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Das Haus Lindengasse 40
Geschichte des Eigentümers Albert Pollak und seiner Familie – Enteignung
und RestitutionTina WALZER
Das Haus Wien 7, Lindengasse 40 wurde im Jahr 1857 erbaut und
stand seit 1936 im Eigentum von Albert Pollak. In der NS-Zeit wurde es
enteignet, zu Jahresbeginn 1949 an Albert Pollaks Erben rückgestellt. Heute ist
das „Grüne Haus" von den Wiener Grünen als Bürogebäude angemietet. Sie haben am
4. August 2006 am Haus Lindengasse 40 eine Gedenktafel für Albert Pollak
angebracht1 .
Albert Pollak, Generaldirektor der Allgemeinen Wollhandels-
AG, verbrachte den Großteil seines Lebens in Wien. Er blieb unverheiratet und
kinderlos und widmete sein Leben als feinsinniger Sammler mit vielfältigem
Interesse der Kunst. Pollaks Mietwohnung in der Singerstraße ebenso wie seine
Villa in der Hinterbrühl gaben den repräsentativen Rahmen für seine exquisite
Kunstsammlung. Daneben besaß er drei Zinshäuser, darunter auch das Haus in der
Lindengasse. Sämtliche Liegenschaften waren lastenfrei.2 Nach der
Machtübernahme der Nationalsozialisten in Österreich wurde Albert Pollak
praktisch über Nacht zum Verfolgten: Denn er war einer von Tausenden, die von
den Nazis „der Abstammung gemäß als Jude" gebrandmarkt, und in der Folge
beraubt, verfolgt und vertrieben wurden. Jeder „Jude" nach den Nürnberger
Rassegesetzen, ob arm ob reich, berühmt oder unbekannt, wurde durch das
NS-Regime systematisch und vollständig beraubt. Dies war einer der größten
organisierten Raubzüge in der Geschichte. Albert Pollak musste, so wie Tausende
andere, sein gesamtes Vermögen mit einem Formular bei der für die Enteignungen
geschaffenen NS- „Vermögensverkehrs-Stelle" angeben.3 Praktisch hatte ab diesem
Moment der Eigentümer keine Verfügungsgewalt mehr über sein Hab und Gut. Nun
machten die NS-Behörden damit, was sie wollten. Am 17. Mai 1938 wurde Albert
Pollak für über einen Monat verhaftet und erst am 25. Juni wieder freigelassen.
Nun musste er sofort sein gesamtes Vermögen den NS-Behörden deklarieren: Von
Bankkonten und Wertpapieren bis zum letzten Manschettenknopf mussten sämtliche
Besitztümer angegeben werden; die Verfügungsgewalt darüber hatten nun
ausschließlich die NS-Behörden, die alsbald als sogenannte Reichsflucht-Steuer
ein Viertel des Gesamtvermögens einforderten - das waren immerhin 102.187,00.-
Reichsmark.4 Diese Steuer war vom NS-Regime als Instrument der Enteignung
Verfolgter erfunden worden. Die Reichsfluchtsteuerforderung wurde durch
Eintragung von Pfandrechten auf Pollaks Immobilien 1939 sichergestellt.5 Albert
Pollak selbst wurde im November 1938 aus Wien vertrieben und floh zunächst in
seine Geburtsstadt Bielitz in Polen. Als ihm klar wurde, dass er auch dort nicht
sicher war floh er weiter nach Holland, wo er am 17. Jänner 1943 im Alter von 64
Jahren starb.
Haus Wien 7, Lindengasse 40.
