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Die wechselhaften Beziehungen der Türkei zur Europäischen Staatengemeinschaft

Gunther HAUSER

Seit 1949 bzw. 1952, als die Türkei Mitglied des Europarates bzw. der NATO wurde, standen die Beziehungen zwischen der Türkei und Westeuropa ganz im Zeichen der gemeinsamen Sicherheit. Während des Kalten Krieges hatte die Türkei die Rolle, als NATO-Mitglied gemeinsam mit den europäischen Verbündeten der sowjetischen Bedrohung massiv entgegenzuwirken. Für den Fall einer konventionellen Verteidigung hatten die USA die Türkei zu einer der stärksten Mächte innerhalb der NATO aufgerüstet.

Im Juni 1959 suchte die Türkei um Mitgliedschaft in der EWG – der damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft - an. Nach einer durch den Militärputsch von 1960 verursachten Verzögerung wurde zunächst 1963 in Ankara zwischen der Türkei und der EWG das Assoziationsabkommen unterzeichnet. Es trat am 1. Dezember 1964 in Kraft. Der Präsident der EWG-Kommission, Prof. Walter Hallstein, hob am 12. September 1963 anlässlich der Unterzeichnung des Assoziationsabkommens mit der Türkei (Ankara-Übereinkommen) hervor: «La Turquie fait partie de l‘Europe» - die Türkei ist Teil Europas.

Ziel des Ankara-Abkommens war es zunächst, Westeuropa mit der Türkei nach der Berlin-Krise von 1961 und der Kuba-Krise von 1962 politisch und wirtschaftlich enger zu binden und eine Zollunion zu schaffen. Am 1. Januar 1996 ist das letzte Assoziationsabkommen in Kraft getreten. Ausgenommen davon sind Agrarprodukte, Kohle und Stahlprodukte. Industrieprodukte aus der Türkei, einschließlich entwickelter Agrar-, Kohle- und Stahlprodukte, profitieren vom paneuropäischen Kumulationssystem für Ursprungsprodukte (pan-European system of cumulation).

Während in den vergangenen vierzig Jahren in der Türkei dreimal die Regierung auf Grund von Militärputschen gestürzt wurde (1960, 1971, 1980)1 , befindet sich diese seit einigen Jahren auf „Europakurs".2  Am 14. April 1987 hatte die Türkei zunächst die Mitgliedschaft in der EG beantragt. Die Europä-ische Kommission benötigte bis Dezember 1989, um ein Gutachten zu erstellen, das zwei Monate danach vom Europäischen Rat bewilligt wurde. Darin wurden Beitrittsverhandlungen aus mehreren Gründen verweigert. Zudem hieß es seitens der damaligen Zwölfergemeinschaft, dass durch die Annahme der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) die EG große Veränderungen durchmache und es daher unpassend sei, sich zu diesem Zeitpunkt auf Beitrittsverhandlungen einzulassen.

Das Problem um die Anerkennung der Republik Zypern als souveräner Staat, der Rückzug von 40.000 Soldaten aus Zypern, die Anerkennung der Kurden als nationale Minderheit sowie der Genozid an den Armeniern (1915-1917) stellen bis heute scheinbar unüberwindbare Hürden bei den Verhandlungen mit der EU dar. Allein in den späten achtziger Jahren und vor allem zu Beginn der neunziger Jahre wurden insgesamt 3.688 kurdische Dörfer und Siedlungen zerstört. Die türkischen Regierungen gestatteten ca. 380.000 Flüchtlingen auf Jahre hinaus keine Rückkehr in ihre heimischen Gebiete. Mittlerweile existiert zwar die Möglichkeit einer Rückkehr, die bisherige staatliche Hilfe reicht hiefür allerdings nicht aus.3  Weitere Defizite der Türkei liegen in der immer noch nicht erfolgten Gleichbehandlung nichtmuslimischer Religionsgemeinschaften und im Strafrecht.

Seit dem EU-Gipfel der Staats- und Regierungschefs in Helsinki im Dezember 1999 ist die Türkei Beitrittskandidat. Der Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2000 hielt damals fest, dass die Türkei noch nicht die Kopenhagener Kriterien4  aus dem Jahr 1993 erfüllt, die wie folgt lauten:

- Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung von Menschenrechten;

- Funktionsfähige Marktwirtschaft;

- Fähigkeit zur Übernahme aller Verpflichtungen der Marktwirtschaft.

