Nach dem 12. März 1938 wurden Juden durch die Stadtbevölkerung
in beispielloser Weise entrechtet, erniedrigt, vernichtet, beraubt.
Nicht nur Private profitierten davon, sondern auch die öffentliche
Hand. Nach 1945 jedoch herrschte in der öffentlichen Meinung
die Einstellung vor, Österreich wäre als "erstes
Opfer Hitler-Deutschlands" zu betrachten. Anders als in der
Bundesrepublik, wo für konkrete Schäden detaillierte "Wiedergutmachungszahlungen"
in beträchtlicher Höhe geleistet wurden, geschah dies
in Österreich nicht. Stattdessen beherrscht bis zum heutigen
Tag eine Frage die Debatte um Enteignung und Restitution: Wer ist
eigentlich ein "richtiges" Opfer, wem steht diese Bezeichnung
zu? Die Auseinandersetzung mit Österreichs NS-Vergangenheit
ist immer noch lückenhaft. Allzu oft wird nicht nur die Existenz
der Täter geleugnet, sondern auch die ihrer Opfer. Den solchermaßen
totgeschwiegenen Betroffenen fällt die Verständigung mit
den Wienern nicht leicht. Jedes Restitutionsbemühen aber steht
damit vor einem unüberwindbaren Hindernis, denn: Kein "Opfer"
ohne "Täter".
Manipuliertes Rechtsbewußtsein
Geht es um die Enteignung von Juden, so ist der Begriff "Täter"
in der Wiener Gesellschaft oft nicht negativ besetzt. Die Wertvorstellungen
aus der NS-Zeit dominieren bis heute die Sicht so mancher Profiteure
und ihrer Nachkommen auf die Vergangenheit. Einst hatten ideologische
Vordenker der Nazis Mittel und Wege gefunden, die gewaltsame Veränderung
der Besitzverhältnisse als "gerecht" hinzustellen:
Sie schufen Gesetze, die aus dem Akt der Beraubung eine legale Handlung
werden ließen. Gleichzeitig nannten sie Raub und Bereicherung
bei neuen Namen - "Arisierung" die Überführung
von Wertobjekten in "arischen" Besitz. Auch bereits bestehende
Begriffe wurden zu Werkzeugen der Enteignungspolitik: "Liquidation"
und "Abwicklung" sollten die wirtschaftliche Rentabilität
des Raubzuges untermauern: Unter dem Vorwand der schlechten Geschäftsgebarung
wurden jüdische Betriebe geschlossen, ihre Warenlager geplündert,
ihre Bankguthaben einkassiert.
So täuschten die neuen Worthülsen wie selbstverständlich
eine Berechtigung vor. Im Mittelpunkt des Bemühens aber stand
eine Verschiebung der Perspektive von Opfern und Tätern. Plötzlich
waren "die Volksgenossen" zu den eigentlichen Opfern gemacht,
während man "den Juden" die Verantwortung dafür
in die Schuhe schob. So nahm sich der Profiteur einer Enteignung
nur das, was ihm angeblich zustand - jedes Schuldgefühl wurde
auf diese Weise von vorne herein abgewehrt.
Vertreibungen
Mit dem rapide voranschreitenden Verlust sämtlicher staatsbürgerlichen
Rechte gerieten ab dem März 1938 immer mehr Juden in eine Zwangslage.
Egal, wie sie handelten, sie waren ständig von Bestrafung und
Ermordung bedroht. Daher ließen viele nichts unversucht, um
wenigstens Familienangehörige und Verwandte zu retten. Zwischen
den teuren Affidavits auf der einen und den horrenden Zahlungsvorschreibungen
der Nazis auf der andereren Seite löste sich so mancher Familienbesitz
in Luft auf.
Adolf Kulka verbürgte sich, eine Geschäftsschuld seines
Sohnes zu übernehmen. Dann löste er Versicherungspolizzen
auf und verkaufte einen Smyrna- Teppich, zahlte mit dem Erlös
auf eine Schiffsfahrkarte an und kratzte sämtliches vorhandene
Bargeld zusammen. Er schaffte es: seine Söhne konnten nach
Bolivien auswandern.1
Béla Waldmann, Besitzer des Café Herrenhof, finanzierte
die Ausreise seines Sohnes, seiner Tochter und seines Schwiegersohnes.2
Die Frauenrechtlerin Yella Hertzka unterstützte vierzehn ihrer
nahen Angehörigen, die in finanziellen Schwierigkeiten waren
bzw. sich die Flucht nicht leisten konnten.3 Oskar Hoffmann lieh
seinem Bruder das für die Ausreise nötige Geld.4 Elisabeth
Harta, die Ehefrau des Malers Felix Albrecht Harta, ermöglichte
ihrem Bruder die Ausreise, indem sie die nötigen Formalitäten
bezahlte und seine Restschuld an Miete in Wien beglich.5
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Plakataktion bei jüdischen Geschäften
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Café Herrenhof |
Delogierungen
Die "Umverteilung" jüdischen Besitzes war gründlich,
den Opfern ließ man nichts. Sie standen bald mit leeren Taschen
da, ohne Arbeit, ohne Bleibe, ohne Dokumente, ohne Rechte. Am Beispiel
der Delogierungen etwa zeigt sich dies deutlich: Viele Juden wurden
bereits im Zuge der Anschlußpogrome aus ihren Wohnungen hinausgeworfen.
