Seit Dezember 1998 läuft die Bearbeitung des
Projektes Austria Judaica _ Die Geschichte der Juden in Österreich
von 1520 bis 1670. Österreich wurde bisher als Teil des Heiligen
Römischen Reiches in den ersten drei Bänden der Germania
Judaica unter den jeweiligen Orts- und Städtenamen mitbehandelt,
auf Grund der Quellenfülle wurde für Germania Judaica IV
eine Neuorganisation gefunden, wobei nun nicht mehr nach Ortsartikeln,
sondern nach Territorien vorgegangen wird, für die dann eigene
Publikationen vorgesehen sind. Daraus ergab sich eine Abtrennung und
eigenständige Bearbeitung der Geschichte der Juden in Österreich
als "Austria Judaica", deren Betreuung beim Institut
für Geschichte der Juden in Österreich in St. Pölten
unter der Leitung von Klaus Lohrmann liegt; die Finanzierung wurde
vom Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung
(FWF) übernommen. Ziel des Projektes ist es, frühneuzeitliches
jüdisches Leben in Österreich und seine Begleitumstände
vollständig und umfassend darzustellen. Bedingt durch eine Fülle
an wenig bis gar nicht bearbeitetem Quellenmaterial nehmen Wien und
Niederösterreich bei den Forschungsarbeiten einen bevorzugten
Platz ein.
Mit der Geschichte der Juden in Niederösterreich
befaßte sich vor allem Leopold Moses, der letzte Archivar
der Israelitischen Kultusgemeinde vor dem Zweiten Weltkrieg.1)
Moses zog für diese Arbeit neben älterer Literatur auch
Bestände des Niederösterreichischen Landesarchives und
des Hofkammerarchives in Wien heran, hier wären vor allem die
später noch erwähnten Anlagebücher des Vizedomamtes
zur Einbringung der Toleranzgelder der niederösterreichischen
Juden zu nennen. Durch diese Anlagebücher wird es möglich,
eine erste grobe Übersicht über diejenigen niederösterreichischen
Orte zu erlangen, in denen Juden ansässig waren, darunter auch
Stein. Nach dem derzeitigen Stand der Forschungsarbeiten wurden
Archivalien des Stadtarchives Krems, hier vor allem die Waag- und
Niederlagbücher,2) sowie Bestände des Hofkammerarchives
in Wien herangezogen. Lücken in der Darstellung der Steiner
Juden ergeben sich durch das Fehlen von Archivalien. Nach den vorhandenen
Quellen können drei "Einheiten" jüdischen Lebens
(bescheiden) dokumentiert werden: das Jahr 1631, vor dem sich bisher
keinerlei Nachweise für die Anwesenheit von Juden in Stein
gefunden haben, die Jahre 1639_1647 und die Jahre 1652_1668, für
die eine Fülle von Quellenmaterial vorhanden ist.
I.
Die früheste Nennung von Juden in Stein im
bezeich neten Zeitraum erfolgt im Stadtrichterprotokoll des Jahres
1631 im Stadtarchiv Krems. Es zeichnet sich auf Grund der erwähnten
Juden das Bild ab, daß es in Stein wahrscheinlich zwei jüdische
Haushalte gab, den des offensichtlich einflußreichen und wohlhabenden
Isak Ries3) mit eigener Dienerschaft und den des Lebl,
der sich in seiner Darstellung weit bescheidener ausnimmt.
