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Aus dem Ghetto in die bürgerlichen Familien -
DienstbotInnen im Zeitalter der jüdischen Emanzipation 1770-1870

Wolfgang GASSER

Dieses is ach zum lachen
den aufzug, was die dienstmaiden schabbath chol ha-moed pflegen zu machen.
An jomtob können sie sich nicht zigen un weil sie haben gar viel zu tun
aso machen sie an schabbath chol ha-moed den aufzug wert gleich ein gross gekuk. [...]
Den ganzen nachtmittag genen sie spazieren
was eppes ein landsflaken is, können sie bald verführen.
Er meint, sie hat gewiss hundert taler liegen geld
die protzerei gefint men nicht in die ganze welt.1
(Jakob ben Meir aus Altofen um ca. 1800)

So erging es allen DienstbotInnen
In den Jahren 1781 bis 1784 erschien in Wien eine Flut von Broschüren über Stubenmädchen und deren Verhalten. Verursacht durch das Aufheben der Zensur, die noch in den Jahren der Regentschaft Maria Theresias geherrscht hatte, kam es unter Joseph II. zu einem rapiden Anstieg von Veröffentlichungen zu Themen des alltäglichen und öffentlichen Lebens. Diese zogen eine ganze Reihe von Erwiderungen nach sich. Nach 1784 wurden alleine 50 Broschüren veröffentlicht, die das sittliche Verhalten von Stubenmädchen zum Thema hatten. Es wird ihnen darin vorgeworfen, zu aufreizend und oft besser gekleidet zu sein als ihre Herrinnen und auf diese Art junge Männer und alte Witwer verführen zu wollen.
Johann Rautenstrauch, einer der Moralisten dieser Zeit und Verfasser einiger dieser Broschüren, fragt sich zum Wert der Kleider, die die Stubenmädchen tragen: „Woher das alles bei ihrem Lohn?“ Und er stellt fest: „Dazu spielen sie die Empfindsamen, lesen fleißig den Werther und gehen im Augarten mit einem Buch oder einem ,Chapeau’, der nur ein verkleideter Bedienter ist, Arm in Arm spazieren.“ In der Folge beschreibt er die Stubenmädchen als unsozial, rechtlos und unmoralisch. Er bezieht dies vor allem auf den Umstand, dass die Stubenmädchen den bürgerlichen „Fräuleins und gnädigen Frauen“ die Männer abwerben. Er fordert, diesen Sitten ein Ende zu setzen. Man müsse daher die Stubenmädchen mittels strengeren Kleidervorschriften, Beobachtung und Bestrafung bei Verführung von Söhnen und Töchtern sowie durch das Verbot, mit Männern herumzuziehen, um ihre Reize bringen. Sollten sie sich dagegen widerspenstig verhalten, so solle die Polizei eingreifen, sonst würden noch Köchinnen und Küchenmenschen auch zu kokettieren beginnen.2
Diese einseitig verfassten Broschüren, in denen die Stubenmädchen selbst keine Stimme erhielten, wurden von einem bourgeoisen Blickwinkel aus geschrieben und werden den sozialen Einschränkungen und Nöten, in denen sich diese Frauen befanden, nicht gerecht. Vorurteile über die Schlechtigkeit und Verdorbenheit der Dienstbotinnen waren ständiger Begleiter dieser Berufsgruppe.3 Zudem bestand eine große soziale Not für die DienstbotInnen in der Kaiserstadt, die durch die „Dienstbotenordnungen“ der Jahre 1765 und 1810 nicht gelindert werden konnte. Sie regelten unter anderem das Züchtigungsrecht der Dienstgeber gegenüber ihren häuslichen Angestellten, das erst 1911 durch eine neue Gesindeordnung aufgehoben wurde.4 Zusätzliche rechtliche und gesellschaftliche Einschränkungen waren die begrenzten Ausgangs- und Besuchsrechte, die schlechten Arbeitszeiten und der Verlust der Unterkunft bei längerer Krankheit. Auch kam es immer wieder zu sexuellen Belästigungen oder Misshandlungen am Arbeitsplatz, die für die Täter oft ohne Folgen blieben. Eine weitere Erschwernis bildete der zunehmend distanzierte Umgang mit den Bediensteten in den sich neu formierenden bürgerlichen Kleinfamilien. Während sich im 17. und 18. Jahrhundert die Familienstruktur „des ganzen Hauses“ durchgesetzt hatte, in dem die Bediensteten im dienstgebenden Haushalt einen Familienersatz finden konnten, war dies durch die veränderte Selbstdefinition der Bürgerfamilien und der Entwicklung hin zur so genannten Kernfamilie nicht mehr gewährleistet.5

Die Welt der jüdischen DienstbotInnen
Ein sehr ähnliches Bild kann für die jüdischen Hausangestellten gezeichnet werden. Es findet sich ebenso ein Pamphlet, das die moralische Sittsamkeit der DienstbotInnen in Frage stellt. Außerdem galten für sie zusätzliche gesetzliche Bestimmungen, die sie von ihren christlichen BerufskollegInnen unterschieden und ihr Leben stärker einschränkten.