Eine Liste der Wiener Kultusgemeinde berichtet über Delogierungen
um den 9. /10. November 1938:
"Grünwald Jakob, X, Ettenreichgasse 1/8: Schlüssel
abgenommen, Möbel auf den Gang gestellt.
[...]
Ajzykiewicz Hermann, XX, Raffaelgasse 16/18: Räumungsauftrag
per 12. 11., Bargeld beschlagnahmt, hat 2 Monate altes Kind.
[...]
Bartfeld Meinert, IX, Van Swieteng. 6/5: Wohnungsschlüssel
abgenommen, Wohnung versiegelt (6 Personen). [Gleichzeitig werden
aus diesem Haus die Bewohner weiterer 3 Wohnungen vertrieben: Türnummer
6, 8, und 11]
[...]
Huppert Herbert, VII, Neustiftgasse 41: Am 10. Nachmittags Schlüssel
von Geschäft und Wohnung beschlagnahmt, Mann, Frau und Kind
obdachlos.
[...]
Boxer Heinrich, VI, Eszterhazygasse 31: Schlüssel abgenommen,
Sohn soll am 17. ds. wegfahren, kann Sachen aus der Wohnung nicht
holen. Mutter laut Zeugnis des Fürsorgearztes bettlägerig."6
Entrechtung im privaten und beruflichen Bereich
Ein wahrer Dschungel an behördlichen Bestimmungen erblühte
bald. Es war ein Durcheinander, jeder Nazifunktionär, jeder
Beamte bestimmte nach Belieben, keiner hielt sich daran. Das Unternehmen
"Entjudung" war trotzdem effizient im Enteignen. Jeder,
den die Nazis mithilfe der Nürnberger Rassegesetze als "jüdisch"
definierten, hatte der Enteignungsbehörde (genannt "Vermögensverkehrsstelle")
eine detaillierte Aufstellung seiner Besitztümer per 27. April
1938 vorzulegen.
Hugo Botstiber erbrachte eine Vermögensanmeldung, doch war
ihm nicht klar, ob die diesbezüglichen Gesetze auf ihn überhaupt
anwendbar waren. Nachweisen mußte er das natürlich selbst,
und die Behörden teilten dann selbstherrlich mit, ob sie die
eingebrachten Argumente akzeptierten oder nicht. Botstiber schrieb:
"Ich bin katholisch, doch ist meine Abstammung bis jetzt nicht
klargestellt. Nach der Familientradition bin ich Mischling I. Grades.
Bis jetzt konnte ich die nötigen Dokumente noch nicht beschaffen,
da meine Eltern Bürger der Vereinigten Staaten von Amerika
waren (Bürgerpapier in meinem Besitz). Wenn ich die nötigen
Abstammungsnachweise in Händen habe, werde ich sie vorlegen
u. diese mit Vorbehalt abgegebene Anmeldung als gegenstandslos zurückziehen."
Botstiber war Generalsekretär der Wiener Konzerthausgesellschaft
und 63 Jahre alt. Sein Gehalt für Mai bis Juli wurde ihm nicht
mehr ausbezahlt. "Ich bin derzeit krankheitshalber beurlaubt.
Meine Ruhestandsbezüge sollen ab 1. August gezahlt werden,
worüber ich allenfalls (siehe Bemerkg. 1) in einem Nachtrage
berichten werde."7 Es ist anzunehmen, daß er dieses Geld
nicht mehr bekommen hat.
Richard Kronstein schrieb an die Behörde:
"Ich lebe seit dem Jahre 1933 in Zug in der Schweiz. Mein im
deutschen Reichsgebiet gelegenes Vermögen besteht in dem Hause
Wien XIX, Hohe Warte Nr. 50, E.Z. 274 Kat.- Gem. Heiligenstadt.