Zudem ist die Türkei in der Implementierung der ins-titutionellen Reform zur Demokratiebildung und zur Schaffung rechtsstaatlicher Strukturen zu langsam. Korruption bleibt nach wie vor ein Hauptproblem der Verwaltung. Desweiteren sind die Bedingungen für eine praktizierbare freie Marktwirtschaft noch nicht geschaffen worden – so in den Bereichen Bankenwesen, Landwirtschaft und Staatsbetriebe, obwohl große Teile der türkischen Wirtschaft innerhalb der Zollunion mit der EU mittlerweile wettbewerbsfähig sind.

Mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Kopenhagen (Dezember 2002) eröffneten die EU-Staats- und Regierungschefs der Türkei erstmals eine konkrete Aussicht auf Beitrittsverhandlungen, mehr als vierzig Jahre nachdem diese im Juli 1959 eine Assoziation mit der EWG beantragt hatten. Die Diskussion um die Zugehörigkeit der Türkei zu Europa bestimmte die tagespolitischen Auseinandersetzungen: Artikel 1 des Vertrags über eine Verfassung für Europa legt in Übereinstimmung mit den Römer Verträgen von 1957 fest: „Die Union steht allen europäischen Staaten offen, die ihre Werte achten und sich verpflichten, ihnen gemeinsam Geltung zu verschaffen." Der Europarat nahm bereits im August 1949 die Türkei als Vollmitglied auf, nur wenige Monate, nachdem der Londoner Vertrag unterzeichnet wurde: „Was die europäischen Referenzen der Türkei betrifft, ist sie als ein eurasisches Land anzusehen, dessen Kultur und Geschichte eng mit Europa verbunden ist, mit einer starken europäischen Orientierung und einer europäischen Berufung, die seit Jahrzehnten von den Regierungen Europas akzeptiert wird."

Die EU benötigt eine stabile, demokratische und wohlhabende Türkei. Die Bedingungen vor den Beitrittsverhandlungen waren:

- Zustimmung der türkischen Regierung bei der Erweiterung der Zollunion auf die Republik Zypern. Dies geschah zögerlich am 1. August 2005. Zypriotische Handelsschiffe und Flugzeuge dürfen jedoch nach wie vor nicht in den türkischen Hoheitsraum einfahren bzw. –fliegen.

- Neudefinition der Beziehungen zwischen der Türkei und ihrer Nachbarstaaten: Ankara muss im Hinblick auf offene Konflikte mit Griechenland und Armenien an gutnachbarschaftlichen Beziehungen arbeiten.

- Umsetzung notwendiger demokratischer und rechtsstaatlicher Reformen.6 

Der Verhandlungsprozess mit der Türkei gestaltet sich weiterhin als äußerst schwierig. Zudem sind große Teile der EU-Bevölkerung gegen eine Aufnahme des eurasischen Landes in die Union: 2005 sprachen sich laut Pressemeldungen an die 80 Prozent der österreichischen Bevölkerung gegen die Aufnahme von Verhandlungen mit der Türkei aus, in Deutschland waren es 74 Prozent, in Luxemburg 72 Prozent und in Frankreich 70 Prozent. Die Bevölkerungen in Griechenland und auf Zypern waren zu dieser Zeit zu 70 Prozent bzw. zu 80 Prozent gegen eine Aufnahme der Türkei in die EU. Als Motive nennen die Gegner die Gefahr einer massiven Immigration sowie die Unvereinbarkeit zwischen dem christlichen Europa und der islamischen Türkei.7  Die Regierungen von Griechenland und Zypern plädierten dagegen für eine Aufnahme des eurasischen Landes in die EU und hofften in diesem Zusammenhang, dass während der Beitrittsverhandlungen die Türkei schließlich doch in der Ägäis und in der Frage der Teilung Zyperns Kompromissbereitschaft zeigt.8  Ca. 75 Prozent der türkischen Bevölkerung würden einen EU-Beitritt ihres Landes befürworten, wobei als hauptsächliches Motiv die Erwartung wirtschaftlicher Vorteile angegeben wird.9 

