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Die wechselhaften Beziehungen der Türkei zur Europäischen
Staatengemeinschaft
Gunther HAUSER
Seit 1949 bzw. 1952, als die Türkei Mitglied des Europarates
bzw. der NATO wurde, standen die Beziehungen zwischen der Türkei und Westeuropa
ganz im Zeichen der gemeinsamen Sicherheit. Während des Kalten Krieges hatte die
Türkei die Rolle, als NATO-Mitglied gemeinsam mit den europäischen Verbündeten
der sowjetischen Bedrohung massiv entgegenzuwirken. Für den Fall einer
konventionellen Verteidigung hatten die USA die Türkei zu einer der stärksten
Mächte innerhalb der NATO aufgerüstet.
Im Juni 1959 suchte die Türkei um Mitgliedschaft in der EWG –
der damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft - an. Nach einer durch den
Militärputsch von 1960 verursachten Verzögerung wurde zunächst 1963 in Ankara
zwischen der Türkei und der EWG das Assoziationsabkommen unterzeichnet. Es trat
am 1. Dezember 1964 in Kraft. Der Präsident der EWG-Kommission, Prof. Walter
Hallstein, hob am 12. September 1963 anlässlich der Unterzeichnung des
Assoziationsabkommens mit der Türkei (Ankara-Übereinkommen) hervor: «La
Turquie fait partie de l‘Europe» - die Türkei ist Teil Europas.
Ziel des Ankara-Abkommens war es zunächst, Westeuropa mit der
Türkei nach der Berlin-Krise von 1961 und der Kuba-Krise von 1962 politisch und
wirtschaftlich enger zu binden und eine Zollunion zu schaffen. Am 1. Januar 1996
ist das letzte Assoziationsabkommen in Kraft getreten. Ausgenommen davon sind
Agrarprodukte, Kohle und Stahlprodukte. Industrieprodukte aus der Türkei,
einschließlich entwickelter Agrar-, Kohle- und Stahlprodukte, profitieren vom
paneuropäischen Kumulationssystem für Ursprungsprodukte (pan-European system
of cumulation).
Während in den vergangenen vierzig Jahren in der Türkei
dreimal die Regierung auf Grund von Militärputschen gestürzt wurde (1960, 1971,
1980)1 , befindet sich diese seit einigen Jahren auf „Europakurs".2 Am
14. April 1987 hatte die Türkei zunächst die Mitgliedschaft in der EG beantragt.
Die Europä-ische Kommission benötigte bis Dezember 1989, um ein Gutachten zu
erstellen, das zwei Monate danach vom Europäischen Rat bewilligt wurde. Darin
wurden Beitrittsverhandlungen aus mehreren Gründen verweigert. Zudem hieß es
seitens der damaligen Zwölfergemeinschaft, dass durch die Annahme der
Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) die EG große Veränderungen durchmache und
es daher unpassend sei, sich zu diesem Zeitpunkt auf Beitrittsverhandlungen
einzulassen.
Das Problem um die Anerkennung der Republik Zypern als
souveräner Staat, der Rückzug von 40.000 Soldaten aus Zypern, die Anerkennung
der Kurden als nationale Minderheit sowie der Genozid an den Armeniern
(1915-1917) stellen bis heute scheinbar unüberwindbare Hürden bei den
Verhandlungen mit der EU dar. Allein in den späten achtziger Jahren und vor
allem zu Beginn der neunziger Jahre wurden insgesamt 3.688 kurdische Dörfer und
Siedlungen zerstört. Die türkischen Regierungen gestatteten ca. 380.000
Flüchtlingen auf Jahre hinaus keine Rückkehr in ihre heimischen Gebiete.
Mittlerweile existiert zwar die Möglichkeit einer Rückkehr, die bisherige
staatliche Hilfe reicht hiefür allerdings nicht aus.3 Weitere Defizite der
Türkei liegen in der immer noch nicht erfolgten Gleichbehandlung
nichtmuslimischer Religionsgemeinschaften und im Strafrecht.
Seit dem EU-Gipfel der Staats- und Regierungschefs in
Helsinki im Dezember 1999 ist die Türkei Beitrittskandidat. Der
Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2000 hielt damals
fest, dass die Türkei noch nicht die Kopenhagener Kriterien4 aus dem Jahr 1993
erfüllt, die wie folgt lauten:
- Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung von
Menschenrechten;
- Funktionsfähige Marktwirtschaft;
- Fähigkeit zur Übernahme aller Verpflichtungen der
Marktwirtschaft.