Isak Ries, Jude zu Stein _ im Index des Protokolls
auch als Hofjude bezeichnet _, beklagte vor dem kaiserlichen Stadtgericht
den jungen Benedikt Stadleder, den Goldschmied Christoph Jähni
und den Schuster Jakob Krenckel, allesamt Bürger zu Stein,
wegen Geldschulden für aufgenommene Waren.4) Die
Beschuldigten waren geständig und zahlungswillig; wegen Geldmangels
wurde Stadleder und Jähni die Bezahlung innerhalb von sechs
Wochen und drei Tagen auferlegt, der Schuster sollte Isak Ries nach
und nach zufriedenstellen. Christoph Jähni und der junge Stadleder
erwiesen sich als säumige Zahler
_ nach sechs Wochen beklagte Ries die beiden neuerlich,
worauf das Stadtgericht Jähni zur Zahlung innerhalb von 14 Tagen,
Stadleder dagegen zur Bezahlung mit Geld oder Most während
der Weinlese aufforderte.5) Isak Ries hatte bereits im
Jahre 1625 als Jude aus Wien beim Steiner Rat um Bewilligung eines
offenen Handelsgewölbes angesucht, was ihm auf wolgefallen
[
], doch das er sich also der gebüer nach verhalte,
erlaubt wurde.6)
Auf Rufschädigung verklagte zur Zeit des Jakobimarktes7)
1631 Lebl, Jude von Stein, den Wiener Hofhandelsmann Georg Restl.8)
Restl habe ihn einen Dieb genannt, der ihn zu Langenlois bestohlen
habe. Der Hofhandelsmann bestritt dies, behauptete, er wisse nur
Liebes und Gutes von dem Juden; er habe ihn auch nur gefragt, ob
er nicht von Langenlois sei. Er sei nämlich von einem Juden
zu Langenlois bestohlen worden. Diese Angelegenheit wurde vom Stadtrichter
für beide Teile aufgehoben und mit 15 Reichstalern Strafandrohung
belegt, falls einer der Kontrahenten die Streitsache wieder erwähnen
sollte.
Ein weiterer Jude zu Stein wird als Diener der
Riesin bezeichnet:9) Abraham trug bei einem Gang auf
den Markt einen Mantel, den der Kremser Buchbinder Johann Kunz als
seinen eigenen, vor dem Jakobimarkt entwendeten erkannte. Abraham
verteidigte sich, er habe den Mantel von einem anderen Juden gekauft,
der ihn von einem Soldatenweib hatte. Auf Grund besonderer Kennzeichen,
die der Buchbinder auf dem Mantel vorwies, mußte Abraham dem
Johann Kunz den Mantel überlassen.
Samuel, Jude zu Stein, könnte ebenfalls ein
Diener des Judenrichters Ries gewesen sein; er klagte gegen den
Steiner Schneider Hans Plazer, der ihm einen Rock um 7 fl gemacht
hatte. Weil Samuel kein Geld gehabt habe, habe er dem Schneider
einen goldenen Ring versetzt, welchen er in beysein seineß
herrm eingetauscht um 5 fl.10) Als er ihn wieder
einlösen wollte, habe ihn der Schneider beschimpft und behauptet,
der Ring sei nur aus Silber. Das Gericht entschied wegen der Tatsache,
daß keine der streitenden Parteien bewiesen hätte, ob
der Ring aus Gold oder Silber gewesen sei, daß der Schneider
dem Juden den Rock umsonst gemacht habe und ihm obendrein noch einen
Reichstaler dazugeben sollte.
II.
Weitere Nachrichten über die Anwesenheit von
Juden in Stein finden sich erst wieder für die Jahre 1639 bis
1644 und 1647. Hier tauchen die Namen Abraham Hecht11),
Abraham Levi Epstain12), Isaac13), Joel14),
Levi Epstain15) und Simon Ulm16) auf, wobei
Abraham Hecht und Abraham Levi Epstain identisch sind17)
und Levi Epstain die verkürzte Form von Abraham Levi Epstain
darstellt. Ferner könnte Isaac mit Isak Ries identisch sein,
was aber auf Grund seiner nur einmaligen Erwähnung im Waag-buch
von 1642 nicht nachweisbar ist.