Bei den Regierungen einiger EU-Mitgliedstaaten stieg der Druck, im Falle der Türkei Alternativen zur Mitgliedschaft zu suchen. Vor allem aus Frankreich, Österreich und abgeschwächt aus den Niederlanden kam die Forderung nach neuen Optionen, wobei sich das Konzept der deutschen Unionsparteien zur „privilegierten Partnerschaft" aufdrängte. CDU-Parteiobfrau Angela Merkel erhoffte sich dazu Unterstützung vom damaligen Bundeskanzler Wolfgang Schüssel, der von der Europäischen Volkspartei (EVP) zum Koordinator in der Türkei-Frage bestellt wurde. Die Befürworter einer Vollmitgliedschaft der Türkei in der EU sind zwar auf Regierungsebenen in der Mehrheit, so galt es deshalb als unwahrscheinlich, dass die „privilegierte Partnerschaft" im EU-Gipfelbeschluss enthalten sein wird.

Das Europäische Parlament stimmte mit klarer Mehrheit – 356 zu 181 – der Resolution für den Verhandlungsstart mit der Türkei am 3. Oktober 2005 zu. 125 Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Unter den 181 Abgeordneten, die sich dagegen ausgesprochen hatten, befanden sich auch die gesamte österreichische ÖVP-Delegation und sechs der sieben SPÖ-Abgeordneten. Die Entscheidung des Europäischen Parlaments ist zwar nicht bindend, die politische Bedeutung der Abstimmung blieb jedoch unumstritten. Das Europäische Parlament verlangte jedoch, dass die türkische Regierung die Morde und Massaker an Armeniern während des Ersten Weltkrieges als Genozid anerkennt, bevor die Türkei in die EU aufgenommen wird. Außerdem wurde auf Antrag der EVP die Ratifizierung des Ankara-Protokolls, das die Zollunion der Türkei mit der EU auf die zehn neuen EU-Mitgliedstaaten ausweitet, erneut verschoben. Der Grund dafür war die Weigerung der Türkei, die Flug- und Seehäfen für zypriotische Flugzeuge und Schiffe zu öffnen. Solange die Türkei die Umsetzung der Zollunion nicht gewährleiste und Zypern nicht anerkenne, werde das Europäische Parlament das Protokoll nicht verabschieden, betonte der EVP-Vorsitzende Hans-Gert Pöttering. Ein Antrag Österreichs zur Verankerung von Alternativen zum Vollbeitritt der Türkei fand keine Mehrheit.10  In Österreich forderte vor allem die SPÖ die privilegierte Partnerschaft mit der Türkei, die ÖVP schloss sich dieser Bedingung an.

Die 25 EU-Außenminister haben nach 22-stündigen Verhandlungen mit der österreichischen Außenministerin Ursula Plassnik (ÖVP), die den Verhandlungsprozess verzögerte, am 3. Oktober 2005 spätnachmittags dem Beginn von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei zugestimmt. Das Ziel des Vollbeitritts der Türkei wird von der österreichischen Regierung seither nicht mehr in Frage gestellt. Konkrete Alternativen dazu sind in den Verhandlungsrahmen nicht aufgenommen worden. In diesem Zusammenhang hat sich auch die türkische Regierung durchgesetzt, die sich gegen Alternativen zu einem Beitritt aussprach. Österreich hatte alle seine Vorbehalte aufgegeben. Auch Zypern hatte keine Vorbehalte mehr. Plassnik hatte zwar erklärt, dass sich Österreich von niemandem einschüchtern lasse, zugleich aber eine vorsichtige Kurskorrektur in der österreichischen Position eingeleitet. Sie betonte, dass die Verhandlungen auf der Basis eines Beitritts geführt würden. Zugleich erreichte sie, dass die Aufnahmefähigkeit der EU im Verhandlungsrahmen ein stärkeres Gewicht erhält. Am 4. Oktober 2005 mitternachts (in Großbritannien war noch der 3. Oktober) läuteten die Außenminister der EU und der Türkei in Luxemburg formell die Beitrittsverhandlungen ein. Danach begann auch die offizielle Eröffnung der Beitrittsgespräche mit Kroatien. Drei Tage nach dem offiziellen Start der Beitrittsverhandlungen – dieser war nicht viel mehr als ein Händeschütteln der Repräsentanten weit nach Mitternacht – hatte sich der Konflikt zwischen der EU und der Türkei um die Anerkennung Zyperns wieder verschärft. Premier Recep Tayyip Erdogan erklärte, er sehe für die Ratifizierung des Protokolls zur Ausdehnung der Zollunion auf die neuen EU-Mitgliedstaaten (einschließlich Zyperns) „keinen Grund zur Eile". Zuvor müsse demnach die EU ihre Versprechen erfüllen: Das von Erdogan geforderte Ende des Handelsembargos gegen die nur von Ankara anerkannte Republik Nordzypern und die Auszahlung der von der EU zugesagten Finanzhilfen für den türkischen Teil Zyperns. EU-Erweiterungskommissar Olli Rehn hatte dagegen die türkische Regierung aufgefordert, das Ankara-Protokoll unverzüglich zu ratifizieren.11 