Dieses Haus wurde noch vor dem Stichtag beschlagnahmt. Aus diesem
Grunde ist es nicht möglich, die im Hause befindlichen Einrichtungsgegenstände
und die Höhe ihres Wertes, soweit sie für die Vermögensanmeldung
in Betracht kommen, festzustellen. Aber auch die Einbekennung des
Wertes des Hauses als solchem ist derzeit nicht möglich, nicht
nur, weil ich keinerlei Nutzen oder Ertrag davon habe, sondern auch,
weil es noch völlig ungeklärt ist, was mit dem Haus geschehen
wird. Der Wert des Hauses wird sich erst feststellen lassen, sobald
von der Geheimen Staatspolizei die Entscheidung über sein weiteres
Schicksal erflossen sein wird.
Da erfahrungsgemäß die Erledigung derartiger Angelegenheiten
wegen der großen Überlastung der Geheimen Staatspolizei
längere Zeit in Anspruch nimmt, ersuche ich um Erstreckung
der Frist für die Vorlage des Vermögensverzeichnisses
bis 31. Oktober 1938."8
Béla Honig beschrieb die typische Arbeitsweise der im Zuge
der Enteignung eingesetzten "kommissarischen Verwalter"
so:
"Der Wert meiner Betriebe Busch- und Haydnkino anzugeben, ist
mir dzt. unmöglich, da dieselben unter kommissarischer Leitung,
bzw. unter Verwaltung der Reichsfilmkammer stehen. Da mir der Zutritt
zu den Betrieben nicht möglich ist, habe ich auch keinen Einblick
in die Aufzeichnungen in denselben."9
Der ehemalige Eigentümer durfte seinen Betrieb in diesem
Fall zwei Kinos - nicht mehr betreten, hatte daher auch keinerlei
Einblick in die Gebahrung, Mitspracherecht oder Einflußmöglichkeit
mehr, mußte dafür aber dennoch Rechenschaft ablegen.
Die Verwalter mißwirtschafteten in der Regel mit dem einzigen
Ziel, sich persönlich zu bereichern. Daraus wurde dann eine
Überschuldung konstruiert, die aber wieder der schlechten Geschäftsführung
des Eigentümers in die Schuhe geschoben wurde.
Liquidationen
Mit der Behauptung, das angestrebte Unternehmen sei nicht rentabel
geführt gewesen Investitionskredite etwa wurden plötzlich
als Verschuldung heruntergewirtschafteter Betriebe interpretiert
- gelang es so manchem Profiteur, sich ganz ohne Entgelt in den
Besitz der enteigneten Güter zu setzen.
Hugo Fürst hatte das Grabencafé bis zu dem Zeitpunkt
besessen, als ein "kommissarischer Verwalter" für
den Betrieb eingesetzt wurde. Es ging bergab. Am 10. Mai 1938 wurde
das Café mit Einverständnis der Gast- und Schankgewerbezunft
geschlossen, denn da war das Kaffeehaus "als reiner Judenbetrieb
schon so passiv, dass nicht einmal die laufenden Löhne bezahlt
werden konnten." Daraufhin wurden Inventar und Warenvorräte
durch die Hausinhabung versteigert und ein neuer "kommissarischer
Verwalter" bestellt, der aber wohl zu spät kam, da er
von den Versteigerungen gar nicht informiert war. Nun protestierte
auch der erste "Verwalter", Pg. Franz D., machte sich
zum Fürsprecher der Angestellten und zeigte die Hausinhabung
bei der Vermögensverkehrsstelle an. Er plädierte dafür,
beim Exekutionsgericht zugunsten der Angestellten zu intervenieren.
10 Ein Profi machte sich ebenfalls Gedanken über die verbesserte
Nutzung des Grabencafés:
"Ich beabsichtige dieses Etablissement vom Hausbesitzer zu
mieten und darin ein rein volkstümliches Café- und Tanzcabaret
in der Art des Münchener Centralpalastes, dessen Programm ich
u. a. seit dessen Bestehen besetze, zu eröffnen. Der Eintritt
soll mit Garderobe höchstens 1.- RM kosten, außerdem
sollen die Getränke (Bier, Tassen Cafe, Schoppen Wein etc.)
auf so niedriger Höhe gehalten sein, daß auch der sogenannte
kleinere Mann sich einen Besuch leisten kann. Dabei sollen ganz
erstklassige Programme (Tagesetat für Artisten ca. 350.- RM)
geboten und eine aus 7 Mann bestehende ausgezeichnete Tanz- und
Begleitkapelle engagiert werden. Mit dieser Betriebsform haben wir
im Altreich, insbes. auch in München und mit dem Centralpalast
allerbeste Erfahrungen gemacht und sind schrittmachend beim Abbau
der früher unerschwinglichen Cabaretpreise gewesen, was nach
den von mir in den letzten Wochen in Wien gemachten Erfahrungen
dort besonders vonnöten wäre."11
Der Schreiber, seines Zeichens "staatlich konzessionierter
Artisten- Agent (In- und Auslandsvermittlung)" zählt auf,
was ihm zur Verwirklichung dieser Entertainerträume im Wege
steht: Die Miete sei zu hoch und außerdem seit geraumer Zeit
nicht bezahlt worden, die Konzession mit Schulden an Krankenkasse,
Bund, Gemeinde Wien und Warenlieferanten belastet. Daß nun
der Käufer diese Schulden übernehmen solle, halte er für
untragbar,
"denn die Konzession besitzt ja, da der Betrieb völlig
heruntergewirtschaftet, momentan sogar geschlossen ist und erst
eine neue, lukrativere Betriebsform gefunden werden muß, so
gut wie gar keinen Wert.