Abraham Levi Epstain erscheint als der bedeutendere
der vorhin genannten Juden. Er handelte mit Tuch und Getreide, mit
Sensen und mit beschlagenem Gut, dessentwegen er auch der Konterbande
beschuldigt wurde.18) Im Jahre 1644 berichtete der Eisenobmann
der Niederösterreichischen Kammer über die von Abraham
Levi Epstain gegen ihn eingebrachte Beschwerde, er habe von dem
Juden beim letzten Kremser Simonismarkt eine "Verehrung"
erpressen wollen und nach dessen Verweigerung auf acht seiner Sensenfässer
kaiserliche Verbotzettel schlagen lassen.19) Levi Epstain
erhielt seine Fässer gegen angemessene Kaution zurück.20)
Er dürfte dann nach Wien übersiedelt sein _ im Niederlagbuch
des Jahres 1647 scheint jedenfalls ein Abraham Leuidt aus Wien auf.21)
1648 wird Abraham Levi Epstain als Judenrichter zu Wien bezeichnet.22)
Jerl Herlinger ist wohl mit dem oben erwähnten
Joel gleichzusetzen; er lebte zumindest zwischen 1635 und 1645 in
Stein und handelte mit Tuch, Weinbeeren und Zinn.23)
Im Mai 1639 erlegte Joachim Herlinger wegen eines Pfandes 100 fl
zu Handen des Stadtgerichtes beider Städte.24) Nach
seiner Übersiedlung nach Wien waren er und Abraham Levi Epstain
Partner _ mit 5. August 1649 ist eine Obligation der beiden für
12.000 fl Strafgelder datiert25); beide erhielten
am 26. August gleichen Jahres einen kaiserlichen Pardonbrief wegen
ihrer begangenen Verbrechen, die nicht näher bezeichnet werden.26)
Der letzte in Stein belegte Jude dieser zweiten
Periode ist Simon Ulm, von dem lediglich bekannt ist, daß
er
in der Stadt gelebt hat. Er scheint in den Niederlagbüchern
der Stadt Krems für die Jahre 1640 und 1641 auf _ mit drei
Ballen nicht näher genannten Gutes, mit Tuch und mit Branntwein.27)
Im April 1640 empfing der Stadtrichter von Isak Ries und Simon Ulm,
beede juden zue Stain, 60 fl ohne nähere Angaben28);
bereits im August 1639 empfing er an Schreibgeld 18 Xr von
zwo judin, alß des Simon und Isacen weib, die wohl
als die Gattinnen von Simon Ulm und Isak Ries angenommen werden
dürfen.29)
III.
Für den dritten Zeitabschnitt der Anwesenheit
von Juden in Stein ist Joseph Landau30) sicherlich am
besten dokumentiert. Die erste Erwähnung seiner Existenz erfolgte
im Juni 1652.31)
Im Februar 1653 suchte Joseph Landau um Bewilligung
eines offenen Handelsgewölbes an32); im April erhielt
der Rat den Befehl der Niederösterreichischen Regierung, dem
Juden den Aufenthalt zu gestatten und ihn ein offne handlung
treiben zu lassen.33) Im Oktober 1653 suchte er um Bewilligung
des Tuchhandels an und wurde an den Rat beider Städte verwiesen.34)
Sein Ansuchen wurde dort am 26. November 1653 behandelt und
den Tuchhändlern beider Städte zu Stellungnahme zugesandt.35)
Deren Versuch, die mögliche Konkurrenz durch Nichtbeachtung
auszuschalten, führte seitens des Rates zur Androhung von sechs
Talern Strafe36), worauf sich die Tuchhändler im
März 1654 zu einer abweisenden Antwort bequemten.37)
Im Dezember 1653 beantragte Landau den Nußhandel gegen Reichung
einer Steuer und wurde mit dem Hinweis abgewiesen, daß der
Nußhandel ein bürgerliches Gewerbe und daher für
Inwohner ungehörig sei.38)
Joseph Landau suchte beim Rat immer wieder um Einschränkung
oder Nachsehung seiner Abgaben an, so 1652;39) weiters
1653 um Reduzierung des Anschlags
von 8 auf 4 fl40), 1657 ganz allgemein
um Limitierung seiner Gaben und Nachsehung seiner Schulden41)
und 1659 um Senkung des Anschlags von 14 auf 6 fl42),