Die Verhandlungen mit der Türkei sind in 35 Kapiteln – von den Menschenrechten bis zum Umweltschutz, vom Arbeitsrecht über das Transport- und Verkehrsrecht bis zur Landwirtschaft – gegliedert, wobei vor jedem Abschluss ein einstimmiges Votum aller EU-Mitgliedstaaten erfolgen muss. Die Verhandlungen – sie werden langwierig und schwierig sein – könnten bis zu 30 Jahre dauern. Nach den Verhandlungen müssen – aufgrund rechtlicher Bestimmungen (z.B. in Dänemark, Frankreich, Irland und in der Tschechischen Republik) und auch politischer Intentionen (z.B. in Österreich) – in manchen Mitgliedstaaten noch Referenden durchgeführt werden. Bis dahin hat die Türkei Zeit, die Bevölkerungen der EU-Staaten von der Notwendigkeit ihrer Aufnahme in die EU zu überzeugen. Im Fall der Türkei wurde mit den eher unproblematischen Bereichen Forschung und Wissenschaft gefolgt von Bildung und Kultur begonnen. Am 20. Oktober 2005 begann das Screening, der Abgleich der Gesetze der Türkei und Kroatiens mit dem rund 80.000 Seiten umfassenden Regelwerk der EU (acquis communautaire).

Am 9. November 2005 veröffentlichte die Europäische Kommission einen kritischen Fortschrittsbericht für die Türkei. Darin werden der türkischen Regierung zahlreiche Mängel, vor allem beim Schutz der Menschenrechte, vorgehalten. Die Türkei wird sich fragen müssen, wie lange sie ihren Kurden Autonomierechte vorenthalten kann, die sie im Nachbarland Irak genießen. Die Türkei anerkennt weder ethnische Minderheiten wie die zwölf Millionen Kurden noch religiöse Minderheiten wie die 20 Millionen Aleviten. Obwohl die Türkei sich als laizistischer Staat versteht, hat sich de facto der sunnitische Islam als Mehrheitsbekenntnis durchgesetzt. Zudem leugnet die türkische Regierung den von den Osmanen 1915 unter der Leitung von Kriegsminister Enver Pascha an 1,5 Millionen Armeniern begangenen Genozid. Todesmärsche und Kreuzigungen an Moscheenhöfen standen damals an der Tagesordnung.

Gemäß dem Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission erfüllt die Türkei zwar die politischen Kriterien für einen Beitritt zufriedenstellend, allerdings müssen binnen zweier Jahre fünf folgende grundlegende Reformen umgesetzt werden:

- Nulltoleranz gegen Folter und Misshandlungen;

- Gewährleistung der Meinungs- und Pressefreiheit;

- Beseitigung von Hindernissen für Nicht-Muslime, deren Rechte nicht gewährleistet sind. Christen sind in der Türkei rechtlos und der Willkür der Behörden ausgeliefert.

- Gleichberechtigung für Frauen – Gewalt gegen Türkinnen bietet Anlass zur Sorge.

- Anerkennung vollständiger Gewerkschaftsrechte.

