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Beth haChajim:
Der jüdische Friedhof von Graz
Heimo HALBRAINER
Unmittelbar nach der Konstituierung der Israelitischen
Corporation am 20. September 1863 als ersten Zusammenschluss der in Graz
lebenden Juden und parallel zum Ansuchen um Genehmigung zur Anmietung eines
Lokales als Bethaus und um die Anstellung eines Schächters und
Religionslehrers1 stellte im Oktober
1863 das Ausschussmitglied der Corporation Leopold Ritter ein Ansuchen um
Bewilligung zur Errichtung eines Friedhofs für die in Graz lebenden
Israeliten.
In dem Schreiben an den Grazer Magistrat und die
steiermärkische Statthalterei appellierte Ritter an die Humanität und
Gerechtigkeitsliebe. Zum einen sei so Ritter in Linz und St. Pölten den
dort lebenden Juden bereits vor zehn Jahren die Bewilligung zur Errichtung
eines Gottesackers erteilt worden, während den in Graz lebenden und hier
Handel treibenden Juden dies untersagt sei. Zum anderen und damit
erschwerend käme hinzu, dass nach polizeilicher Anordnung, "die Leiche in 3
Särgen versorgt und bis über die Grenze Ungarns geführt und der nächsten
Judengemeinde zur Bestattung übertragen werden" müsse. Diese entwürdigende
"jedem menschlichen Gefühle Hohn sprechende Handlungsweise" sei zudem im
Hochsommer ein sanitäres Problem, müsse doch die Leiche spätestens nach 48
Stunden in Ungarn beerdigt sein. Zusätzlich würden für die Corporation auch
enorme Transport- und Bestattungskosten anfallen, da sie beim Tod von armen
Juden für die Kosten aufzukommen hätte.2
Dieser Argumentation folgte der Grazer Magistrat und
befürwortete das Ansuchen am 30. November 1863, da "in Anbetracht, als einer
ziemlichen Anzahl von Israeliten der hiesige Aufenthalt gestattet ist, als
die Fälle, dass Israeliten in Graz verstorben sind, schon öfters vorkamen,
und schon aus Sanitätsrücksichten immer begraben werden müssten, dass ferner
in Fällen, wo die Verstorbenen oder deren Verwandte so unbemittelt sind,
dass sie die Beförderung des Leichnams in ihre Heimatgemeinde oder eine
andere jüdische Gemeinde nicht bestreiten können, von Amtswegen für einen
Begräbnisplatz gesorgt werden müsste, da solche in die katholischen
Friedhöfe nicht aufgenommen werden."3
In der Sitzung der steiermärkischen Statthalterei wurde
am 16. Dezember 1863 das Gesuch des Leopold Ritter ebenfalls positiv
behandelt, jedoch auf die rechtliche Situation im Zusammenhang mit "Judenangelegenheiten"
d.h. in "Judensachen" keine Verordnung ohne ministerielle Zustimmung zu
erlassen hingewiesen wurde.4
Nachdem das k.k. Staatsministerium am 10. Jänner 1864 per
Erlass die Genehmigung zur Errichtung eines Friedhofes erteilt hatte,5
wurde Leopold Ritter als Bevollmächtigter der Israelitischen Corporation
durch den Magistrat Graz verständigt, dass "der zur Errichtung des
Friedhofes bestimmte Platz zum Behufe der kommissionellen Prüfung desselben
über seine Eignung für diesen Zweck, sowie zum Zwecke der kommissionellen
Feststellung der sonstigen aus Sanitätsrücksichten erforderlich
erscheinenden Nebenbedingungen anher namhaft zu machen sei und dass vor
dessen Genehmigung eine Beerdigung auf selben durchaus nicht stattfinden
dürfe."6
Bereits am 6. Mai traf sich erstmals eine Kommission zur
Bestimmung des Friedhofplatzes, die am 30. Oktober 1864 in einem Bericht an
die steiermärkische Statthalterei festhielt, dass der Platz, den Leopold
Ritter unmittelbar außerhalb der Grazer Stadtgrenzen in Wetzelsdorf gefunden
hatte, für einen Friedhof mit Leichenkammer geeignet sei.7
Nachdem die Statthalterei am 26. November 1864 der
Kommission unter der Auflage folgte, dass obwohl der Friedhof außerhalb
der Stadt Graz liege die Friedhofsordnung der Stadt Graz Anwendung finde,
wurde am 29. November das Grundstück in das Eigentumsrecht der
"Israelitischen Corporation Graz" einverleibt.8
Ein halbes Jahr später fanden die ersten Beerdigungen im nördlichen Teil des
Friedhofes statt. Als erste wurde die am 14. Juli 1865 verstorbene Anna
Tritsch9 zur Ruhe gebettet.