um nur einige Beispiele zu nennen. Landaus Schulden bei der Stadt
Stein betrugen im März 1658 29 fl 3 ß 15 d43),
im April 1660 beim Stadtkammeramt immerhin 66 fl 55 Xr44),
was ihn nicht hinderte, dem Stadtkammeramt 1661 eine Anleihe von
200 fl zu 5 Prozent Zinsen
zu gewähren.45)
Joseph Landau wird 1659 mit einer Beisteuer von 1 fl erwähnt.46)
Im Jahre 1660 werden im Anschlag zur Beisteuer zwei Juden erwähnt,
der mit höheren Vermögen sollte 4 fl, der ärmere
2 fl zahlen; für Joseph Landau und seine Frau wurden schließlich
5 fl, für seine inhächer 1 fl und für
eine Dienstbotin 24 Xr verrechnet. Der arme Jude Äntscherle
Herlinger zahlte 2 fl.47)
Seine Wohnung dürfte Joseph Landau im Raab'schen
Haus beim Unteren Tor (= das heutige Kremsertor) gegenüber
dem Gleinker Hof gehabt haben: 1657 bis 1662 wird Landau nämlich
anläßlich der Bezahlung seines Ausstandes an Hauszins
erwähnt.48) Nach dem Tod des Besitzers, dem bürgerlichen
Fleischhacker Stephan Raab, erging im Juni 1658 ein Regierungsbescheid,
den Bittsteller dergestalt zu behandeln, daß er zu weiteren
Beschwerden keinen Anlaß bekäme, somit
auch die
Regierung in Zukunft unbehelligt bleibe. Landau hatte eine Beschwerde
eingereicht, um sein Wohnrecht im Raab'schen Haus zu sichern und
eine Reparatur des Hauses durch die Raab'schen Vormünder zu
veranlassen.49) Im Dezember 1660 wurde Joseph Landau
die Räumung des Raab'schen Hauses befohlen. Als Grund wurde
angegeben, daß sich "die geistlichen Herren" über
ihn beschwert hätten.50) Joseph Landau dürfte
allerdings sein Wohnrecht in dem Haus durchgesetzt haben, da in
einer Eintragung im Ratsprotokoll von 1663 vom Hauszins die Rede
ist, so der jud Landau auß disem hauß raicht.51)
Wie bereits erwähnt, waren Joseph Landaus Bestrebungen, in
Stein Tuch- oder Nußhandel zu treiben, nicht von Erfolg gekrönt
gewesen. Die Waageintragungen der Jahre 1660 bis 1663 geben aber
genaue Auskünfte über die Waren, die er kaufte und verkaufte,
sowie über seine Handelspartner.52) So kaufte er
etwa im Jahre 1660 Stockfisch, Juchten und Federn und verkaufte
Zinn und Weinstein. Seine Handelspartner waren unter anderen Bartholomäus
Eggartner in Krems und Johann Geiger in Nürnberg, weiters der
Jude Löwl Bünckhes in Austerlitz. Im Einkauf änderte
sich 1661 nichts, im Verkauf kamen Anis, Werg, Wolle und Hanf dazu,
als Handelspartner wäre etwa der Kremser Tuchmacher Gregor
Grollick zu nennen. 1662 kamen im Ankauf Reis, im Verkauf Messing
und Zwetschken hinzu. 1663 kaufte und verkaufte Landau Blei und
verkaufte Glätte; Käufer seiner Waren waren unter anderen
das Stift Göttweig _ Bleiplatten! _ und der Wiener Handelsmann
Matthias Järiz.
Joseph Landau muß spätestens Anfang
1666 verstorben sein, da bereits im April d. J. seiner Witwe Mella
von der Stadt Stein die Bezahlung von 18 fl Abschlag auf das
künftige Bestandgeld aufgetragen wurde.53)
Der im Anschlag zur Beisteuer von 1660 als "armer
Jude" erwähnte Äntscherl Herlinger lebte nach eigenen
Angaben im Jahre 1661 schon neun Jahre in Stein.54) Herlinger
handelte 1660 und 1661 mit Weinstein.55) Im Jänner
1668 ersuchte Äntscherl Herlinger den Rat "um gnädige
Zustimmung", daß sein Sohn sich noch bis Ostern in Stein
aufhalten dürfe, was vom Rat abgelehnt wurde.56)
Außer diesem kleinen Hinweis auf seine Familienverhältnisse
finden sich in den Quellen keine Angaben über seinen Haushalt,
auch nicht bezüglich eines eventuellen verwandtschaftlichen
Verhältnisses zu dem oben erwähnten Jerl Herlinger.