Seit dem 16. Dezember 2005 musste sich der türkische Schriftsteller, Träger des Friedenspreises des deutschen Buchhandels (seit Oktober 2005) und diesjährige Nobelpreisträger für Literatur Orhan Pamuk in Istanbul vor Gericht wegen folgender Aussage in einem Interview mit dem Schweizer Tagesanzeiger vom Februar 2005 verantworten: „Man hat 30.000 Kurden umgebracht. Und eine Million Armenier. Und fast niemand traut sich das zu erwähnen." Gemäß § 301 des seit April 2005 gültigen neuen Strafgesetzbuches drohen bei öffentlicher Verunglimpfung des Türkentums bis zu 3 Jahre Haft. Nach heftigem Protest seitens der EU wurde am 22. Januar 2006 der Prozess eingestellt.

Neben rechtlichen Problemen veranlasst die wirtschaftliche und politische Situation nach wie vor viele Türken, ihr Land zu verlassen. Nach Österreich kamen in den Jahren 2002-2005 allein 9.000 Asylanträge aus der Türkei.12  Österreich hat in den letzten Jahren 80.000 Türken eingebürgert.13  Insgesamt wurden 150 Bereiche genannt, die die Türkei bis 2007 dem EU-Recht entsprechend angeglichen haben muss. Ökonomisch erfüllt die Türkei laut Europäischer Kommission erstmals die Bedingungen, um als funktionierende Marktwirtschaft eingestuft zu werden. Sicherheitspolitisch ist die Türkei gemeinsam mit Nordamerika und einem Großteil der Staaten Europas als vollwertiges Mitglied seit 1952 in die NATO eingebunden. Mit den Regionen des Balkans, des Kaukasus, Zentralasiens, des Mittelmeerraumes und des erweiterten Mittleren Ostens ist die Türkei historisch, kulturell und wirtschaftlich eng verbunden. Mit Europa ist die Türkei ebenso politisch, sicherheits- und wirtschaftspolitisch eng verflochten. Eine starke türkische Minderheit lebt in Europa. Es liegt nun einzig und allein an der Türkei, die Kriterien für einen Beitritt in die Union zu erfüllen. Die EU hat die Pflicht, die gewissenhafte Erfüllung der Beitrittskriterien stets einzufordern – vor allem ohne Kompromisse in den Bereichen Menschenrechte und Grundfreiheiten, in der Anerkennung pluralistischer und laizistischer europäischer Werte und in der Zypernfrage.

 1 Das türkische Militär putschte aus eigenen Angaben stets zum Schutze der laizistischen Verfassung.
 2 Vgl. Giles Merritt, Turkey´s Generals may be the real obstacle, Herald Tribune, 18.9.2004.
 3 Vgl. Jan Keetman, Positive Signale an die Türkei, in: Die Presse, 7.9.2004, S. 8.
 4 Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Kopenhagen, 21.-22.6.1993.
 5 Die Türkei in Europa: Mehr als ein Versprechen?, Bericht der Unabhängigen Türkei-Kommission, September 2004, S. 49.
 6 Aus: Friederike Leibl, Familienkrieg um Neuzuwachs, in: Die Presse, 30.6.2005. S. 4.
 7 Aus: Volkes Stimme rät zur Vorsicht, in: EU neu, das Magazin zur Erweiterung der EU, 15.12.2005, hrsg. von der österreichischen Tageszeitung Die Presse, 8-10, S. 8.
 8 Quelle: Eurobarometer, abgedruckt in: Die Presse, 4.10.2005, EU-Bürger gegen Türkei-Beitritt, S. 1.
 9 Ebenda.
 10 Aus: Franziska Annerl, EU-Parlament sagt ja zur Türkei, in: Die Presse, 29.9.2005, S. 4; und: Wolfgang Tucek, Ja zu Türkei-Gesprächen, aus: Wiener Zeitung.at, Onlinedienst der Wiener Zeitung, 29.9.2005.
 11 Aus: Türkei stellt Bedingungen – "Eine Provokation für die EU", in: Die Presse, 8.10.2005, S. 5.
 12 So der damalige österreichische Nationalratspräsident Andreas Khol während der ORF-Diskussionssendung „Offen gesagt", 9.10.2005, 23:07 Uhr.
 13 Aus: Volkes Stimme rät zur Vorsicht, 15.12.2005, 8-10, S. 10.

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