Im Zuge der durch das Staatsgrundgesetz 1867 bedingten
Gründung der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) Graz als alleinige
Vertreterin der in Graz und Umgebung lebenden Juden kam es zwischen dieser
und der Israelitischen Corporation im September 1869 zu einem Übereinkommen,
in dem die Corporation alle Urkunden und Rechte an die Israelitische
Kultusgemeinde Graz abtrat10 und in dem
auch mehrere Punkte die Friedhofsfrage zum Inhalt hatten. So wurde unter
anderem festgehalten, dass den Gründern der Israelitischen Corporation das
Recht zukomme, nach eigener Platzwahl Familiengrabstätten für immerwährende
Zeiten zu errichten. Das Vorrecht der ersten Wahl bei der Grabstätte habe
Leopold Ritter. Auch stehe den Gründern der Corporation das Recht zu, an
einem von ihnen zu wählenden Platze im Friedhofe, auf ihre Kosten eine
Gedenksäule errichten zu lassen.11
Durch das Vereinsgesetz von 1867 war es möglich geworden,
einen Beerdigungsverein zu gründen. So legte am 24. Dezember 1869 Eduard
Steinherz für die neu konstituierte Israelitische Cultusgemeinde die
Statuten des "Vereins für israelitische Männerkrankenpflege und Beerdigung"
vor und gab als Vereinszweck an: "Die Verhältnisse der Israeliten in Graz
haben es schon vorlängst wünschenswert gemacht, Kranken und sterbenden
Mitgliedern ihrer Confession die erforderliche Beihilfe, die sie sich in
vielen Fällen selbst zu beschaffen nicht im Stande sind, leisten zu können.
Ebenso ist eine Unterstützung für die Hinterbliebenen eines Verstorbenen,
teils durch die Mittellosigkeit, teils durch andere Verhältnisse geboten.
Der schon längst erwachte Gedanke, dass ein solcher Zweck nur durch die
Thätigkeit eines Vereins erreicht werden könne, ist erst jetzt nach Gründung
der israelitischen Cultusgemeinde möglich und durchführbar geworden."12
Die neue Zeremonienhalle am Israelitischen Friedhof
Da der steiermärkischen Statthalterei die Abgrenzung
gegenüber der Israelitischen Kultusgemeinde nicht klar war, wurde dem
Ansuchen vorerst eine Absage erteilt.13
Erst nachdem der Vorstand der Israelitischen Kultusgemeinde durch Anton
Schwarz am 9. April 1871 neue Statuten vorgelegt hatte, wurden diese für
den nun "Chewra KadischaVerein für fromme und wohltätige Werke" genannten
Verein behördlich genehmigt.14 Diesem
Verein oblag in der Folge unter anderem auch die Verwaltung des Friedhofes,
was in Form eines Erbpachtvertrages mit der Israelitischen Kultusgemeinde am
3. November 1884 auch grundbücherlich fixiert wurde.15
Im Zuge einer Versteigerung beim Bezirksgericht Graz
Umgebung wurde die südlich an den Friedhof angrenzende Realität erworben und
am 25. Juni 1902 in das Eigentumsrecht der IKG einverleibt.16
Bereits vor der grundbücherlichen Eintragung hatte die IKG die Erweiterung
des Friedhofes beantragt, was zunächst trotz des Widerstandes von Seiten der
Anrainer und der Stadt Graz, die durch die Vergrößerung des Friedhofes eine
"bauliche Entwicklung des anliegenden Stadtteiles behindert" sah,17
von der Bezirkshauptmannschaft Graz am 9. Juli 1901 genehmigt wurde. Doch
bereits ein Jahr später wurde diese Entscheidung von der steiermärkischen
Statthalterei aufgehoben. Was folgte, war ein über zehn Jahre dauernder
Rechtsstreit um Kompetenzen im Zusammenhang mit Friedhofsangelegenheiten.18
Letztlich wurde diese Parzelle nicht umgewidmet, weshalb sie nach der