In den Vizedomamtsbüchern von 1662 bis 1671,
in denen die Toleranzgelder der Juden in Niederösterreich erfaßt
wurden, ist 1662 für Stein nur ein Jude verzeichnet57),
erst 1669 wird für drei Personen diese Abgabe vermerkt.58)
Ab 1667 scheint allerdings in den Steiner Quellen tatsächlich
ein dritter Jude auf: Daniel Moyses. Er suchte im Jänner 1667
um Bewilligung eines offenen (Handels-) Gewölbes an59),
wie vorhin der jud Riß alhier gehabt.60)
Im März 1667 wurde er an den Rat beider Städte verwiesen,
von dem jedoch keine Reaktion vorliegt.61) Vom Mai 1667
datiert ferner ein Ansuchen des Juden um Abrechnung eines Darlehens
an die Stadt Stein _ 200 fl á 5 % Zinsen _ vom
Hauszins für das Raab'sche Haus.62) Dieser Hinweis
und die Angabe von Abrechnungen, nach der Daniel Moyses schon 1661
in Stein anwesend war63), erwecken den Anschein, daß
es sich bei Moyses um einen der inhächer des Joseph
Landau aus dem Jahre 1660 handelt, der später dessen Platz
im Raab'schen Haus einnahm.
Daniel Moyses scheint Stein 1667 verlassen zu haben
und nach Wien gegangen zu sein. Zum März 1668 jedenfalls ist
ein Ansuchen an den Steiner Rat wegen einer ausstehenden Anweisung
belegt, das in Wien verfaßt wurde.64)
Nach diesem Zeitpunkt finden sich in den Quellen
keinerlei Hinweise mehr für eine weitere Anwesenheit von Juden
in Stein. Erwähnenswert ist aber noch, daß in einer Ratssitzung
am 7. Juni 1667 der Vorgeher die Frage stellte, was, neben
Niederlag-, Täz- und Ungeld, wegen aufrichtenden örgerlichen
sinagoge zu unternehmen sei.65) In der Antwort wurde
nur auf die Vorhaltungen des Juden (wohl Daniel Moyses) wegen des
Raab'schen Hauses eingegangen, die Synagoge war dem Rat nun keine
Erwähnung mehr wert.66) Zusammenfassend läßt
sich nun sagen, daß sich für Stein im Zeitraum zwischen
1520 und 1670 nur im 17. Jahrhundert Juden nachweisen lassen
allerdings nicht kontinulierlich, sondern, wohl auch bedingt
durch die Quellenlage, in drei Abschnitten zwischen 1631 und 1668.
In der Stadt dürften nie mehr als drei jüdische Haushalte
existiert haben, von denen zumindest einer im Raab'schen Haus gegenüber
dem Gleinker Hof untergebracht war. Die Steiner Juden ernährten
sich vor allem durch Handel; in den Quellen werden sie vor allem
bei Gerichtsverhandlungen und Steuerverfahren faßbar. Die
Steiner Juden verließen die Stadt allem Anschein nach schon
vor der Ausweisung der Juden aus Wien und Niederösterreich
im Jahre 1670.
Dieser Aufsatz wurde mit freundlicher Genehmigung
aus der Zeitschrift "Unsere Heimat", Jahrgang 71, Heft
4, 2000 des "Vereins für Landeskunde von Niederösterreich"
entnommen.
1)
Leopold Moses, Geschichte der Juden in Niederösterreich. Mit
besonderer Berücksichtigung des 17. Jahrhunderts (Wien 1935).
2) Für die Krems/Steiner
Bestände werden folgende Siglen eingeführt: Stadtarchiv
Krems = StA Krems; Gerichtsprotokolle = GP; Ratsprotokolle Stein
= RP; Ratsprotokolle des gemeinsamen Rates = RP Krems; Missivprotokolle
= MP. Falls nicht anders angegeben, werden in den Archivalien
vorkommende Personennamen der heutigen Schreibweise angepaßt.
3) Der Name tritt in
verschiedenen Schreibweisen auf: Riß, Ris, Rüß,
Rüs, Rys, Ryß. Zum besseren Verständnis wird
künftig die Form "Ries" verwendet.
4) StA Krems, GP Krems,
fol. 22v _ 23r, Verhandlung v. 7. Juli
1631.
5) StA Krems, GP Krems,
fol. 56v, 1631 VIII 20.
6) StA Krems, RP Stein
3 (1622 _ 1631), fol. 42v, u. RP Stein 4
(1622 _ 1628), fol. 59r,
1625 VI 10.
7) Um den 25. Juli (Apostel Jakobus der Ältere).
