zivilrechtsachen Wien vom 16.
Jänner 1948 wurde die Einleitung des Rückstellungsverfahrens vorgemerkt. Es
wurde ein Vergleich abgeschlossen und das Eigentumsrecht für die IKG Wien nach
Zahlung eines Entschädigungsbetrages von ATS 2.158,52 einverleibt (25. Jänner
1949). Wie bereits erwähnt, wurde diese Liegenschaft im Jahre 1953 gleichzeitig
mit der Neudeggergasse 12 (8. Bezirk) an die Stadt Wien verkauft. Errichtet
wurde ein Wohnbau, welcher ein deutlich größeres Bauvolumen einnimmt.
21., Holzmeistergasse 12 (1876-77)
[D. van de Merwe]
Eigentümer im November 1938: Israelitische Kultusgemeinde
(Wien)
Laut grundbücherlichem Eintrag wurde die Liegenschaft mit
Kaufvertrag vom 29. Juli 1890 von der IKG Floridsdorf gekauft. Ungefähr zwanzig
Jahre später, am 14. März 1911, erfolgte die Übertragung an die IKG Wien. Am 30.
April 1941 mußte die IKG Wien an das Ehepaar Alois und Marie Zacharias,
Fuhrwerksunternehmer, zwangsverkaufen. Im folgenden Jahr wurde zu deren Gunsten
das Eigentumsrecht einverleibt. Das Rückstellungsverfahren wurde am 21. Dezember
1947 von der IKG Wien mittels Antrag eingeleitet. In etwa ein Jahr verstrich,
bis das Verfahren im Sinne des Antragstellers erledigt war und am 24. Dezember
1948 infolge Erkenntnis der Rückstellungskommission die Liegenschaft auf die IKG
Wien umgeschrieben wurde. Fast ein halbes Jahrhundert später (29. Juni 1995)
wurde das Eigentum zur Gänze für die Helwig-Kritsch Privatstiftung einverleibt.
Hier fehlen leider Unterlagen zu den Urkunden, aufgrund derer Elfriede Kritsch,
Elfriede Lindner, Margarete Landertshammer und Herbert Kritsch Miteigentümer der
Liegenschaft wurden – diese haben dann ihre Anteile in die Stiftung eingebracht.
Die Neubautätigkeit wurde jedenfalls im Zeitraum 1982-84
abgewickelt.
23., Dirmhirngasse 112 (1900 / Umbau 1922)
[C. Mandl; F. Polak]
Eigentümer im November 1938: Israelitischer Bethausverein
Liesing
Johann Jacob Japanek kaufte am 18. Mai 1899 im Auftrag des
Bethausvereins von Josefa Lehner das Grundstück mit der Katasterzahl 484/3,
damals noch mit „Karlsgasse" bezeichnet (Atzgersdorf). Am 4. September 1939
wurde die Liegenschaft aufgrund eines Vertrages vom 22. Juli 1939 je zur Hälfte
für das Ehepaar Janofsky einverleibt. Auf Grund des Todes von Franz Janofsky
ging das Grundstück am 30. Oktober 1941 in den Besitz von Leopoldine Janofsky
über. Dem Eigentümer wurde per Bescheid das Abtragen der Baulichkeiten und die
Gehsteigwiederherstellung aufgetragen (1942). Am 11. Februar 1949 wurde das
Grundstück aufgrund eines Schreibens vom 20. Dezember 1948 in die Obhut eines
öffentlichen Verwalters übergeben. Im Jahre 1952 wurde ein
Rückstellungsverfahren durch die Rückstellungskommission durchgeführt, welche
beschloß, das Grundstück der Israelitischen Kultusgemeinde Wien zu übertragen.
In weiterer Folge ging am 13. Juli 1972 das Grundstück in das Eigentum von
Walter Schulz über. Das Eigentum wurde am 28. April 1989 für Herbert Eichhorn
einverleibt, welcher drei Jahre später an Peter Kerkoc veräußert. Im Juni 1993
wurde zugunsten der „Z Leasing ATLAS Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H." ein
Baurecht bis zum 1. Jänner 2034 begründet, um die Liegenschaft neu zu bebauen
(Fertigstellung: 1996); mit dem Baurecht war auch ein Vorkaufsrecht betreffend
die Liegenschaft für die Baurechtsnehmerin sowie ein Übernahmsrecht betreffend
das Baurecht für den Baurechtsgeber verbunden. Die Baurechtsnehmerin wurde im
Oktober 1996 mit der Unicom Immobilien Gesellschaft verschmolzen. Am 20.
September 2000 schenkte Peter Kerkoc die Liegenschaft der APK Holding
Privatstiftung.