Zudem ist die Türkei in der Implementierung der
ins-titutionellen Reform zur Demokratiebildung und zur Schaffung
rechtsstaatlicher Strukturen zu langsam. Korruption bleibt nach wie vor ein
Hauptproblem der Verwaltung. Desweiteren sind die Bedingungen für eine
praktizierbare freie Marktwirtschaft noch nicht geschaffen worden – so in den
Bereichen Bankenwesen, Landwirtschaft und Staatsbetriebe, obwohl große Teile der
türkischen Wirtschaft innerhalb der Zollunion mit der EU mittlerweile
wettbewerbsfähig sind.
Mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von
Kopenhagen (Dezember 2002) eröffneten die EU-Staats- und Regierungschefs der
Türkei erstmals eine konkrete Aussicht auf Beitrittsverhandlungen, mehr als
vierzig Jahre nachdem diese im Juli 1959 eine Assoziation mit der EWG beantragt
hatten. Die Diskussion um die Zugehörigkeit der Türkei zu Europa bestimmte die
tagespolitischen Auseinandersetzungen: Artikel 1 des Vertrags über eine
Verfassung für Europa legt in Übereinstimmung mit den Römer Verträgen von 1957
fest: „Die Union steht allen europäischen Staaten offen, die ihre Werte
achten und sich verpflichten, ihnen gemeinsam Geltung zu verschaffen." Der
Europarat nahm bereits im August 1949 die Türkei als Vollmitglied auf, nur
wenige Monate, nachdem der Londoner Vertrag unterzeichnet wurde: „Was die
europäischen Referenzen der Türkei betrifft, ist sie als ein eurasisches Land
anzusehen, dessen Kultur und Geschichte eng mit Europa verbunden ist, mit einer
starken europäischen Orientierung und einer europäischen Berufung, die seit
Jahrzehnten von den Regierungen Europas akzeptiert wird." 5
Die EU benötigt eine stabile, demokratische und wohlhabende
Türkei. Die Bedingungen vor den Beitrittsverhandlungen waren:
- Zustimmung der türkischen Regierung bei der Erweiterung der
Zollunion auf die Republik Zypern. Dies geschah zögerlich am 1. August 2005.
Zypriotische Handelsschiffe und Flugzeuge dürfen jedoch nach wie vor nicht in
den türkischen Hoheitsraum einfahren bzw. –fliegen.
- Neudefinition der Beziehungen zwischen der Türkei und ihrer
Nachbarstaaten: Ankara muss im Hinblick auf offene Konflikte mit Griechenland
und Armenien an gutnachbarschaftlichen Beziehungen arbeiten.
- Umsetzung notwendiger demokratischer und rechtsstaatlicher
Reformen.6
Der Verhandlungsprozess mit der Türkei gestaltet sich
weiterhin als äußerst schwierig. Zudem sind große Teile der EU-Bevölkerung gegen
eine Aufnahme des eurasischen Landes in die Union: 2005 sprachen sich laut
Pressemeldungen an die 80 Prozent der österreichischen Bevölkerung gegen die
Aufnahme von Verhandlungen mit der Türkei aus, in Deutschland waren es 74
Prozent, in Luxemburg 72 Prozent und in Frankreich 70 Prozent. Die Bevölkerungen
in Griechenland und auf Zypern waren zu dieser Zeit zu 70 Prozent bzw. zu 80
Prozent gegen eine Aufnahme der Türkei in die EU. Als Motive nennen die Gegner
die Gefahr einer massiven Immigration sowie die Unvereinbarkeit zwischen dem
christlichen Europa und der islamischen Türkei.7 Die Regierungen von
Griechenland und Zypern plädierten dagegen für eine Aufnahme des eurasischen
Landes in die EU und hofften in diesem Zusammenhang, dass während der
Beitrittsverhandlungen die Türkei schließlich doch in der Ägäis und in der Frage
der Teilung Zyperns Kompromissbereitschaft zeigt.8 Ca. 75 Prozent der
türkischen Bevölkerung würden einen EU-Beitritt ihres Landes befürworten, wobei
als hauptsächliches Motiv die Erwartung wirtschaftlicher Vorteile angegeben
wird.9
Bei den Regierungen einiger EU-Mitgliedstaaten stieg der
Druck, im Falle der Türkei Alternativen zur Mitgliedschaft zu suchen. Vor allem
aus Frankreich, Österreich und abgeschwächt aus den Niederlanden kam die
Forderung nach neuen Optionen, wobei sich das Konzept der deutschen
Unionsparteien zur „privilegierten Partnerschaft" aufdrängte.