8) StA Krems, GP Krems,
fol. 36v_37r, 1631 Jakobimarkt [25.7.].
9) StA Krems, GP Krems,
fol. 138v, 1631 XII 4; die Riesin ist wohl die Gattin
des Isak Ries.
10) StA Krems, GP Krems,
fol. 139r, 1631 XII 4.
11) StA Krems, Niederlagbuch
1647, Eintragung Februar.
12) Manchmal auch als
Ebstain oder Egstain geschrieben; siehe StA Krems,
Niederlagbuch 1647, Eintragung Jänner.
13) StA Krems, Waagbuch
1642, Eintragung April.
14) StA Krems, Niederlagbuch
1641, Eintragung August, u. Waagbuch 1642, Eintragungen März,
April, Juli u. Oktober.
15) HKA, NÖK 279 E
(1643), fol. 15v, 67v, 477v
u. 21r; HKA, NÖK 281 E (1644), fol. 116v,
u. NÖK 282 R (1644), fol. 40v, 86r
u. 447r.
16) StA Krems, Niederlagbuch
1640, Eintragung März,
u. Niederlagbuch 1641, Eintragungen
Jänner u. Februar.
17) Siehe HKA, NÖK 294 R (1649), fol. 224v,
wo es heißt: Abfaham Leui Ebbstain, sonst Höcht genandt,
sowie HKA, Hofzahlamtsbücher [HZB], Bd. 101 (1655), fol. 98v,
wo es heißt: Aberhamb Levi Epstain judt, insgemain Hecht
genandt.
18) HKA, NÖK 279 E
(1643), fol. 15v, 1643 I 20. Es handelte sich dabei
um unangesagte über die Thonau gefüehrte vaß
beschlagens guett _ siehe NÖK 280 R (1643), fol. 21v_22r.
19) HKA, NÖK 281 E
(1644), fol. 116r-v, 1644 III 30.
20) HKA, NÖK 282 R
(1644), fol. 40v, 1644 II 3.
21) StA Krems, Niederlagbuch
1647, Eintragung Oktober.
22) HKA, Hf 809 R
(1648), fol. 477r, 1648 VIII 3.
23) StA Krems, Niederlagbuch
1641, Eintragung August, u. Waagbuch 1642, Eintragungen März,
Juli u. Oktober.
24) StA Krems, Stadtrichteramtsrechnung
1639 [bis 1640] [nicht foliiert], 1639 V 30, Einnahmen.
25) HKA, NÖK 294 R
(1649), fol. 202v_203r.
26) HKA, NÖK 294 R
(1649), fol. 224r bzw. fol. 224v.
Jerl Herlinger starb 1663 in Wien unter dem Namen Joel Stain
ben Jakob Herlingen; siehe Leopold Moses, Spaziergänge. Studien
und Skiz zen zur Geschichte der Juden in Österreich. Hrsg.
Patricia Steines (Wien 1994) 121.
27) StA Krems, Niederlagbuch
1640, Eintragung März, u. Niederlagbuch 1641, Eintragungen
Jänner u. Februar.
28) StA Krems, Stadtrichteramtsrechnung
1639 [bis 1640] [nicht foliiert], 1639 V 30, Einnahmen.
29) StA Krems, Stadtrichteramtsrechnung
1639, 1639 VIII 23, Einnahmen.
30) Auch Länta,
Lända, Landl, Läda, Landtä, Lanta, Lantau, Landtau
oder Läntau geschrieben.
31) StA Krems, RP Krems
34 (1644 _ 1655), fol. 482v.
32) StA Krems, RP Stein
5 (1652 _ 1654), 1653 II 8.
33) StA Krems, RP Stein
5 (1652 _ 1654), 1653 IV 5.
34) StA Krems, RP Stein
5 (1652 _ 1654), 1653 X 14.
35) StA Krems, RP Krems
34 (1644 _ 1655), fol. 604v.
36) StA Krems, RP Krems
34 (1644 _ 1655), fol. 615r, 1654 II 25.
37) StA Krems, RP Krems
34 (1644 _ 1655), fol. 623r, 1654 III 23.
38) StA Krems, RP Krems
34 (1644 _ 1655), 1653 XII 18. Als Inwohner wurden die Bewohner
eines Hauses ohne eigenen Hausbesitz bezeichnet. Interessanterweise
dürfte für die Ablehnung nicht die Tatsache ausschlaggebend
gewesen sein, daß Joseph Landau Jude war.