"Arisierung" durch die Stadt Graz 1940 und nach der Rückstellung im Jahr
1950 in Ermangelung weiterer Friedhofsflächen der nur mehr wenige
Mitglieder umfassenden "Postholocaust-IKG" im Jahr 1954 verkauft wurde.19
Parallel zu den Rekursen um die Erweiterung des Friedhofs
am Beginn des 20. Jahrhunderts stellte die IKG 1906 ein Ansuchen um
Bewilligung der Errichtung einer Leichenhalle auf der zu dieser Zeit noch
ungenutzten Parzelle. Da in technischer und baupolizeilicher Beziehung kein
Einspruch erfolgte, wurde der Errichtung der Leichenhalle und einer Wohnung
für den Wächter unter der Auflage zugestimmt, dass jener zwischen der Alten
Poststraße und der Leichenhalle liegende Teil vor Baubeginn kostenlos und
lastenfrei an die Gemeinde Eggenberg abzutreten sei.20
Am 25.September 1910 wurde schließlich die vom Grazer
Architekten Alexander Zerkowitz erbaute Zeremonienhalle feierlich
eingeweiht.21 Anlässlich des
Novemberpogroms wurde die Zeremonienhalle um 11 Uhr des 10. Novembers 1938
in Brand gesetzt und zerstört.22 Als
Ersatz für die niedergebrannte Zeremonienhalle sollte in der Folge eine
provisorische Leichenhalle dienen, um deren Errichtung die von den im Zuge
des Pogroms verhafteten und in das KZ Dachau deportierten und im Frühjahr
1939 zurückgekehrten Vorstandsmitglieder der IKG bzw. der Chewra Kadischa
beim Stadtbauamt in Graz im Mai 1939 angesucht haben.
Eines der Massengräber für die im Frühjahr 1945 ermordeten
ungarischen Juden
Noch bevor die letzten Juden aus Graz vertrieben worden
waren, ergingen Ende 1939 bzw. im Februar 1940 vom Ministerium für innere
und kulturelle Angelegenheiten Weisungen an die Landeshauptleute, in denen
neben der Frage über die "Verwertung von Grabsteinen jüdischer Friedhöfe" in
jenen Orten, "aus denen die Juden vollständig abgewandert sind", auch das
weitere Procedere bezüglich der Auflassung jüdischer Friedhöfe
festgeschrieben wurde. So sei überall dort, "wo Friedhofsordnungen nicht
bestehen, eine Frist von 10 Jahren für die Auflassung der Friedhöfe
einzuhalten, wonach angenommen werden kann, dass durch die Auflassung ein
Nachteil und eine Gefahr des allgemeinen Gesundheitszustandes nicht zu
befürchten ist. Die Fristen können mit ministerieller Genehmigung abgekürzt
werden. Die Verwertung (Verkauf) eines aufgelassenen jüdischen Friedhofes
bedarf der ministeriellen Zustimmung. Der Sammlung und Verwertung von
Grabsteinen aufgelassener jüdischer Friedhöfe steht nichts im Wege".23
Diese Sammlung für "sippen- und vererbungskundliche Forschungen" verfolgte
vor allem der Leiter des Naturhistorischen Museums in Wien, Dr. Kummerlöwe. 24
Da der Grazer Friedhof erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts
errichtet wurde, gab der Landeskonservator der Steiermark, Walter
Semetkowski, in seinem Schreiben an, dass "keine vom Standpunkt der
Denkmalpflege aus bedeutungsvollen Grabsteine" vorhanden seien. Allein die
an der Zeremonienhalle eingemauerten "mittelalterlichen jüdischen
Grabsteine, die 1853/54 aus dem Abbruchmaterial eines Teiles der Grazer Burg
geborgen worden waren" seien wertvoll gewesen, doch wurden die bei der
Niederbrennung der Zeremonienhalle im November 1938 zerstört.25
Auf Grund eines Erlasses der staatlichen Verwaltung in
Wien vom 5. April 1940 wurde der Friedhof und der angrenzende Acker der
Stadt Graz verkauft, die durch den "Kaufvertrag" vom 28. Dezember 1940 bzw.