CDU-Parteiobfrau Angela Merkel erhoffte sich dazu Unterstützung vom damaligen
Bundeskanzler Wolfgang Schüssel, der von der Europäischen Volkspartei (EVP) zum
Koordinator in der Türkei-Frage bestellt wurde. Die Befürworter einer
Vollmitgliedschaft der Türkei in der EU sind zwar auf Regierungsebenen in der
Mehrheit, so galt es deshalb als unwahrscheinlich, dass die „privilegierte
Partnerschaft" im EU-Gipfelbeschluss enthalten sein wird.
Das Europäische Parlament stimmte mit klarer Mehrheit – 356
zu 181 – der Resolution für den Verhandlungsstart mit der Türkei am 3. Oktober
2005 zu. 125 Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Unter den 181 Abgeordneten,
die sich dagegen ausgesprochen hatten, befanden sich auch die gesamte
österreichische ÖVP-Delegation und sechs der sieben SPÖ-Abgeordneten. Die
Entscheidung des Europäischen Parlaments ist zwar nicht bindend, die politische
Bedeutung der Abstimmung blieb jedoch unumstritten. Das Europäische Parlament
verlangte jedoch, dass die türkische Regierung die Morde und Massaker an
Armeniern während des Ersten Weltkrieges als Genozid anerkennt, bevor die Türkei
in die EU aufgenommen wird. Außerdem wurde auf Antrag der EVP die Ratifizierung
des Ankara-Protokolls, das die Zollunion der Türkei mit der EU auf die
zehn neuen EU-Mitgliedstaaten ausweitet, erneut verschoben. Der Grund dafür war
die Weigerung der Türkei, die Flug- und Seehäfen für zypriotische Flugzeuge und
Schiffe zu öffnen. Solange die Türkei die Umsetzung der Zollunion nicht
gewährleiste und Zypern nicht anerkenne, werde das Europäische Parlament das
Protokoll nicht verabschieden, betonte der EVP-Vorsitzende Hans-Gert Pöttering.
Ein Antrag Österreichs zur Verankerung von Alternativen zum Vollbeitritt der
Türkei fand keine Mehrheit.10 In Österreich forderte vor allem die SPÖ die
privilegierte Partnerschaft mit der Türkei, die ÖVP schloss sich dieser
Bedingung an.
Die 25 EU-Außenminister haben nach 22-stündigen Verhandlungen
mit der österreichischen Außenministerin Ursula Plassnik (ÖVP), die den
Verhandlungsprozess verzögerte, am 3. Oktober 2005 spätnachmittags dem Beginn
von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei zugestimmt. Das Ziel des Vollbeitritts
der Türkei wird von der österreichischen Regierung seither nicht mehr in Frage
gestellt. Konkrete Alternativen dazu sind in den Verhandlungsrahmen nicht
aufgenommen worden. In diesem Zusammenhang hat sich auch die türkische Regierung
durchgesetzt, die sich gegen Alternativen zu einem Beitritt aussprach.