Foto: Norbert Novak, mit freundlicher Genehmigung der Wiener Grünen
Während Albert Pollak unmittelbar nach dem „Anschluß"
verhaftet war, hatte die Gestapo seine Wohnung versiegeln lassen und einen
großen Teil seines Vermögens beschlagnahmt.6 Lange nach Pollaks Vertreibung
zeigte die Gestapo Pollak wegen angeblicher „Förderung volks- und
staatsfeindlicher Bestrebungen während seines Aufenthaltes in der Ostmark" beim
Innenministerium an. Daraufhin wurde im März 1940 schließlich das gesamte
stehende und liegende Vermögen samt aller Rechte und Ansprüche Albert Pollaks
von der Gestapo zugunsten des Landes Österreich (Reichsgau Wien) „eingezogen".7
Gemäß einer Gestapo- Anordnung durfte über das eingezogene Vermögen Allbert
Pollaks nur mehr mit Zustimmung des Oberfinanzpräsidenten Wien und des Landes
Österreich (Reichsgau Wien) verfügt werden.8 Die
Wohnungseinrichtungsgegenstände Albert Pollaks aus der Wohnung in der
Singerstraße wurden am 16. 9. 1941 im Dorotheum versteigert, der
Versteigerungserlös von 14.599,94.- Reichsmark an die Stadt Wien ausgefolgt. Die
Immobilien wurden ebenfalls von der Stadt Wien übernommen.9
Restitution
Auch die Schicksale der Familienangehörigen Albert Pollaks
sind eine Geschichte der vollständigen Enteignung, Verfolgung und Vertreibung.
Pollak hatte zwei Brüder und zwei Schwestern. Die Schwestern, ein Bruder sowie
eine Nichte und ein Neffe überlebten den Holocaust, lebten nach dem Krieg in
Frankreich, England und Argentinien und strengten als Pollaks Erben ab 1947
Verfahren zur Rückstellung des Vermögens ihres Bruders bzw. Onkels an. Relativ
schnell, noch 1947, anerkannte die Finanzlandesdirektion deren Anspruch auf
Rückstellung des entzogenen Vermögens als gerechtfertigt. 10
Die Finanzlandesdirektion erkannte insbesondere, dass die Stadt Wien keinen
Ersatzanspruch auf Bezahlung der Reichsfluchtsteuer geltend machen könne: „Die
Reichsfluchtsteuer ist als eine zu Unrecht eingehobene Abgabe anzusehen (§1 Abs.
5 des Ersten Rückstellungsgesetztes), und kann deren Rückforderung nur vom
Deutschen Reich (als dem zu Unrecht empfangenden Teil) verlangt werden."11 Die
Bezahlung der Reichsfluchtsteuer sei keine Aufwendung, für die der geschädigte
Eigentümer aufzukommen habe, hatten auch die Anwälte der Erben in ihrem
Rückstellungsantrag ausgeführt.12 Wien erhob sofort Einspruch beim zuständigen
Ministerium für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung. Die Stadt Wien
forderte von Albert Pollaks Erben vor allem Entschädigung für Auslagen, die der
Verwaltung im Zusammenhang mit der Bezahlung der Reichsfluchtsteuer entstanden
wären und argumentierte in ihrer Berufung: Die Reichsfluchtsteuer sei „keine
diskriminierende Abgabe". Denn sie sei „jedem auferlegt worden, der das Reich
verließ." 13 (sic!) Kein Wort darüber, dass es sich um politisch und rassisch
Verfolgte handelte, die auf der Flucht waren, um ihr Leben zu retten. Das
Ministerium für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung gab dem Einspruch
Wiens statt, hob den Bescheid der Finanzlandesdirektion auf und wies den
Rückstellungsanspruch der Erben ab. Das Ministerium gab der Argumentation der
Stadt Wien Recht: Das entzogene Vermögen Albert Pollaks stehe im Eigentum der
Stadt Wien als Ortsgemeinde, daher handle es sich NICHT um Vermögen des früheren
Reichsgaues Wien. Die Finanzlandesdirektion sei daher unzuständig, weshalb das
Rückstellungsverfahren vor einer anderen Rückstellungsbehörde zu führen sei. Das
Ministerium hob daher den von der Stadt Wien angefochtenen Bescheid auf und wies
den gestellten Rückstellungsanspruch der Erben zurück.14
Nun musste Albert Pollaks Familie ein neues Verfahren vor der