3. Jänner 1941 Eigentümerin des Israelitischen Friedhofes wurde.26
Nach dem Ende der nationalsozialistischen Herrschaft und der Rückkehr
einiger weniger Juden und Jüdinnen beantragte die IKG Graz die Rückstellung
der "arisierten" Liegenschaften. Der Grazer Gemeinderat beschloss daher
bereits am 15. Juni 1946 die Restitution. Da jedoch die Steiermärkische
Landesregierung als Aufsichtsbehörde einer Übertragung städtischen Eigentums
zustimmen musste, was diese mit dem Hinweis auf ein Abwarten einer
bundesgesetzlichen Regelung aber ablehnte, sollte es bis zum 11. August 1950
dauern, bis die IKG wieder Eigentümerin des Israelitischen Friedhofes wurde.27
Mit Ausnahme der Zeremonienhalle und einiger weniger
Gräber überstand der Friedhof die Zeit der nationalsozialistischen
Herrschaft schadlos, zumal eine Verwertung der Grabsteine wie bei den
anderen steirischen Judenfriedhöfen in Knittelfeld, Judenburg und
Trautmannsdorf nicht erfolgte. Da die Israelitische Kultusgemeinde nach
1945 personell nicht mehr an ihre Vorgängergemeinde anknüpfen konnte, kamen
in den folgenden 60 Jahren im Vergleich zu den 60 Jahren davor nur mehr
einige wenige Gräber am Israelitischen Friedhof neu hinzu. Auf vielen
Grabsteinen der Zwischenkriegszeit wurden von den zurückgekehrten
Familienangehörigen die Namen der in den nationalsozialistischen Lagern
ermordeten Angehörigen verewigt. Zudem wurden am Friedhof zwei Grabanlagen
errichtet, wo die in und außerhalb von Graz aufgefundenen Leichen der im
März/April 1945 auf dem Weg nach Mauthausen ermordeten und verstorbenen
ungarischen Juden bestattet wurden. Auch fanden die in den steirischen
DP-Lagern 1945/46 verstorbenen Juden am Grazer Friedhof ihre Heimstätte.
Über 50 Jahre nach der Zerstörung der ersten
Zeremonienhalle wurde 1991 eine neue errichtet. Bis zu diesem Zeitpunkt
diente ein Provisorium als Leichenhalle, das wie der ehemalige
Vizepräsident der IKG, Otto Günter Klein, meinte "ein kleines Haus aus
Beton war und wäre es aus Holz, würde ich sagen, es ist eine Hütte." 28
Aus Anlass des "Bedenk-/Gedenkjahres 1938/88" beauftragte
die Stadt Graz die Architekten DI Jörg und Ingrid Mayr im Jänner 1988 mit
dem Entwurf für eine Zeremonienhalle. Ein von Vertretern der Stadt Graz, dem
Land Steiermark und anderen gebildetes "Kuratorium zur Wiedererrichtung der
Zeremonienhalle" beauftragte diese Architekten mit der Umsetzung des
Entwurfes und erklärte, dass die Vertreter des Kuratoriums sich "aus einer
inneren Verpflichtung heraus, zu dieser gemeinsamen Aktion verpflichtet
fühlen."29 Am 11. November 1991 wurde
schließlich die neue Zeremonienhalle feierlich der Israelitischen
Kultusgemeinde übergeben.30
-
1 Gerald Lamprecht, Das Werden der Gemeinde. Von ersten
jüdischen Händlern in der Steiermark bis zur Gründung der Israelitischen
Kultusgemeinde Graz 1869, in: Gerald Lamprecht (Hg.), Jüdisches Leben in der
Steiermark. Marginalisierung-Auslöschung-Annäherung, Innsbruck 2004
(=Schriften des Centrums für Jüdisches Studien. 5), 127-169.
-
2 StLA, Sth. D 73-788/1907 (Akt 965/1864: Beilage:
Ansuchen Leopold Ritter, Oktober 1863).
-
3 StLA, Sth D 73-788/1907 (Akt 965/1864: Beilage:
Schreiben des Magistrats Gratz vom 30.11.1863).
-
4 StLA, Statth. D 73-788/1907 (Akt: 22431/1863).
-
5 StLA, Sth D 73-788/1907 (Akt 965/1864).
-
6 Bericht des Magistrat Graz an Leopold Ritter, 13.
Februar 1864, zit. nach Herzog, Friedhöfe, 30. In der Zeitschrift "Die
Neuzeit" vom 19. Mai 1865 wird unter dem Titel "Juden dürfen in Steiermark
sterben!" behauptet, dass die unteren Instanzen (Magistrat und
Statthalterei) eher gegen die Errichtung eines Friedhofes wären, was durch
die Akten in keiner Weise einen Beleg findet.
-
7 StLA, Statth. D 73-788/1907 (Akt: 20.280, 19737/1864).
-
8 StLA, Grundbuch IV Graz Umgebung, KG Wetzelsdorf EZ 85
und Grundbuch III Graz Umgebung, KG Wetzelsdorf, EZ 85. Demnach wurde am 29.
November 1864 das Eigentumsrecht zu Gunsten der "Israelitischen Corporation"
einverleibt.
-
9 Totenmatrikel der Israelitischen Kultusgemeinde, Band
1, Seite 1, Zahl 1.