Ich wäre Ihnen nun für frdl. Rückäußerung
verbunden,
1). Ob Ihrerseits Interesse für die Errichtung eines Betriebes
der geschilderten Art besteht,
2). Ob die Möglichkeit besteht, Ihre Unterstützung bei
der Erreichung eines vernünftigen Mietvertrages vom Hausbesitzer
zu erhalten,
3). Ob mit der Niederschlagung der öffentlichen Forderungen
gerechnet werden kann,
4). Ob mit Ihrer Unterstützung beim Ausgleich mit den Warenschuldnern
zu rechnen ist,
5). Ob ich darauf rechnen kann, eine Cafehaus- und Cabaretkonzession
zur Führung des Lokals in obigem Sinne zu erhalten."12
Der Betrieb wurde liquidiert und erstieg bald darauf wie Phönix
aus der Asche - wieder als Kaffeehaus.
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Auch das Hotel "Imperal" gehörte
der Bristol AG. Samuel Schallinger wurde 1942 nach Theresienstadt
deportiert, wo er ein Jahr darauf ums Leben kam. |
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"Säuberung" in Vorstandsgremien
Gerade die Aktiengesellschaften wurden mit dem Feindbild der bürgerlich-
kapitalistischen Wirtschaftsordnung identifiziert. Als Vorwand für
großangelegte Bereicherungsaktionen diente die angeprangerte
Ausbeutung. Ein Beispiel: Große Kuranstalten und Hotels hatten
mitunter die Organisationsform der Aktiengesellschaft gewählt.
Samuel Schallinger war einer der Hauptaktionäre der Bristol
AG, ihres Zeichens Betreiberin des feudalen Hotel Bristol in Wien
1, Kärntnerring 16. Schon am 21. März 1938 wurde der Verwaltungsrat
"entjudet". Das klingt ganz lapidar so:
"Unter Vorlage der Protokolle der am 21. März 1938 abgehaltenen
Verwaltungsratsitzung beantragen wir, die Herren Rechtsanwalt Dr.
Ernst Hoffmann, Ing. Hermann Klimpfinger, Dr. Günther Rustler,
Friedrich von Schoeller als Mitglieder des Verwaltungsrates unserer
Gesellschaft in das Handelsregister einzutragen, und die Herren
Rechtsanwalt Dr. Paul Abel, Präsident Leopold Langer, Kommerzialrat
S. Schallinger, Kommerzialrat Heinrich Löwinger, als Mitglieder
des Verwaltungsrates unserer Gesellschaft zu löschen."13
"Zollfahndung"
Auch Nathan Eidinger, Präsident der Cottage- Sanatorium AG
in 18, Sternwartestraße 74 durfte seine Aktienanteile an der
Gesellschaft nicht behalten.14 Gleich darauf erstattete die Zollfahndung
Anzeige gegen den bereits in Zürich Weilenden wegen Nichtanmeldung
von Schmuck. Die Ermittlungen der Zollfahndungsstelle Wien hatten
nämlich folgendes ergeben:
"Die Kriminalpolizeileitstelle Wien (Bl.1 d. A) teilte mir
mit, dass der Zeuge Anton K., bei einer Instandsetzungsarbeit im
I. Stock des Hauses Wien I, Schubertring 3 in einem Klosettraum
eine tresorartige Maueröffnung entdeckte.
In dieser Maueröffnung wurde von K. eine eiserne Kasette, in
welche sich eine Platinbrosche mit 2 grossen, 18 kleinen Brillanten
und einem Smaragd befand, gefunden.
Durch die Ermittlungen meiner Beamten wurde festgestellt:
Die Wohnung im 1. Stock des Hauses in Wien I, Schubertring 3 war
in der Zeit von 1922 bis einschliesslich 1938 von den Eheleuten
Nathan Israel Eidinger und Bertha Sara Eidinger bewohnt. Die Genannten
sind rumänische Staatsangehörige. Das Klosett, in welchem
das Schmuckstück gefunden wurde, gehört zur Wohnung.
Nathan Eidinger ist vor dem Umbruch im Jahre 1938 mit einer Tochter
in die Schweiz verreist. Bertha Eidinger ist im Mai oder Juni 1938
in die Schweiz abgereist.