Rückstellungskommission des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien
anstrengen. Für sie bedeutete das weitere Kosten, jahrelanges Warten und Bangen,
Einkommensverlust. Dieses Verfahren endete mit einem Vergleich zwischen den
Erben und der Stadt Wien. Die Immobilien wurden an Pollaks Familie rückgestellt,
das Pfandrecht auf die Reichsfluchtsteuer grundbücherlich gelöscht. Im Vergleich
zu anderen Rückstellungsverfahren macht dieser Rückstellungsvergleich zwischen
Rückstellungswerbern und Rückstellungsgegnerin einen für die Antragsteller
günstigen Eindruck. Eine endgültige Bewertung, ob es sich um eine gerechte oder
faire Lösung handelte, ist nicht möglich, da keine Aufzeichnungen über die
Hausverwaltung der Liegenschaften vorhanden und daher Erträgnisse, Auslagen und
wirtschaftliche Sinnhaftigkeit der Verwaltung der Immobilien seit 1940 nicht
nachvollziehbar sind.15 Zwei Jahre nach der Rückstellung verkaufte Pollaks
Familie das Haus Lindengasse 40.16
Die Kunstsammlung Albert Pollak
Albert Pollak bewahrte seine umfangreiche Kunstsammlung vor
allem in der Wohnung in der Wiener Singerstraße auf. Aber auch in seiner Villa
in der Hinterbrühl bei Mödling waren wertvolle Stücke ausgestellt. Unmittelbar
nach dem „Anschluß" im Frühjahr 1938, während Albert Pollak von den neuen
Machthabern verhaftet und im Gefängnis war, wurde seine Wohnung in der
Singerstraße versiegelt und in der Folge vollständig ausgeräumt. Insbesondere
die zahlreichen Objekte seiner wertvollen Kunstsammlung standen im Mittelpunkt
des Interesses. Sie wurden vor Ort verpackt, abgeholt und in Verwahrung der
Zentralstelle für Denkmalschutz gebracht. Der Wiener Magistrat hatte mittels
eines „Sicherstellungsbescheides" Albert Pollaks in Wien verbliebene
Kunstsammlung wegen der „Gefahr der Verbringung dieser Gegenstände ins Ausland"
sicherstellen lassen. So sollte einem Ausfuhransuchen des ursprünglichen
Eigentümers entgegengewirkt werden. 17
Von dort aus wurde die Sammlung mittels Wunschlisten unentgeltlich verteilt: 13
Museen in ganz Österreich übernahmen zwischen 1941 und 1942 Kunstgegenstände aus
dem ehemaligen Eigentum Albert Pollaks vom Denkmalamt.18 Noch aus Bielsko,
wohin sich Albert Pollak zunächst geflüchtet hatte, richtete der Vertriebene ein
Schreiben an die Zentralstelle für Denkmalsschutz und versuchte, seine
Kunstsammlung zu retten. In berührenden Worten schildert Pollak seine Liebe zur
Kunst, verteidigt seinen Eigentumstitel und bittet die Behörde um ihren Schutz
und Beistand. Sie wurden ihm nicht gewährt.19
In diesem eleganten Gründerzeit-Gebäude in der Wiener
Singerstraße Nr. 27 hatte Albert Pollak eine Mietwohnung. Der überwiegende Teil
seiner Kunstsammlung war hier untergebracht. Foto: Tina Walzer
Auch Albert Pollaks Kunstsammlung musste nach 1945 gemäß
Rückstellungsbescheiden an seine Erben zurückgestellt werden. Allerdings
gelangten die Erben nicht mehr in den Besitz der vollständigen Sammlung. Ein
Teil der Kunstsammlung blieb in der Nachkriegszeit verschwunden und konnte daher
nicht zurückgestellt werden. Andere Objekte wiederum musste Albert Pollaks
Familie an Museen schenken, um die Bewilligung zur Ausfuhr der rückgestellten
Kunstwerke aus Österreich zu erlangen: Nachdem Kunstobjekte aus der Sammlung
Albert Pollak an sie per Bescheid rückgestellt waren, suchten die Erben um
Genehmigung der Ausfuhr in ihre neue Heimat an. Bevor das Bundesdenkmalamt diese
Genehmigung erteilte, fragte die Behörde zunächst bei den einzelnen Museen an,
ob diese Erwerbungswünsche bezüglich der rückgestellten Objekte hätten. In
diesem Falle wurden die begehrten Kunstgegenstände für die Ausfuhr gesperrt.