In den Jahren vor 1813 erschien in Prag ein jüdisch-deutsches Pamphlet von Jakob ben Meir aus Altofen (heute Budapest), von dem ein Fragment mit der Eintragung des damaligen Besitzers, Falk Lob Katz, Tebeth 5573’ (=1813) erhalten geblieben ist. Max Grunwald, der bekannte jüdische Historiker und Volkskundler, hat diesen Text in seinem „Jahrbuch für Jüdische Volkskunde“ herausgegeben und in seine private Liedersammlung aufgenommen. Ein kleiner Ausschnitt aus diesem Pamphlet wurde an den Beginn dieses Artikels gestellt. Dabei lässt die Jüdisch-deutsche Mischsprache des Verfassers auf eine konservativ-religiöse Haltung deuten, denn wer im Böhmen an der Wende zum 19. Jahrhundert aufgeklärt war bzw. sein wollte, schrieb bereits entweder Deutsch oder Hebräisch.6
Der Verfasser dieser volkskundlichen Quelle beschäftigt sich über mehrere Seiten mit verschiedenen gesellschaftsverändernden Phänomenen um das Jahr 1800, die vor allem die unteren Schichten betrafen. In einem Rautenstrauch ähnlichem Stil prangert er die liederliche Moral der handelnden Personen an. Viel mehr macht er jedoch die zeitgenössischen Gesellschaftsveränderungen, die durch die jüdische Emanzipation ausgelöst wurden, dafür verantwortlich und fordert, dass gegen das Fortschreiten des Verfalls der Sitten Maßnahmen ergriffen werden. Die Schrift beginnt mit einer Klage über den Zustand, dass Frauen mit Kindern in den häuslichen Dienst bei Bürgerfamilien gehen und ihre eigenen Kinder in Pflege geben und sie vernachlässigen. Wie Rautenstrauch prangert Jakob ben Meir die Kleidung (die Haube) und den Lebensstil (Kaffee trinken, spazieren gehen etc.) der Dienstmädchen an. Ebenso scheinen die Prager Dienstmädchen gute Chancen bei bürgerlichen Männern gehabt zu haben, die er hier vor den „liederlichen“ Dienstmädchen warnt. Dem Vorwurf der Dekadenz sahen sich christliche und jüdische Dienstbotinnen gleichermaßen ausgesetzt. Ob diese nun in Wien oder in Prag lebten, spielt dabei keine große Rolle. Auffallend ist, dass diese Vorwürfe immer nur gegen Frauen gerichtet waren. Sie stellten zwar circa drei Viertel der häuslichen Angestellten in Wien, dennoch ist die einseitige moralische Wertung ein Spiegel der wahrgenommenen Geschlechterrollen.
Neben den beschriebenen moralischen Vorwürfen, den gesellschaftlichen Ausgrenzungen und den einschränkenden Dienstbotenordnungen, die sowohl christliche wie jüdische DienstbotInnen betrafen, waren jüdische Bedienstete mit zusätzlichen gesetzlichen Bestimmungen in ihrem Leben eingeschränkt. Beispielsweise mussten jüdische Bedienstete bis 1814 in einer von ihrem tolerierten Dienstgeber gemeldeten Wohnung leben. Erst in den Jahren danach durften sie sich ihre Unterkunft selbst suchen. Weiters hatten sie alle Auflagen zu erfüllen, die jedem in Wien anwesenden Juden auferlegt worden waren.