Das Schmuckstück ist im Verzeichnis über das angemeldete
Vermögen des Nathan Israel Eidinger und der Bertha Sara Eidinger
nicht enthalten. Es ist mit Sicherheit anzunehmen, dass Nathan Israel
Eidinger und Bertha Sara Eidinger, das Schmuckstück im Klosettraum
einmauern liessen, um es nicht anzumelden und dem Zugriff von Behörden
zu entziehen.
Sonstige Vermögenswerte der Eheleute Eidinger konnten nicht
festgestellt werden. Das sichergestellte Schmuckstück hat einen
Wert von ca. 8.000.- M.
Ich beantrage, das Schmuckstück nach § 8 Abs. 3 der Verordnung
über die Anmeldung des Vermögens von Juden vom 26. 4.
1938 RGBl. Nr. 63 I/ 38 im objektiven Verfahren einzuziehen."15
"Steuern" als Instrumente der Beraubung
Die Nazis erfanden eine Vielzahl von Abgaben (genannt "Steuern"),
die einzig den Zweck hatten, die Enteignung von Vermögenswerten
von privaten Profiteuren weg in den Einflußbereich von Finanzbehörden
zu lenken. Juden sollten nicht nur eine "Judenvermögensabgabe",
sondern auch noch für ihre Auswanderung bezahlen (euphemistisch
"Reichsfluchtsteuer"), und sie sollten für die Schäden
der Novemberprogrome ("Sühneabgabe") aufkommen.
Rudolf Weiß, ehemals Rechtsanwalt in Wien 19, Cobenzlgasse
37 hatte bereits sein gesamtes Vermögen verloren. Im Falle
der "Steuerschulden" bemühte sich das Finanzamt 1940
um ein Nachspiel:
"Der obgenannte nach Paris ausgewanderte Jude hat in seinem
zur Bemessung der Judenvermögensabgabe gelegten Vermögensverzeichnis
einbekannt, ausser Versicherungspolizzen, deren Rückkaufwert
laut Mitteilung der Wiener Städt. und Wechselseit.- Janus bereits
am 29. X. 1938 an ihn ausbezahlt wurde, Wertpapiere im Betrage von
ca RM 8.373.- zu besitzen.
Aus dem Bemessungsakt ergibt sich keinerlei Anhaltspunkt, durch
den festgestellt werden könnte, in wessen Verwahrung sich diese
Wertpapiere befinden.
Ich bitte Sie daher um Mitteilung, ob aus Ihrem Akt hervorgeht,
wer diese Werte verwahrt hält. Sie bilden nämlich nunmehr
noch die einzige Möglichkeit, durch die die von dem Juden zu
leisten gewesene Vermögensabgabe einbringlich gemacht werden
könnte."16
Übrigens: In die Villa von Weiß zog im Oktober 1938
der spätere österreichische Innenminister Oskar Helmer,
besser bekannt durch seinen Ausspruch zur Restitutionsfrage: "Ich
bin dafür, die Sache in die Länge zu ziehen", ein.
In einem nächsten Schritt wurde Juden die Staatsbürgerschaft
aberkannt und ihr Vermögen für "dem "Deutschen
Reich verfallen" erklärt. Alexander und Louise Zemlinsky
"sind ordnungsgemäss nach Bezahlung der Reichsfluchssteuer
im September d. J. ausgewandert. Mit Ausnahme der Liegenschaft,
Haus Wien, XIX. Kaasgrabengasse 24, die für Reichsfluchsteuerzwecke
(abgerundet) auf RM 28.000.- geschätzt worden war, wurde das
gesamte restliche Vermögen zur Bezahlung der Reichsfluchsteuer,
Ordnung der inländlischen Verbindlichkeiten und Bezahlung der
Auswanderungsspesen verwendet. Die 20%ige Busse würde RM 5.600.-
betragen, die erste Rate 1.400.- Eine Barzahlung ist aber mangels
liquider Mittel nicht möglich."17
So weit, so schlecht. Auch das Finanzamt urgierte, "Ich bitte
mir mitzuteilen, ob Ihnen Vermögenswerte des Genannten, die
zur Abdeckung von Steuerrückständen geeignet erscheinen,
bekannt sind."18 Am 24. 7. 1941 erließ die Gestapo eine
Beschlagnahmeverfügung und schrieb schließlich an den
Reichsstatthalter Wien, Abwicklungsstelle Vermögensverkehrsstelle:
"Ich habe das Ausbürgerungsverfahren gemäß
§ 2 des Gesetzes vom 14. 7. 1933, RGBl. 1, S. 480 in Verbindung
mit § 1 der Verordnung über die Aberkennung der Staatsangehörigkeit
und den Widerruf des Staatsangehörigkeitserwerbes in der Ostmark
vom 11. 7. 1939, RGBl. 1, S. 1235,
eingeleitet.