Immerhin wies das Bundesdenkmalamt die Museen darauf hin, es sähe sich
außerstande die Erben dazu zu veranlassen, sämtliche gewünschten Objekte
geschenkweise zu überlassen. Die Museen könnten einen Teil geschenkt bekommen,
den Rest müßten sie kaufen.20 Da die Objekte auf diese Weise nicht dem
internationalen Kunstmarkt angeboten werden konnten, waren die Preise
entsprechend gering. In einem Schreiben der Erben an das Bundesdenkmalamt vom 6.
September 1951 werden in 14 Positionen Kunstgegenstände aufgelistet, die die
Familie nach erteilter Ausfuhrgenehmigung für rückgestellte Teile der Sammlung
Albert Pollaks im Gegenzug an österreichische Museen unentgeltlich widmete.21
Heute sind Verfahren zur Rückstellung von Objekten aus der Kunstsammlung Albert
Pollaks nach dem Kunstrestitutionsgesetz von 1998 anhängig.
Albert Pollak und seine Familie – Versuch
einer Rekonstruktion
Albert Pollak (16.12.1878 – 17.1.1943) wurde in Bielitz
(heute Bielsko) in Polen geboren. Seine Ausbildung erhielt er in Textilbetrieben
in Frankreich, Belgien und Deutschland. In mittlerem Alter wurde er als
Generaldirektor der Allgemeinen Wollhandels-A.G. nach Wien berufen, wo er bis zu
seiner Vertreibung im November 1938 lebte. Er bewohnte eine großzügige
Gründerzeit-Wohnung in der Singerstraße 27 und besaß daneben eine
Sommerfrische-Villa in der idyllischen Hinterbrühl bei Mödling. Die fehlende
Familie ersetzte ihm seine exquisite Kunstsammlung: „Ich stehe im Leben allein,
und diese Dinge waren dazu bestimmt, mein einsames Dasein zu verschönern",
schrieb er 1939, nachdem ihm alles geraubt worden war. Noch zu dieser Zeit
glaubte er an die Prinzipien des Rechtsstaates und versuchte seine Rechte zu
verteidigen:
„Ich habe jedes einzelne Stück meiner Sammlung legal
erworben. Ich bin niemals mit irgendeiner Bestimmung des Gesetzes auch nur im
Entferntesten in Konflikt geraten." Die Beschlagnahme durch Gestapo bzw.
Kriminalpolizei sei durch nichts gerechtfertigt. Und weiter: „Mein Besitz ist
nicht österreichisches Kulturgut – weder seiner Herkunft nach, noch nach den
persönlichen Verhältnissen seines Eigentümers. Ich bin polnischer Staatsbürger.
Es geht nicht an, daß man in dieser Weise in das Eigentum eines Ausländers
eingreift." Pollak nahm sich kein Blatt vor den Mund: „Desgleichen würde
primitiven Rechtsbegriffen und allen Gepflogenheiten des internationalen
Verkehrs widersprechen." In seiner Not appellierte er an das josephinisch
geschulte Pflichbewusstsein der Denkmalschutzbehörde: „Ich wende mich an das
Denkmalamt, weil ich von dieser Stelle Schutz und Beistand erwarte. Denn gerade
dieses Amt hat die Aufgabe, dem Staate Werte zu erhalten, aber andererseits auch
zu verhindern, dass in dem ihm vorbehaltenen Bereiche ein Unrecht geschehe." 22
Schutz und Beistand wurden Albert Pollak verwehrt. Er musste
vor den Nazis auch aus seiner Heimatstadt flüchten und starb im holländischen
Exil, als er selbst dort nicht mehr vor ihnen sicher war. Die näheren Umstände
seines Todes sind nicht bekannt. Albert Pollak war erst 65 Jahre alt.