39) StA Krems, RP Stein
5 (1652 _ 1654), 1652 VII 17.
40) StA Krems, RP Krems
34 (1644 _ 1655), 1653 VI 20.
41) StA Krems, RP Stein
7 (1657), 1657 V 23 bzw. 1657 IX 19.
42) StA Krems, RP Stein
9 (1659), 1659 XII 4.
43) StA Krems, RP Stein
8 (1658), 1658 XII 18.
44) StA Krems, RP Stein
10 (1660), 1660 IV 30.
45) StA Krems, RP Stein
11 (1661), 1661 VII 10.
46) StA Krems, Akten
Stein, Nr. 106.
47) StA Krems, Akten
Stein, Nr. 106. Die inhächer dürften
wohl eine Art jüdische Untermieter bzw. Dienstboten des "Hauptmieters"
Joseph Landau gewesen sein.
48) StA Krems, RP Stein
13 (1663), 1663 II 15.
49) StA Krems, RP Stein
8 (1658), 1658 VII 9. In einer Beschreibung der Steiner Häuser
nach dem Schwedischen Krieg (1648) wird Stephan Raabs Haus bereits
als von tachung undt zimmern ganz eingerissen, offen undt lähr
bezeichnet, siehe StA Krems, Akten Stein, Nr. 384 _ Schwedischer
Krieg 1645 _ 1648, fol. 42v.
50) StA Krems, RP Stein
10 (1660), 1660 XII 7. Wie oben erwähnt, befand sich gegenüber
dem Raab'schen Haus der Gleinker Hof, daneben befand sich der Freihof
des Stiftes Göttweig; siehe StA Krems, Akten Stein, Nr. 109
_ Beschreibung der Häuser 1669. Es ist daher nicht feststellbar,
von welchen geistlichen Herren die Beschwerde kam.
51) StA Krems, RP Stein
13 (1663), 1663 II 15.
52) StA Krems, Waagbücher
1660 u. 1660_1663.
53) StA Krems, RP Stein
16 (1666), 1666 IV 20. Mella Landau wird später nicht
mehr erwähnt.
54) StA Krems, RP Stein
11 (1661), 1661 XII 23. Bei Angabe seiner Wohndauer in Stein
stellt sich allerdings die Frage, warum er dann nicht in der Beisteuer-Rechnung
des Jahres 1659, siehe StA Krems, Akten Stein, Nr. 106, erwähnt
wird. Vielleicht war er auch wegen seiner Armut nicht steuerpflichtig
und damit nicht erwähnenswert.
55) StA Krems, Waagbuch
1660 u. 1660_1663, Eintragungen Jänner u. November.
56) StA Krems, RP Stein
18 (1668), 1668 I 16.
57) HKA, Vizedomamtsbuch
[VDAB] 518 (1662), fol. 7r.
58) HKA, VDAB 523
(1669), fol. 17. Die Zahlenangabe bedeutet nicht die
tatsächliche Anzahl der Juden, sondern die Zahl der Familienoberhäupter
bzw. der Haushaltsvorstände.
59) StA Krems, RP Stein
17 (1667), 1667 I 7.
60) StA Krems, RP Stein
17 (1667), 1667 I 14.
61) StA Krems, RP Stein
17 (1667), 1667 III 1.
62) StA Krems, RP Stein
17 (1667), 1667 V 20. Die Steiner Juden dürften immer
die gleiche Behausung innegehabt haben.
63) StA Krems, RP Stein
17 (1667), 1667 VI 7.
64) StA Krems, RP Stein
18 (1668), 1668 III 27.
65) StA Krems, RP Stein
17 (1667), 1667 VI 7. "Synagoge" muß nicht
unbedingt ein eigenes Gebäude sein, es kann damit auch ein
einziger Betraum bezeichnet werden, den ein Jude errichtet, um seine
Ehre vor Gott zu erhöhen.
66) Interessanterweise
war diese Tatsache auch Leopold Moses keine Erwähnung wert
_ siehe Leopold Moses, Synagogebauten und deren Reste in Niederösterreich.
In: UH 5 (1932) 297_307.
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