Ich habe das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen sowie
alle Rechte und Ansprüche des Emigranten mit dem Ziele der
Einziehung zu Gunsten des Deutschen Reiches beschlagnahmt. Nach
der Verlautbarung der Ausbürgerung im Reichsanzeiger ist für
die Verfallserklärung die Dienststelle für die Einziehung
verfallener Vermögenswerte im Finanzamt Moabit- West, Berlin,
NW 7, Luisenstraße 36, zuständig.
Ich bitte, nunmehr keine Verkaufs- und Bietgenehmigungen zu erteilen.
Weiters bitte ich, meinem Vermögensverwalter, der im Einvernehmen
mit dem Finanzamt Moabit- West bestellt wurde, die notwendigen Unterlagen
für die Erfassung des gesamten Vermögens zur Verfügung
zu stellen.
Zum Vermögensverwalter wurde bestellt: Rechtsanwalt Dr. Stephan
L., Wien 1, Meistersingerstr. 13.
Er ist zur Geheinhaltung verpflichtet. Weiters wurde er angewiesen,
die Unterlagen innerhalb der dort gestellten Frist wieder zurückzuleiten."19
Der Wiener Rechtsanwalt hatte in seiner Funktion als Vermögensverwalter
über beschlagnahmtes Vermögen zu erheben, wie dessen bisherige
"Verwertung" verlaufen war, diese abzurechnen, einen status
quo zu erstellen und gegebenenfalls noch vorhandene Reste und Forderungen
zu koordinieren. Über das Ergebnis seiner Aktivitäten
berichtete er an den Oberfinanzpräsidenten Berlin Brandenburg,
Außenstelle Vermögensverwertung.
Im Falle der "arisierten" Buchhandlung Gilhofer &
Ranschburg in 1, Bognergasse 2 mußte er feststellen, daß
vom Vermögen des ehemaligen Teilhabers Wilhelm Schab gerade
260.- Reichsmark übriggeblieben waren.20 Das bei der Spedition
eingelagerte Übersiedlungsgut war durch die Vugesta ("Verwertungsstelle
für jüdisches Umzugsgut der Gestapo") übernommen
worden;21 lediglich das Dorotheum konnte ihn trösten. Angeblich
hatte die Zollfahnungsstelle Wien eine goldene Zigarettendose eingebracht
- der Erlös: 187,65.- Reichsmark. Sie wurden an das Finanzamt
ausbezahlt.22
Die letzte "Verwertung"
Der Großteil jüdischen Besitzes war bereits bis zum September
1939 geraubt. Die oft benutzte Behauptung, Juden hätten "ebenso
wie alle anderen" einfach im Zuge der "Kriegswirren"
ihr Eigentum "verloren", ist damit ad absurdum geführt.
Nach Kriegsbeginn und verstärkt ab dem Winter 1940 wurde die
systematische Verfolgung des Einzelnen weiter vorangetrieben. Das
zurückgelassene Vermögen der Deportationsopfer schließlich
wurde ebenso "eingezogen" wie jenes Gepäck, daß
sie auf ihre Reise ins KZ mitgenommen hatten. Auch das wurde an
der "Heimatfront" weiterverwertet. Während längst
alle Juden aus Wien vertrieben und verschleppt waren, stritten sich
nun die "Arier" in entwürdigender Weise um die errungenen
Beutestücke.
Grundlagen der Restitutionsverhandlungen nach 1945
Die Restitutionsgesetzte wurden in einem Klima verabschiedet, das
immer noch vom Antisemitismus geprägt war: Die Verfolgung der
Juden war etwas ganz Selbstverständliches gewesen, etwas, worüber
auch nach dem Krieg nicht weiter gegrübelt wurde. In den Amtsstuben
hatte sich nicht viel geändert - die personellen Kontinuitäten
zur Nazizeit blieben größtenteils bestehen. Mangelnde
Distanz kennzeichnete auch die persönliche Sichtweise vieler
Rückstellungsgegner, die einen immer noch unproblematischen
Umgang mit den Enteignungen pflegten. Im Ausblenden von Wirklichkeit
war die Wiener Gesellschaft geübt.