Joseph II. hatte durch das Toleranzpatent, das er 1782 erlassen hatte, den Juden vorübergehend erweiterte Rechte ermöglicht. Nach dessen Tod wurden jedoch wieder einschränkende Maßnahmen getroffen und so mussten sich Juden, die in Wien ansässig wurden, bei einem speziell für sie eingerichteten Amt (Judenamt) melden, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Dabei durfte der Tolerierte7 neben seiner Familie die DienstbotInnen und Angestellten, die er für das Aufrechterhalten seines Haushaltes und des Wirtschaftsbetriebes benötigte, in den Schutz seiner Toleranz aufnehmen.
Das Aufscheinen auf einer Familienliste eines Tolerierten, die dieser einmal im Jahr beim Judenamt abzugeben hatte, war vielfach die einzige Möglichkeit für jüdische Kleinbürger und Hausangestellte, in Wien bleiben zu können. Es war unter den Tolerierten durchaus verbreitet, jüdischen Händlern und Gewerbetreibenden, die versuchten, in Wien Fuß zu fassen, über eine Anstellung als Dienstbote den vorläufigen Aufenthalt in Wien zu ermöglichen. Diese Scheinanstellungen blieben auch dem Judenamt nicht verborgen, sodass fortan auch Razzien durchgeführt wurden und die Beamten des Judenamtes nach Scheinangestellten bei Tolerierten Ausschau hielten.
Die jüdischen Familien im Wien des ausgehenden 18. Jahrhunderts hatten dieselben Berufssparten von DienstbotInnen angestellt, wie sie in den städtischen Haushalten allgemein vorzufinden waren. Dabei fanden sie als Bediente (Haus- oder Kammerdiener), Köchinnen, Stubenmädchen, Kinderfrauen oder Einkäuferinnen, als Hausknechte oder Hausmägde, Küchenmägde oder Gouvernanten, Wirtschafterinnen oder Ammen, Näherinnen oder GehilfInnen, Dienstmägde oder Kammerjungfern eine Anstellung. Der bewilligte Aufenthalt bei einem Tolerierten betrug für DienstbotInnen im Durchschnitt nicht mehr als zwei bis drei Jahre. Tatsächlich kamen jedoch etwa zwei Drittel aller jüdischen Hausangestellten lediglich für ein Jahr bei einem Tolerierten unter und nur ein geringer Teil fand danach wieder bei einem anderen Dienstgeber eine Anstellung. Wer auf keiner Familienliste stand, musste sich durch die sogenannten Bollettentaxen einen Aufenthalt in Wien erkaufen.8 Wer sich dies nicht leisten konnte - was für den größeren Teil der sich in Wien befindlichen anstel-lungslosen DienstbotInnen gegolten haben mag -, war gezwungen aus Wien auszureisen oder musste sich illegal in Wien aufhalten. Dass es nur sehr wenige schafften, sich in Wien eine Existenz aufzubauen, zeigt die Tatsache, dass nur etwa 7 Prozent der zwischen 1787 und 1847 in Wien anwesenden jüdischen DienstbotInnen auf dem Währinger Friedhof, dem für Wien einzigen jüdischen Friedhof dieser Zeit (1784-1879 belegt), begraben wurden.