Helene Bruckner, geb. Pollak, geb. am 2. 7. 1877 in
Bielitz, Polen, war eine der beiden älteren Schwestern von Albert Pollak. Sie
lebte bis 1938 im eleganten Wiener Diplomatenviertel, Reisnerstraße 14. Am 12.
7. 1938 mußte sie nach Italien flüchten und gelangte 1941 schließlich nach
Argentinien. Ihr Sohn Philipp kam am 17. 11. 1905 in Wien zur Welt und lebte bis
1938 bei seinen Eltern in der Wohnung Reisnerstraße 14. Er schloß in Wien sein
Doktorats-Studium ab und hatte als kaufmännischer Angestellter eine Stelle bei
der Anilin Chemie A.G. am Heumarkt. Am 30. Juni 1938 floh er aus Österreich nach
Frankreich, dann weiter nach England. Schließlich kam er im April 1939 nach
Argentinien. Die zweite Schwester Albert Pollaks, Gisela Klauber (21. 4. 1875 –
21. 8. 1956), geb. in Bielitz, Polen, lebte ebenfalls in Wien, in der
Liechtensteinstraße 42. Gerda Betz (18. 4. 1909 – 19. 9. 1991) geboren in
Troppau, war ihr einziges Kind und kam in Troppau auf die Welt. Am 15. Februar
1939 kam Gerda Betz auf ihrer Flucht vor den Nazis nach England. Über die beiden
Brüder Albert Pollaks, Heinrich und Jakob, ist kaum etwas bekannt. Beide kamen
ebenfalls in Bielsko, Polen zur Welt. Heinrich Pollak (12. 2. 1883 – 19. 6.
1966) lebte vor 1938 in der Wiener Mariahilfer Straße. Per 31. Juli 1938 wurde
er ohne Kündigungsgeld und ohne Abfertigung entlassen. Jakobs Sohn Karl, geb. am
3. 8. 1903, übersiedelte im Oktober 1932 zunächst noch nach Leipzig und lebte
1938 bereits in Frankreich. Er kämpfte im 2. Weltkrieg als französicher Soldat
an der Front. Seine Schwester Stella Szamek, geb. Pollak (14. 5. 1906 – 7. 11.
1969) erblickte wie ihr Bruder in Bielsko das Licht der Welt. In jungen Jahren
kam sie nach Wien zu den Verwandten und lebte das großbürgerliche Leben einer
Tochter aus höherem Hause. Nach der Machtübernahme der Nazis musste auch sie
Wien fluchtartig verlassen. Mit einem Affidavit als Dienstmädchen konnte sie am
4. 2. 1939 englischen Boden betreten. Viele andere Familienmitglieder jedoch
wurden von den Nazis ermordet. Die wenigen verfügbaren, schütteren Daten zeigen,
wie schwierig es ist, das Schicksal einer Familie, die verfolgt, ausgelöscht und
in alle Winde verstreut wurde in seinem gesamten Umfang nachzuvollziehen. Doch
selbst die wenigen Anhaltspunkte machen ganz deutlich, wie ungeheuerlich und
tragisch dieses Schicksal ist.
1 Die Initiative für eine Gedenktafel wurde seitens der
Wiener Grünen bereits vor Jahren von Barbara Neuroth begonnen, von Marco
Schreuder im Frühjahr 2006 wieder aufgegriffen und schließlich von Gerhard
Ladstätter und Veronika Litschel umgesetzt. Für ihre tatkräftige Hilfe und
Unterstützung sei ganz besonders Hubert Steiner vom Österreichischen
Staatsarchiv, Monika Wulz, Sabine Loitfellner und Karl Nessmann von der
Anlaufstelle der Israelitischen Kultusgemeinde Wien für jüdische NS-Verfolgte in
und aus Österreich, sowie Anneliese Schallmeiner, Ulrike Nimeth und Anita
Stelzl-Gallian vom Österreichischen Bundesdenkmalamt gedankt!