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10 Das Eigentumsrecht für "Die Israelitische
Cultusgemeinde in Graz" wurde allerdings erst am 20. Dezember 1888 "auf
Grund des curatelsbehördlich genehmigten Vergleiches" ins Grundbuch
eingetragen. StLA, Grundbuch III Graz Umgebung, KG Wetzelsdorf, EZ 85.
-
11 StAG 12-27956/1868 (Übereinkommen der Israelitischen
Corporation mit der Israelitischen Cultusgemeinde über Abgabe aller Urkunden
und Rechte vom 5.9.1869).
-
12 StLA, Sth. 53-15636/1869, Akt 15636/69 Chewra
Kadischa.
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13 Ebda, Akt 6463/70.
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14 Ebda, Akt 5695/71.
-
15 StLA, Grundbuch III Graz Umgebung, KG Wetzelsdorf, EZ
85.
-
16 StLA, Grundbuch III Graz Umgebung, KG Wetzelsdorf, EZ
96.
-
17 Amtsblatt der landesfürstlichen Hauptstadt Graz, 5.Jg
(11.6.1901), Gemeinderatsprotokoll vom 24.Mai 1901
-
18 StLA, Statth. D 73-788/1907 (Akt: 30.258/1901) Neben
dem Entscheid aus 1901 findet sich hier auch eine Zusammenfassung und
rechtliche Würdigung der Vorgänge. StAG, 4-5591/1901 (Protokoll des
Lokalaugenscheins durch die Gemeinde Eggenberg, 4.7.1904; Entscheidung der
Gemeinde Eggenberg, 31.12.1904).
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19 StLA, Grundbuch IV Graz Umgebung, KG Wetzelsdorf, EZ
85, EZ 96.
-
20 StAG, 4-5591/1901 (Baucommissionsprotokoll der
Marktgemeinde Eggenberg vom 6.8.1906).
-
21 Einweihung der neuen jüdischen Leichenhalle in Graz,
in: Grazer Israelitischer Gemeindebot 3(1910), Nr. 6, 75 ff.
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22 Bericht des SD-Unterabschnitts Steiermark an den SD
Führer des SS Oberabschnitts Donau über "Protestaktin gegen die Juden" vom
23.11.1938, in: Tuwiak Friedmann (Hg.), "Die Kristall-Nacht. Dokumentarische
Sammlung, Haifa 1972. StLA, LGS Graz Vr 7227/46 (Polizeidirektion Graz an
Volksgericht Graz, 15.2.1947).
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23 StLA, Landesregierung 357 Allg. 10/1939 (Weisung des
Ministeriums für innere und kulturelle Angelegenheiten vom 12.2.1940, Zl.
IV-Kc-355.400/1939); ÖStA, AVA, Neuer Kultus D9 Friedhöfe, Verwertung von
Grabsteinen IV-Kc-355.400/1939.
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24 ÖStA, AVA, Neuer Kultus D9 Friedhöfe,
Anthropologisches Material, IV-Kc-351.765/1939 (Dr. Kummerlöwe,
Naturhistorisches Museum Wien an Ministerium, 14.8.1939).
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25 StLA, LReg. 357/1939, allg. 10/9-1940 (Bericht des
Landeskonservator an Landeshauptmann, Kulturreferat, 23.3.1940).
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26 StLA, Grundbuch IV Graz Umgebung, KG Wetzelsdorf, EZ
85, EZ 96. Die beiden Grundstücke wurden per Kaufvertrag vom 28.12.1940 bzw.
3.1.1941 in das Eigentumsrecht der Stadt Graz einverleibt. Allgemein auch:
Angelika Shoshana Duizend Jensen, Jüdische Gemeinden, Vereine, Stiftungen
und Fonds. "Arisierung" und Restitution. Hg. v. Historikerkommission, Wien
2002, 141 f.
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27 StLA LG ZRS Graz R4 432/49 (Rückstellungsverfahren),
StLA, Grundbuch IV Graz Umgebung, KG Wetzelsdorf, EZ 85, EZ 96.
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28 Otto Günter Klein zit. nach Elvira Regenspurger, Die
Wiedererrichtung der Grazer Synagoge unter Berücksichtigung der politischen
und medialen Öffentlichkeit, Dipl.-Arb. Graz 2003, 52.
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29 Regenspurger, 52 f.
- 30 Die Zeremonienhalle der Israelitischen Kultusgemeinde in Graz, hg.v.
Kuratorium zur Wiedererrichtung der Zeremonienhalle, Graz 1991.
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