Nach dem Wissen und der Vorstellung vieler Menschen heute waren die DienstbotInnen des 19. Jahrhunderts vornehmlich jüngere Frauen, die aus Böhmen und Mähren zugewandert waren. Was für die christlichen DienstbotInnen dieser Zeit galt, galt im weitesten Sinne auch für jüdische Bedienstete. Den Erhebungen zufolge, die ich im Zuge meiner Diplomarbeit (Jüdische DienstbotInnen in Wien. Wien 2001) für die Zeit von 1787 bis 1847 machte, hatten knapp über 40 Prozent der in Wien anwesenden jüdischen DienstbotInnen ihren Geburtsort in Böhmen oder Mähren, andererseits waren jedoch knapp 38 Prozent der Hausangestellten aus Ungarn zugewandert.9 Also nicht unwesentlich weniger. Im Vergleich mit den Zahlen, die Israel Jeiteles für die Volkszählung von 1869 ausweist, ist erkennbar, dass die Berechnungen, die von mir für die Jahre von 1787 bis 1847 ausgewiesen wurden, bestätigt werden . Aus den Berufen Hausknecht, Köchin, Magd und Stubenmädchen kamen im Jahre 1869 43,4 Prozent aus Ungarn, 28,9 Prozent aus Böhmen, 19,4 Prozent aus Mähren oder Schlesien, 4,2 aus Galilzien oder der Bukowina und nur ein Prozent war in Wien geboren. Das erwähnte Klischee des böhmischen Stubenmädchens wird in den Auswertungen insofern bestätigt, als in den Jahren 1787 bis 1847 knapp 80 Prozent, der in Wien anwesenden und auf den Familienlisten der Toleriertenfamilien aufscheinenden böhmischen Frauen, als Dienstbotinnen beschäftigt waren. Nur etwa 20 Prozent der böhmischen Frauen waren folglich im engeren Familienkreis eines Tolerierten oder als Angestellte in Wien tätig. Keine andere Nation hatte einen so geringen Anteil aufzuweisen.
Vergleicht man die Zahl der DienstbotInnen pro Wiener Toleriertenhaushalt in den Jahren von 1787 bis 1857, so ist eine erstaunliche Konstanz feststellbar. Die Werte verändern sich über einen Zeitraum von 70 Jahren nur gering. Dabei muss knapp ein Viertel der jüdischen Familien ohne Bedienstete auskommen. In etwa 60 Prozent der jüdischen Haushalte waren ein oder zwei Bedienstete angestellt. Drei oder mehr Hausangestellte können sich nur etwa 15 Prozent der jüdischen Tolerierten leisten. Die Vergleichszahlen für das Jahr 1857 sind den Untersuchungen von Peter Schmidtbauer entnommen, der sich anhand einer Volkszählung mit den sozialen Gegebenheiten der jüdischen Bevölkerung Wiens auseinandergesetzt hat.10
Auch bei der Religionszugehörigkeit der Hausangestellten bei den Toleriertenfamilien sind einige interessante Beobachtungen zu machen. In den Jahren 1787 und 1810 dürften die Tolerierten in Wien noch beinahe ohne christliche DienstbotInnen ausgekommen sein. Ab 1830, dem Jahr, in dem Ferdinand I. Kaiser von Österreich wurde, pflegte das Judenamt einen lockeren Umgang bei der Vergabe der Toleranzen und den Kontrollen der Bollettentaxen. Da nun der hohe soziale Druck wegfiel, möglichst vielen jüdischen Zuwanderern über die Toleriertenlisten den Aufenthalt in Wien zu ermöglichen, wurde es bei den jüdischen Bürgerfamilien fortan üblich, christliche DienstbotInnen anzustellen. Zwar hätten die jüdischen Dienstgeber in Wien bereits ab dem Jahre 1783 die Möglichkeit gehabt, christliche DienstbotInnen anzustellen, tatsächlich aber machten sie vor dem Jahr 1830 aus Solidarität zu ihren eigenen Religionsgenossen von diesem Recht kaum Gebrauch. Im restlichen Reich wurde das Anstellen von christlichen DienstbotInnen bei jüdischen Familien erst 1860 gestattet.11 Für die Jahre 1830 bis 1847 ist bereits jede/r dritte Bedienstete als christlich anzunehmen. Die Untersuchungen von Peter Schmidtbauer errechnen für das Jahr 1857 bereits einen Schnitt von 60 Prozent an christlichen DienstbotInnen, die bei jüdischen Bürgern ihren Dienst taten.12
Schlussbemerkung
Der stetige Rückgang des DienstbotInnenberufs bei der jüdischen Bevölkerung in Wien in den Jahren nach 1830 ist in einer Zeit, in der der allgemeine Anteil der DienstbotInnen prinzipiell anstieg, als ein Trend erkennbar, der in späterer Folge (in etwa ab 1900) den gesamten Berufszweig der DienstbotInnen betraf. Nach dem Niedergang der Habsburgermonarchie waren fast keine Personen, weder Christen noch Juden, mehr bereit, als DienstbotInnen zu arbeiten. Zu groß war die Kluft, die sich zwischen den Rechten der ArbeiterInnen und jener der DienstbotInnen aufgetan hatte. Mit dem Wegfall der Einschränkungen zur Ansiedlung und der Möglichkeit zur freien Berufswahl in den Jahren 1848 und 1867 begannen die jüdischen Zuwanderer nach neuen Einstiegsmöglichkeiten in die urbane Gesellschaft zu suchen. Der Beruf des/r Bediensteten galt nunmehr, selbst wenn man aus ärmeren Verhältnissen kam, nur noch als eine Möglichkeit von vielen.