2 Vgl. Grundbuch Wien Katastralgemeinde Neubau EZ 225 C-Blatt
3 ÖStA, AdR 06, VVSt 44331 unfol. Verzeichnis über das Vermögen von Juden nach
dem Stand vom 27. April 1938 des Albert Pollak 30. 7. 1938
4 Vgl. ÖStA, AdR 06, VVSt 44331 unfol. Reichsfluchtsteuerbescheid 21. 1. 1939
5 Vgl. Grundbuch Wien Katastralgemeinde Neubau EZ 225 C-Blatt
6 BDA, Rest, K 43/1, Albert Pollak, Mappe 1, fol. 188v. Albert Pollak aus
Bielsko an Denkmalamt Wien 5. 1. 1939
7 Vgl. BDA, Rest, K 43/1, Albert Pollak, Mappe 1, fol. 140 Einziehungsverfügung
Gestapo Stapoleitstelle Wien 5. 3. 1940
8 Vgl. ÖstA, AdR 06, VVSt 44331, unfol. Gestapo an Ministerium für Wirtschaft
und Arbeit – Vermögensverkehrsstelle 5. 3. 1940
9 Vgl. ÖStA, AdR 06, FLD 5271/1, fol. 45f. MA 57 an Erben nach Albert Pollak 2.
1. 1947
10 Vgl. ÖStA, AdR 06, FLD 5271/1, fol. 30f. Bescheid der Finanzlandesdirektion
Wien 7. 10. 1947
11 Vgl. ÖStA, AdR 06, FLD 5271/1, fol. 31 Bescheid der Finanzlandesdirektion
Wien 7. 10. 1947
12 Vgl. ÖStA, AdR 06, FLD 5271/1, fol. 69v Erben nach Albert Pollak an
Finanzlandesdirektion Wien 25. 6. 1947
13 Vgl. ÖStA, AdR 06, FLD 5271/1, fol. 39v MA 65 anFinanzlandesdirektion Wien
25. 10. 1947
14 Vgl. ÖStA, AdR 06, FLD 5271/2, fol. 34f. Berufungsbescheid Bundesministerium
für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung 15. 4. 1948: Die Entscheidung des
Ministeriums, die Finanzlandesdirektion Wien für unzuständig zu erklären ist
umso bemerkenswerter, als ebendieses Ministerium nur Monate zuvor ebendiese
Finanzlandesdirektion Wien als für die Restitutionssache Albert Pollak Erben
zuständige Behörde bestimmt hatte; vgl. ÖStA, AdR 06, FLD 5271/1, fol. 81f.
Bescheid Bundesministerium für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung 23. 7.
1947
15 Vgl. Grundbuch Wien Katastralgemeinde Neubau EZ 225 Urkundensammlung TZ
984/49
16 Vgl. Grundbuch Wien Katastralgemeinde Neubau EZ 225 B-Blatt
17 Vgl. BDA, Rest, K 43/1, Albert Pollak, Mappe 1, fol. 169f.
Sicherstellungs-Bescheid MA 50 16. 5. 1939
18 Vgl. BDA, Rest, K 43/1, Albert Pollak, Mappe 2, fol. 116f. Bundesdenkmalamt
an 13 österreichische Museen wegen Übernahme von Gegenständen aus der
beschlagnahmten Kunstsammlung Albert Pollak 1947
19 Vgl. BDA, Rest, K 43/1, Albert Pollak, Mappe 1, fol. 188f. Albert Pollak aus
Bielsko an Denkmalamt Wien 5. 1. 1939
20 Vgl. BDA, Rest, K 43/1, Albert Pollak, Mappe 6, fol. 102f. Bundesdenkmalamt
and Joanneum in Graz 7. 7. 1951
21 Vgl. BDA, Rest, K 43/1, Albert Pollak, Mappe 6, fol. 84 Rechtsanwalt
Petracek als Erbenvertreter nach Albert Pollak an Bundesdenkmalamt 6. 9. 1951
22 Vgl. BDA, Rest, K 43/1, Albert Pollak, Mappe 1, fol. 188f. Albert Pollak aus
Bielsko an Denkmalamt Wien 5. 1. 1939
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