Österreich hatte alle seine Vorbehalte aufgegeben. Auch Zypern hatte keine
Vorbehalte mehr. Plassnik hatte zwar erklärt, dass sich Österreich von niemandem
einschüchtern lasse, zugleich aber eine vorsichtige Kurskorrektur in der
österreichischen Position eingeleitet. Sie betonte, dass die Verhandlungen auf
der Basis eines Beitritts geführt würden. Zugleich erreichte sie, dass die
Aufnahmefähigkeit der EU im Verhandlungsrahmen ein stärkeres Gewicht erhält. Am
4. Oktober 2005 mitternachts (in Großbritannien war noch der 3. Oktober)
läuteten die Außenminister der EU und der Türkei in Luxemburg formell die
Beitrittsverhandlungen ein. Danach begann auch die offizielle Eröffnung der
Beitrittsgespräche mit Kroatien. Drei Tage nach dem offiziellen Start der
Beitrittsverhandlungen – dieser war nicht viel mehr als ein Händeschütteln der
Repräsentanten weit nach Mitternacht – hatte sich der Konflikt zwischen der EU
und der Türkei um die Anerkennung Zyperns wieder verschärft. Premier Recep
Tayyip Erdogan erklärte, er sehe für die Ratifizierung des Protokolls zur
Ausdehnung der Zollunion auf die neuen EU-Mitgliedstaaten (einschließlich
Zyperns) „keinen Grund zur Eile". Zuvor müsse demnach die EU ihre
Versprechen erfüllen: Das von Erdogan geforderte Ende des Handelsembargos gegen
die nur von Ankara anerkannte Republik Nordzypern und die Auszahlung der von der
EU zugesagten Finanzhilfen für den türkischen Teil Zyperns.
EU-Erweiterungskommissar Olli Rehn hatte dagegen die türkische Regierung
aufgefordert, das Ankara-Protokoll unverzüglich zu ratifizieren.11
Die Verhandlungen mit der Türkei sind in 35 Kapiteln – von
den Menschenrechten bis zum Umweltschutz, vom Arbeitsrecht über das Transport-
und Verkehrsrecht bis zur Landwirtschaft – gegliedert, wobei vor jedem Abschluss
ein einstimmiges Votum aller EU-Mitgliedstaaten erfolgen muss. Die Verhandlungen
– sie werden langwierig und schwierig sein – könnten bis zu 30 Jahre dauern.
Nach den Verhandlungen müssen – aufgrund rechtlicher Bestimmungen (z.B. in
Dänemark, Frankreich, Irland und in der Tschechischen Republik) und auch
politischer Intentionen (z.B. in Österreich) – in manchen Mitgliedstaaten noch
Referenden durchgeführt werden. Bis dahin hat die Türkei Zeit, die Bevölkerungen
der EU-Staaten von der Notwendigkeit ihrer Aufnahme in die EU zu überzeugen. Im
Fall der Türkei wurde mit den eher unproblematischen Bereichen Forschung und
Wissenschaft gefolgt von Bildung und Kultur begonnen. Am 20. Oktober 2005 begann
das Screening, der Abgleich der Gesetze der Türkei und Kroatiens mit dem
rund 80.000 Seiten umfassenden Regelwerk der EU (acquis communautaire).
Am 9. November 2005 veröffentlichte die Europäische
Kommission einen kritischen Fortschrittsbericht für die Türkei. Darin werden der
türkischen Regierung zahlreiche Mängel, vor allem beim Schutz der
Menschenrechte, vorgehalten. Die Türkei wird sich fragen müssen, wie lange sie
ihren Kurden Autonomierechte vorenthalten kann, die sie im Nachbarland Irak
genießen. Die Türkei anerkennt weder ethnische Minderheiten wie die zwölf
Millionen Kurden noch religiöse Minderheiten wie die 20 Millionen Aleviten.
Obwohl die Türkei sich als laizistischer Staat versteht, hat sich de facto der
sunnitische Islam als Mehrheitsbekenntnis durchgesetzt. Zudem leugnet die
türkische Regierung den von den Osmanen 1915 unter der Leitung von
Kriegsminister Enver Pascha an 1,5 Millionen Armeniern begangenen Genozid.
Todesmärsche und Kreuzigungen an Moscheenhöfen standen damals an der
Tagesordnung.
Gemäß dem Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission
erfüllt die Türkei zwar die politischen Kriterien für einen Beitritt
zufriedenstellend, allerdings müssen binnen zweier Jahre fünf folgende
grundlegende Reformen umgesetzt werden:
- Nulltoleranz gegen Folter und Misshandlungen;
- Gewährleistung der Meinungs- und Pressefreiheit;
- Beseitigung von Hindernissen für Nicht-Muslime, deren
Rechte nicht gewährleistet sind. Christen sind in der Türkei rechtlos und der
Willkür der Behörden ausgeliefert.
- Gleichberechtigung für Frauen – Gewalt gegen Türkinnen
bietet Anlass zur Sorge.
- Anerkennung vollständiger Gewerkschaftsrechte.