Eines zeigen all diese Beschreibungen sehr deutlich, es bestanden, was das Schicksal und die Existenz der DienstbotInnen in Wien betraf, keine gravierenden Unterschiede zwischen Christen und Juden. Es gab zwar nach wie vor weiterhin unterschiedliche Identitäten und Zugehörigkeiten, die die christliche von der jüdischen Welt trennten (und umgekehrt), aber die jeweiligen Gesellschaftsgruppen behandelten ihre Bediensteten in ähnlicher Weise. Das Selbstverständnis der DienstbotInnen war ähnlich und von ähnlichen Zwängen beeinflusst.

1 Max Grunewald (Hg.): Jahrbuch für jüdische Volkskunde. Berlin/Wien 1923, S. 267ff.
2 Emil Karl Blümmel, Gustav Guglitz: Altwienerisches. Bilder und Gestalten. Wien/Prag/Leipzig 1921, S. 30 ff
3 Jacob Katz beschreibt dies für jüdische DienstbotInnen in seiner Publikation - J. Katz: Family, Kinship and Marriage, among Ashkenanzim in the Sixteenth to Eighteenth Centuries, in: Jewish Journal of Sociology 1 (1959), S. 21.
4 Marcus Casutt: Häusliches Dienstpersonal (insbesondere Dienstmädchen) im Wien des 19. Jahrhunderts. Diss.Jur. Wien 1995, S. 44.
5 Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Untersuchungen zum Zusammenhang von Familienverhältnissen, Sozialstruktur und sozialem Wandel in der Deutschen Gesellschaft des 19. Jahrhunderts. Frankfurt 1982, S. 273f
6 Ruth Kestenberg-Gladstein: Neuere Geschichte der Juden in den böhmischen Ländern. Erster Teil: Das Zeitalter der Aufklärung. 1780-1830. Tübingen 1969, S. 261, 357
7 Als Tolerierter galt jene Person, die auf Grund einer ausdrücklichen Genehmigung des Kaisers und nach dem Nachweis eines Vermögens über 10.000 Gulden für eine bestimmte Zeit der Aufenthalt in Wien gewährt wurde.
8 Die Bollettentaxe betrug 1782 30 Kreuzer und wurde bis 1847 auf zwei Gulden pro Person erhöht und waren maximal zwei Wochen gültig. Danach musste eine neue Bollette erworben werden. Nachweis in: G. Wolf: Geschichte der Juden in Wien, S. 98 u. 141. Zum Vergleich kosteten 1 ½ Liter Wein im Jahre 1787 etwa 4 Kreuzer. Ein Taglöhner erhielt 17 Kreuzer pro Tag.
9 Siehe Abb.1 und bei Wolfgang Gasser: Jüdische DienstbotInnen in Wien - von den napoleonischen Kriegen, dem Biedermeier bis zur 1848-Revolution. Dipl.Arbeit Wien 2001. S. 64-72.
10 Peter Schmidtbauer: Zur sozialen Wirklichkeit der Wiener Juden, in: Studia Judaica Austriaca. Bd.6. Wien 1876, S. 80
11 G. Wolf: Geschichte der Juden in Wien, S. 107.
12 P. Schmidtbauer: Zur sozialen Wirklichkeit, in: Studia Judaica Austriaca. Bd.6. Wien 1876, S. 80

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