Die ehemaligen Eigentümer aber waren, wollten sie wieder ihren
Besitz erlangen gezwungen, mit uneinsichtigen und feindlich gesinnten
Profiteuren zu verhandeln. Und das über Jahre, mit hohen Anwaltskosten
der Erfolg blieb mehr als ungewiß: Hatte das "Deutsche
Reich" Eigentum entzogen, so mußten sich die Antragsteller
nun über Jahre mit opponierenden österreichischen Behörden
herumschlagen; hatten aber Private "arisiert", so wurden
die Rückstellungswerber vom österreichischen Gesetzgeber
veranlaßt, diesen angeblichen "Käufern" ihres
Eigentums den "Kaufpreis" zurückzuzahlen. Der Pferdefuß
daran: Die Enteigneten hatten diese Summen nie erhalten, denn sie
waren auf Sperrkonten der Nazibehörden einbezahlt worden. Nun
sollten die Opfer den Tätern ihr Eigentum abkaufen. Viele konnten
dies nicht, die geforderten Summen waren zu hoch, Bankkredite wurden
kaum gewährt und so war so mancher gezwungen, wollte
er wieder in Besitz seines Eigentums gelangen, mit dem Profiteur
seiner Enteignung Vergleiche einzugehen. Diese unfairen "Vergleiche"
prägten den Charakter der österreichischen Restitution.
Literaturauswahl:
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des österreichischen Widerstandes. Wien 1988.
BAILER, Brigitte: Wiedergutmachung kein Thema. Österreich und
die Opfer des Nationalsozialismus. Wien 1993.
BAILER-GALANDA, Brigitte/Eva BLIMLINGER/Susanne KOWARC: "Arisierung"
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jüdischen Mieter und Mieterinnen aus ihren Wohnungen und das
verhinderte Wohnungsrückstellungsgesetz. Hg. von der Historikerkommission.
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der Grünen im Parlament. Wien 1997, S. 1-24. (Bezugsadresse:
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Erzählte Geschichte. Berichte von Widerstandskämpfern
und Verfolgten. Bd. 3: Jüdische Schicksale. Hg. v. Dokumentationsarchiv
des österreichischen Widerstandes. Wien 1992.
EXENBERGER, Herbert/ Johann KOSS/ Brigitte UNGAR-KLEIN: Kündigungsgrund
Nichtarier. Die Vertreibung jüdischer Mieter aus den Wiener
Gemeindebauten in den Jahren 1938 1939. Wien 1996.
GRAF, Georg: Arisierung und keine Wiedergutmachung. Kritische Anmerkungen
zur jüngeren österreichischen Rechtsgeschichte. In: Peter
Muhr/ Paul Feyerabend/ Cornelia Wegeler (Hg.): Philosophie Psychoanalyse
Emigration. Festschrift für Kurt Rudolf Fischer zum 70. Geburtstag.
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KNIGHT, Robert (Hg.): "Ich bin dafür, die Sache in die
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SAFRIAN, Hans/ Hans WITEK: Und keiner war dabei. Dokumente des alltäglichen
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STERNFELD, Albert: Betrifft: Von Österreich betroffen. Wien²
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Verdrängte Schuld, verfehlte Sühne. Entnazifizierung in
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Republik Abteilung 06, Bestand Vermögensverkehrsstelle, VVSt
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2 Österreichisches Staatsarchiv, Archiv der Republik Abteilung
06, Bestand Vermögensverkehrsstelle, VVSt 43592 unfol. Vermögensveränderungsanmeldung
13. 12. 1938.
3 Österreichisches Staatsarchiv, Archiv der Republik Abteilung
06, Bestand Vermögensverkehrsstelle, VVSt 29369 unfol. Vermögensveränderungsanmeldung
12. 12. 1938.
4 Österreichisches Staatsarchiv, Archiv der Republik Abteilung
06, Bestand Vermögensverkehrsstelle, VVSt 36188 fol.34 Vermögensveränderungsanmeldung
16. 8. 1939.
5 Österreichisches Staatsarchiv, Archiv der Republik Abteilung
06, Bestand Vermögensverkehrsstelle, VVSt 37565 unfol. Aufstellung
über Ausgaben von E. A. Harta und Elisabeth Harta undatiert.
6 Central Archives for the History of the Jewish People, Jerusalem,
Archiv der Israelitischen Kultusgemeinde Wien, A/W 438,1 unfol.
"Arisierung" von Wohnungen im Zuge der antijüdischen
Ausschreitungen vom 10. 11. 1938 Verzeichnis der eingegangenen Meldungen
undatiert (November 1938).
7 Österreichisches Staatsarchiv, Archiv der Republik Abteilung
06, Bestand Vermögensverkehrsstelle, VVSt 23693 unfol. Vermögensanmeldung
14. 7. 1938.
8 Österreichisches Staatsarchiv, Archiv der Republik Abteilung
06, Bestand Vermögensverkehrsstelle, VVSt 50872 unfol. Fristerstreckungsansuchen
1. 8. 1938. Hervorhebungen TW.
9 Österreichisches Staatsarchiv, Archiv der Republik Abteilung
06, Bestand Vermögensverkehrsstelle, VVSt 50357 unfol. Vermögensanmeldung
14. 7. 1938.