Seit dem 16. Dezember 2005 musste sich der türkische
Schriftsteller, Träger des Friedenspreises des deutschen Buchhandels (seit
Oktober 2005) und diesjährige Nobelpreisträger für Literatur Orhan Pamuk in
Istanbul vor Gericht wegen folgender Aussage in einem Interview mit dem
Schweizer Tagesanzeiger vom Februar 2005 verantworten: „Man hat 30.000
Kurden umgebracht. Und eine Million Armenier. Und fast niemand traut sich das zu
erwähnen." Gemäß § 301 des seit April 2005 gültigen neuen Strafgesetzbuches
drohen bei öffentlicher Verunglimpfung des Türkentums bis zu 3 Jahre
Haft. Nach heftigem Protest seitens der EU wurde am 22. Januar 2006 der Prozess
eingestellt.
Neben rechtlichen Problemen veranlasst die wirtschaftliche
und politische Situation nach wie vor viele Türken, ihr Land zu verlassen. Nach
Österreich kamen in den Jahren 2002-2005 allein 9.000 Asylanträge aus der
Türkei.12 Österreich hat in den letzten Jahren 80.000 Türken eingebürgert.13
Insgesamt wurden 150 Bereiche genannt, die die Türkei bis 2007 dem EU-Recht
entsprechend angeglichen haben muss. Ökonomisch erfüllt die Türkei laut
Europäischer Kommission erstmals die Bedingungen, um als funktionierende
Marktwirtschaft eingestuft zu werden. Sicherheitspolitisch ist die Türkei
gemeinsam mit Nordamerika und einem Großteil der Staaten Europas als
vollwertiges Mitglied seit 1952 in die NATO eingebunden. Mit den Regionen des
Balkans, des Kaukasus, Zentralasiens, des Mittelmeerraumes und des erweiterten
Mittleren Ostens ist die Türkei historisch, kulturell und wirtschaftlich eng
verbunden. Mit Europa ist die Türkei ebenso politisch, sicherheits- und
wirtschaftspolitisch eng verflochten. Eine starke türkische Minderheit lebt in
Europa. Es liegt nun einzig und allein an der Türkei, die Kriterien für einen
Beitritt in die Union zu erfüllen. Die EU hat die Pflicht, die gewissenhafte
Erfüllung der Beitrittskriterien stets einzufordern – vor allem ohne Kompromisse
in den Bereichen Menschenrechte und Grundfreiheiten, in der Anerkennung
pluralistischer und laizistischer europäischer Werte und in der Zypernfrage.
1 Das türkische Militär putschte aus eigenen Angaben stets
zum Schutze der laizistischen Verfassung.
2 Vgl. Giles Merritt, Turkey´s Generals may be the real obstacle, Herald
Tribune, 18.9.2004.
3 Vgl. Jan Keetman, Positive Signale an die Türkei, in: Die Presse, 7.9.2004,
S. 8.
4 Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Kopenhagen, 21.-22.6.1993.
5 Die Türkei in Europa: Mehr als ein Versprechen?, Bericht der Unabhängigen
Türkei-Kommission, September 2004, S. 49.
6 Aus: Friederike Leibl, Familienkrieg um Neuzuwachs, in: Die Presse,
30.6.2005. S. 4.
7 Aus: Volkes Stimme rät zur Vorsicht, in: EU neu, das Magazin zur Erweiterung
der EU, 15.12.2005, hrsg. von der österreichischen Tageszeitung Die Presse,
8-10, S. 8.
8 Quelle: Eurobarometer, abgedruckt in: Die Presse, 4.10.2005, EU-Bürger gegen
Türkei-Beitritt, S. 1.
9 Ebenda.
10 Aus: Franziska Annerl, EU-Parlament sagt ja zur Türkei, in: Die Presse,
29.9.2005, S. 4; und: Wolfgang Tucek, Ja zu Türkei-Gesprächen, aus: Wiener
Zeitung.at, Onlinedienst der Wiener Zeitung, 29.9.2005.
11 Aus: Türkei stellt Bedingungen – "Eine Provokation für die EU", in: Die
Presse, 8.10.2005, S. 5.
12 So der damalige österreichische Nationalratspräsident Andreas Khol während
der ORF-Diskussionssendung „Offen gesagt", 9.10.2005, 23:07 Uhr.
13 Aus: Volkes Stimme rät zur Vorsicht, 15.12.2005, 8-10, S. 10.
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