10 Österreichisches Staatsarchiv, Archiv der Republik Abteilung
06, Bestand Vermögensverkehrsstelle, VVSt 7118 Statistik unfol.
Franz D. an Vermögensverkehsstelle 12. 8. 1938.
11 Österreichisches Staatsarchiv, Archiv der Republik Abteilung
06, Bestand Vermögensverkehrsstelle, VVSt 7118 Statistik unfol.
Hans W. an Vermögensverkehrsstelle 26. 5. 1938.
12 Österreichisches Staatsarchiv, Archiv der Republik Abteilung
06, Bestand Vermögensverkehrsstelle, VVSt 7118 Statistik unfol.
Hans W. an Vermögensverkehrsstelle 26. 5. 1938.
13 WSLA Handelsregister B 9/86 unfol. Dr. Paul Abel, Dr. Emerich
Hunna Rechtsanwälte an das Handelsgericht Wien bezgl. Hotel
Bristol AG. Antrag um Eintragung und Löschung von Mitgliedern
des Verwaltungsrates 21. 3. 1938.
14 Österreichisches Staatsarchiv, Archiv der Republik Abteilung
06, Bestand Vermögensverkehrsstelle, VVSt 35417 unfol. Vermögensverkehrsstelle
Abteilung Liegenschaften an die Krankenfürsorgeanstalt der
Angestellten und Bediensteten der Stadt Wien betr. Verkauf der Wiener
Cottage Sanatorium Aktiengesellschaft an die Krankenfürsorgeanstalt
der Angestellten und Bediensteten der Stadt Wien, 28. 2. 1940.
15 Österreichisches Staatsarchiv, Archiv der Republik Abteilung
06, Bestand Vermögensverkehrsstelle, VVSt 35417 unfol. Zollfahndungsstelle
Wien Dr. Böttger an Vermögensverkehrsstelle betr. Anzeige
gegen Nathan Israel Eidinger und Bertha Sara Eidinger wegen Nichtanmeldung
von Schmuck 19. 3. 1940.
16 Österreichisches Staatsarchiv, Archiv der Republik Abteilung
06, Bestand Vermögensverkehrsstelle, VVSt 41435 unfol. Finanzamt
Heiligenstadt an die Staatliche Verwaltung des Reichsgaues Wien,
Abt. III, Unterabt. 4 (Abwicklungsstelle der Vermögensverkehrsstelle)
betr. Juva 9. 5. 1940.
17 Österreichisches Staatsarchiv, Archiv der Republik Abteilung
06, Bestand Vermögensverkehrsstelle, VVSt 5214 unfol. Rechtsanwalt
Alfred I. an die Vermögensverkehrsstelle betr. Veränderungsanzeige
und Bemessung der Judenbusse für Alexander und Louise Zemlinsky,
früher Wien XIX; Kaasgrabengasse 24, zur Zeit USA 15. 12. 1938.
18 Österreichisches Staatsarchiv, Archiv der Republik Abteilung
06, Bestand Vermögensverkehrsstelle, VVSt 5214 unfol. Finanzamt
Heiligenstadt (Vollstreckungsstelle) an die Vermögensverkehrsstelle
betr. Prof. Alexander Zemlinsky 4. 4. 1941.
19 Österreichisches Staatsarchiv, Archiv der Republik Abteilung
06, Bestand Vermögensverkehrsstelle, VVSt 5214 unfol. Geheime
Staatspolizei Staatspolizeileitstelle Wien Referat II B 3 A an den
Reichsstatthalter in Wien Abwicklungsstelle der Vermögensverkehrsstelle
betr. Beschlagnahmeverfügung 24. 7. 1941.
20 Österreichisches Staatsarchiv, Archiv der
Republik Abteilung 06, FLD 420 fol. 8f. Stephan L. an Oberfinanzpräsidenten
Berlin Brandenburg Vermögensverwertung Aussenstelle betr. Vermögensverwaltung
Wilhelm Schab, dessen Ehefrau Adele und deren Kinder Franziska und
Friedrich 9. 6. 1942.
21 Österreichisches Staatsarchiv, Archiv der Republik Abteilung
06, FLD 420 fol. 12 Vugesta Dr. Weeber an Stephan L. betr. Wilhelm
Schab, 19, Formanekgasse 40 Ausfolgung von Umzugsgut durch die Firma
Ullmann, Rink & Co 27. 8. 1941.
22 Österreichisches Staatsarchiv, Archiv der Republik Abteilung
06, FLD 420 fol. 14 Dorotheum an Stephan L. betr. Wilhelm und Adele
Schab Ablieferungsschein Nr. 35.449 und 35.621 11. 9. 1941.
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